19.3253 · Interpellation · 2019-03-21
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Das Ziel der Transformation der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) in die Innosuisse per 1. Januar 2018 war die Verbesserung der Wirkung der Innovationsförderung des Bundes. Nach dem ersten Jahr zeigen sich einige positive Entwicklungen, doch gibt es etliche Schwachpunkte, Verschlechterungen und ungeklärte Fragen:
Rolle der Innosuisse innerhalb der Bundesverwaltung: Die Innosuisse ist gemäss Artikel 1 des Safig (Innosuisse-Gesetz) eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Trotzdem wirkt sie von SBFI, EFK und EFV übersteuert und im Vergleich zu SNF und IGE sehr bürokratisch:
1. Warum kann der vom Gesetzgeber beabsichtigte Freiraum von der Innosuisse nicht genutzt werden?
2. Welche Massnahmen sind vorgesehen, um die für die Innovation notwendigen Freiräume und die gewünschte Dynamik der Innovationsagentur zu gewähren und zu fördern?
Verwaltungsprozesse: Etliche Entscheidungsprozesse sind im Vergleich zur KTI deutlich langsamer geworden. Bei Nachfrage wird in der Administration über komplizierte, bürokratische Prozesse, einschränkende Vorschriften und Personalmangel geklagt.
3. Welches sind die Gründe für diese Verschlechterung gegenüber der KTI?
4. Welche Vereinfachungen sind vorgesehen, damit der Personalbestand nicht weiter ausgebaut werden muss?
KMU-Fokus: Die Entscheidungsgremien sind sehr stark von Vertretern von Grosskonzernen und Forschungsinstitutionen besetzt, und es fehlt bisweilen an konkretem Marktwissen bzw. Erfahrungen aus dem KMU-Umfeld.
5. Wie wird zukünftig sichergestellt, dass die Sichtweisen und Interessen der KMU in der Innosuisse besser vertreten werden?
Wissenschaftsbasierte Innovation: Gemäss Artikel 2b Absatz 1 des FIFG sollen wissenschaftsbasierte Innovationen gefördert werden. Bei Ablehnung von Gesuchen kann aber nicht erklärt werden, was darunter konkret gemeint ist.
6. Wie lautet die präzise Definition der wissenschaftsbasierten Innovation im Sinne der Innovationsförderung für die Wirtschaft/KMU?
7. Sind damit auch "Geschäftsmodell-Innovationen" oder "digitale Prozesse" abgedeckt?
8. Ist ein Definitions- und Fragenkatalog oder ein Bewertungshandbuch, wie ihn andere europäische Agenturen anbieten, vorgesehen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Mit der Auslagerung konnte eine Verbesserung der Governancestrukturen und eine Trennung zwischen strategischen und operativen Aufgaben erzielt werden. Im Rahmen der ihr vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben und der ihr gewährten Abgeltungen steuert der Bundesrat die Innosuisse über die Festsetzung mehrjähriger strategischer Ziele. Die Überprüfung der Zielerreichung erfolgt gestützt auf die jährliche Berichterstattung der Innosuisse. Innerhalb des auf diese Weise gesteckten Rahmens ist die Innosuisse für ihre Geschäftstätigkeit vollumfänglich verantwortlich.
2. Die strategischen Ziele des Bundesrates für die Innosuisse 2018-2020 sehen vor, dass die Innosuisse ihre gesetzlichen Grundlagen auf der Basis der gemachten Erfahrungen überprüft. Im Hinblick auf die BFI-Botschaft 2021-2024 wird geprüft, ob Anpassungen vorzunehmen sind.
3. Die Ablösung der KTI durch die Innosuisse per 1. Januar 2018 war mit tiefgreifenden Veränderungen der Zuständigkeiten und Prozesse verbunden. Die neuen Milizgremien mussten zuerst mit ihren Aufgaben vertraut gemacht werden; die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle mussten die neuen Prozesse umsetzen. Dies alles führte in der ersten Hälfte 2018 zu spürbaren Verzögerungen in den Entscheidungsprozessen. Die aktuellen Reaktionszeiten sind nun aber mit denjenigen der KTI vergleichbar und werden, wo möglich, noch weiter verbessert.
4. Mit der Verselbstständigung der Innosuisse mussten vorgängig extern wahrgenommene Funktionen (Finanzen, HR, IT) in die Geschäftsstelle integriert werden. Zudem sind durch die Neuorganisation und die bessere Rollenteilung gewisse Aufgaben von den Milizorganen auf die Geschäftsstelle verlagert worden. Dies sowie die Übernahme zusätzlicher Aufgaben im internationalen Bereich vom SBFI und von Euresearch führten zu einer Erhöhung des Personalbestands. Mit dem Wegfall der Mehrfachbelastung durch den Organisationsaufbau wird die ordentliche Geschäftstätigkeit nun aber mit dem vorhandenen Personalbestand zu bewältigen sein.
5. Der Bundesrat hat bei der Wahl des Verwaltungsrates auf die gesetzlich vorgeschriebene, ausgewogene Vertretung von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft geachtet. Desgleichen hat der Verwaltungsrat bei der Bestellung des Innovationsrates und bei der Wahl der Expertinnen und Experten viel Wert darauf gelegt, dass nebst der wissenschaftlichen Kompetenz insbesondere auch Marktwissen in den Gremien vertreten ist.
Im Vergleich zur KTI sind deshalb mehr Vertreterinnen und Vertreter aus der Wirtschaftswelt, darunter auch aus KMU, für die Innosuisse tätig. Der Umstand, dass auch 2018 mehr als drei Viertel der in den bewilligten Projekten vertretenen Umsetzungspartner KMU sind, zeigt, dass sich am Fokus auf die KMU gegenüber der KTI nichts geändert hat.
6. Wissenschaftsbasierte Innovation bedeutet gemäss Artikel 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Prozesse und Dienstleistungen für Wirtschaft und Gesellschaft durch Forschung, insbesondere anwendungsorientierte Forschung, und die Verwertung ihrer Resultate. Zur Verhinderung von Marktverzerrungen hat der akademische Partner vorhandenes Wissen nicht einfach anzuwenden, sondern im Hinblick auf marktorientierte Neuerungen mindestens weiterzuentwickeln.
7. Ja, auch "Geschäftsmodell-Innovationen" und "digitale Prozesse" sind abgedeckt. Die Innosuisse fördert Innovationsvorhaben in allen wissenschaftlichen Disziplinen, sofern mit dem Vorhaben die Erzielung eines volkswirtschaftlichen Mehrwerts angestrebt wird. Dabei kann dieser volkswirtschaftliche Nutzen beispielsweise auch in der Vermeidung oder der Reduktion von sozialen Kosten liegen.
8. Die Kriterien für die Evaluation der Innovationsvorhaben sind in der Beitragsverordnung definiert, auf der Webseite der Innosuisse publiziert und in den dortigen FAQ (Frequently Asked Questions) sowie in den Evaluationsanleitungen für die Expertinnen und Experten weiter konkretisiert. Damit entsprechen die Vorgaben der Innosuisse für die Evaluation ohne Weiteres internationalen Standards und sind angemessen und nachvollziehbar dokumentiert.
Antwort des Bundesrates.