19.3254 · Interpellation · 2019-03-21
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Kleinbiogasanlagen vergären vor allem eigenen Hofdünger, sparen viel CO2 und andere Emissionen ein und erzeugen erneuerbare Energie. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist eine Nachfolgelösung für kleinere Hofdünger-Biogasanlagen nach dem Wegfall der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) vorgesehen?
2. Wenn ja, wie sieht das Konzept aus?
3. Wäre eine Einmalvergütung wie bei Fotovoltaik denkbar?
4. Biogasanlagen können zeitvariabel Strom und Wärme produzieren: Könnte ein zeitvariabler Strompreis für Biogas- und andere Anlagen, welche Regelenergie anbieten, eingeführt werden?
5. Ist eine Direktvermarktung auf der untersten Netzebene (bis Trafo) für solche Anlagen mittels "Zusammenschluss zum Eigenverbrauch" ohne Netzanpassungen möglich, z. B. mit virtuellen Messungen?
6. Wie könnten die durch Vor-Ort-Vergärung vermiedenen Emissionen von Methan, Ammoniak und Lachgas sowie die vermiedenen Transporte im Vergütungssystem berücksichtigt werden?
7. Ist ein vereinfachtes Verfahren zur Abrechnung des eingesparten CO2 möglich?
8. Ist eine enge Zusammenarbeit des Bundesamtes für Energie mit dem Bundesamt für Umwelt für dieses Anliegen möglich? Eine Unterstützung von beiden Bundesämtern würde eine ganzheitliche Betrachtung ermöglichen.
Begründung
95 Prozent des Schweizer Hofdüngers sind heute energetisch ungenutzt. Viele Landwirte wären bereit, ihren Hofdünger in dezentralen Biogasanlagen zu vergären. Diese können ohne eine minimale Unterstützung nicht kostendeckend betrieben werden. Dank der Vergärung von Biomasse sind sie aber CO2-neutral und schonen das Klima, auch durch die Reduktion des Methanausstosses und durch die Verminderung von Ammoniak. Dezentrale Hofdüngeranlagen vermeiden zusätzliche Transporte, da die Anlage dort steht, wo der Hofdünger anfällt. Biogasanlagen können bedarfsgerecht betrieben werden, die anfallende Wärme kann zum grössten Teil an Ort und Stelle verwendet werden.
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Nein. Zurzeit gibt es keine Nachfolgelösung für kleinere Hofdünger-Biogasanlagen nach dem Wegfall der kostenorientierten Einspeisevergütung (KEV).
3. Wie es heute bei den Klärgasanlagen der Fall ist, wären auch bei landwirtschaftlichen Biogasanlagen Investitionsbeiträge denkbar. Dafür wäre aber eine Revision des Energiegesetzes vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) nötig. Die relativ hohen laufenden Betriebskosten von Biogasanlagen wären durch die Investitionsbeiträge allerdings nicht abgedeckt. Diese müssten aus anderen Quellen finanziert werden.
4. Bereits heute bietet die Direktvermarktung für Anlagen, welche flexibel Strom und Wärme erzeugen können, die Chance auf zusätzliche Erlöse. Zusätzlich können Anlagen auch am Systemdienstleistungsmarkt (SDL) von Swissgrid für die Bereitstellung von Regelenergie teilnehmen. Das Zusammenschliessen von mehreren Energieerzeugern in einem virtuellen Kraftwerk, auch Regelpooling genannt, kann in diesem Zusammenhang besonders interessant sein.
5. Ja. Die Regeln für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) sind identisch mit jenen bei den Fotovoltaikanlagen: Beim ZEV darf nach Artikel 14 der Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV; SR 730.01) das Netz des Verteilnetzbetreibers nicht in Anspruch genommen werden. Eine physische Verbindung zwischen den verschiedenen Verbrauchern innerhalb des ZEV ist nötig. Der Anschluss an das öffentliche Netz findet nur an einem Punkt statt. Die Rentabilität eines ZEV ist bei Biogasanlagen aufgrund der hohen Gestehungskosten allerdings nicht gewährleistet.
6. Emissionsverminderungen können bereits heute im Rahmen von Kompensationsprojekten nach Artikel 5 der CO2-Verordnung vom 30. November 2012 (SR 641.711) Erlöse generieren.
7. Ja. Biogasanlagen können sich zusammenschliessen und sich gemeinsam als Kompensationsprojekt nach Artikel 5 der CO2-Verordnung registrieren. Damit lässt sich der administrative Aufwand minimieren. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass eine Biogasanlage in ein schon bestehendes Kompensationsprogramm aufgenommen werden kann.
8. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu), das Bundesamt für Energie (BFE) sowie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) arbeiten bei Fragen bezüglich landwirtschaftlicher Biogasanlagen bereits heute eng zusammen. Die landwirtschaftlichen Biogasanlagen erhalten schon heute finanzielle Mittel aus drei Förderinstrumenten des Bundes: KEV für die Stromproduktion, Erlöse aus den CO2-Kompensationsprojekten sowie Investitionskredite für Landwirtschaftsbetriebe.
Antwort des Bundesrates.