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19.3259 · Motion · 2019-03-21

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten:

1. einen Sustainable-Finance-Aktionsplan für die Schweiz auszuarbeiten. Dieser soll legislative Massnahmen und Anreize umfassen, damit die Schweiz in der Sustainable Finance wieder eine Führungsrolle einnehmen kann;

2. eine Expertenkommission (Finanzindustrie, Think-Tanks, Wissenschaft und Zivilgesellschaft) einzusetzen. Diese reflektiert und definiert, wie sich die Schweiz den neuen legislativen Rahmenbedingungen des EU-Aktionsplans anpassen muss, verbreitert die Wissensgrundlage zu Sustainable Finance und kommentiert den Schweizer Sustainable-Finance-Aktionsplan des Bundesrates.

Begründung

Dies sind die zwei zentralen Forderungen der am 19. März 2019 präsentierten Studie von PWC Schweiz. Sie kommt zum Schluss, dass Handlungsbedarf und Zeitdruck bestehen, und rät dem Bundesrat, förderliche und verbindliche Vorgaben zu entwickeln, damit die Schweizer Finanzinstitute Nachhaltigkeitsfaktoren standardmässig messen und integrieren. Andernfalls könnte ihr Zugang zum europäischen Finanzmarkt behindert werden. Grund ist der Aktionsplan "Finanzierung nachhaltigen Wachstums" der EU. Dieser wird während der nächsten zwei Jahre umgesetzt und zwingt damit auch die Schweiz zum Handeln. Der EU-Aktionsplan verändert praktisch alle Finanzmarktregularien, indem Nachhaltigkeitsfaktoren in das Risikomanagement, die Transparenzforderungen, die Kundenberatung usw. integriert werden. Nachhaltigkeitsfaktoren werden dabei zum neuen Standard und müssen von allen Finanzdienstleistern in deren internen Prozessen berücksichtigt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Nachhaltigkeit im Finanzbereich ist Teil der Finanzmarktpolitik des Bundesrates und wird neben der Digitalisierung als Innovationstreiberin angesehen (vgl. Bericht des Bundesrates "Finanzmarktpolitik für einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz Schweiz", Oktober 2016). Zurzeit stehen freiwillige Bestrebungen der Branche im Vordergrund. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) steht im engen Dialog mit anderen interessierten Behörden und der Branche zu den sich stellenden Herausforderungen im Bereich Nachhaltigkeit im Finanzgeschäft (runde Tische, Gremien der Finanzmarktpolitik, technische Arbeitsgruppen). Der Bundesrat ist derzeit der Ansicht, dass die bestehenden Dialoggefässe ausreichend sind.

Der Bundesrat ist hingegen bereit aufzuzeigen, wie u. a. die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzsektors in Bezug auf die internationalen Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit aufrechterhalten werden kann. Er beantragt deshalb die Annahme des Postulates Thorens Goumaz 19.3127 vom 18. Marz 2019. Im Rahmen dieser Berichterstattung können die relevanten Fragen und sich stellende regulatorische Herausforderungen, wie sie auch der Motionär aufgeworfen hat, aufgezeigt und das weitere Vorgehen definiert werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.