19.3275 · Postulat · 2019-03-21
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird eingeladen, einen Bericht vorzulegen über die mögliche klimapolitische Wirkung einer Reduktion der durchschnittlichen Erwerbsarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich.
Begründung
Wir leisten immer mehr in weniger Zeit. Doch diese Produktivitätsgewinne aufgrund technologischer Fortschritte kommen nicht den Arbeitnehmenden zugute: Im Durchschnitt arbeiten Menschen in der Schweiz etwa 43 Wochenstunden bei Vollzeiterwerbstätigkeit. Viele Menschen fühlen sich unter Druck und sind gestresst, mit gesundheitlichen und gesellschaftlichen Folgen.
Die aktuelle Klimabewegung kritisiert dieses auf Wachstum und Konsum ausgerichtete System und fordert einen Systemwandel - zum Beispiel Lebensentwürfe, die weniger auf Konsum ausgerichtet sind und mehr Lebensqualität dank nichtmateriellen Dingen schaffen. Eine Arbeitszeitreduktion ermöglicht, mehr füreinander Sorge zu tragen und mehr freie Zeit zu haben. So stellen auch zahlreiche Studien Zusammenhänge zwischen Arbeitszeitreduktion und Klima her. Mit dem Postulat wird ein Bericht verlangt, in dem ebendieser Zusammenhang untersucht wird.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die effektiv geleistete wöchentliche Arbeitszeit hat in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss der Arbeitsvolumenstatistik des Bundesamtes für Statistik hat sich die durchschnittliche tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit bei den Vollzeitbeschäftigten von 43,2 Stunden im Jahr 1991 auf 41,3 Stunden im Jahr 2017 reduziert. Berücksichtigt man zusätzlich die zunehmende Zahl an Teilzeitbeschäftigten, ging die wöchentliche Arbeitszeit aller Beschäftigten im Schnitt von 35,3 Stunden im Jahr 1991 auf 32,1 Stunden im Jahr 2017 zurück. Dank dem Produktivitätswachstum sind zudem die Löhne in diesem Zeitraum nicht gesunken, sondern kontinuierlich gestiegen.
In den vergangenen Jahren ist es der Schweiz gelungen, den Energieverbrauch und den Ausstoss von Treibhausgasen vom Wirtschaftswachstum zu entkoppeln (vgl. den Bericht des Bundesrates "Umwelt Schweiz 2018", Umweltbericht 2018). Die Schweizer Wirtschaft verbraucht heute weniger Ressourcen als in der Vergangenheit, um den gleichen Wohlstand zu erzeugen.
Es ist davon auszugehen, dass eine staatlich verordnete Reduktion der Arbeitszeit mit einer inländischen Produktionseinbusse verbunden wäre. In diesem Fall wären die Unternehmen nicht in der Lage, eine gleichbleibende Kaufkraft (voller Lohnausgleich) zu sichern. Dies wirft grundsätzliche Fragen der Durchsetzbarkeit und Finanzierbarkeit einer Reduktion der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich auf.
Die Wirkung einer Reduktion der Arbeitszeit auf das Klima ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Bei gleichbleibender Kaufkraft ist zunächst kein Rückgang des Konsums von Gütern und Dienstleistungen zu erwarten. Wenn die Reduktion der Arbeitszeit zu einem Rückgang der inländischen Produktion führt, nimmt bei gleichbleibender Nachfrage die Abhängigkeit von Importen aus dem Ausland zu. In diesem Fall erfolgt keine Einsparung von Emissionen, sondern eine Verlagerung ins Ausland.
Ausserdem ist zu beachten, dass auch Freizeitaktivitäten mit bedeutenden Treibhausgasemissionen verbunden sind. Aktuell entfällt gemäss Mikrozensus Mobilität und Verkehr 2015 (BFS, 2017) knapp die Hälfte der im Personenverkehr zurückgelegten Distanzen auf den Freizeitverkehr. Der Umweltbericht 2018 zeigt zudem, dass die Freizeitaktivitäten mit hohen Umweltbelastungen verbunden sind. Es erscheint unrealistisch, dass eine Reduktion der Erwerbsarbeitszeit bei gleichbleibender Kaufkraft die notwendigen Verhaltensanpassungen mit sich bringen würde.
Die Schweiz zeichnet sich durch flexible Regelungen bezüglich Lohn- und Arbeitszeitregelungen aus und bietet günstige Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen. Der Bundesrat will die Entscheidung zwischen Erwerbsarbeitszeit und Freizeit im Rahmen der geltenden Rahmenbedingungen weiterhin dem einzelnen Bürger überlassen. Eine Analyse der Auswirkungen einer Reduktion der Erwerbsarbeitszeit auf die Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens erachtet der Bundesrat daher als nicht opportun.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.