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Postzustellung für alle. Angenommene Motionen 14.4091 und 14.4075 im Gesetz umsetzen

19.3276 · Motion · 2019-03-21

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, die angenommenen Motionen betreffend die Postzustellung 14.4091 und 14.4075 im Postgesetz, Artikel 14 Absatz 3, so umzusetzen, dass Haushalte in Randregionen nicht vom Service public abgeschnitten werden.

Begründung

Die Motionen 14.4091 und 14.4075 wurden 2017 vom Ständerat als Zweitrat angenommen. Auf meine Frage in der Dezembersession 2018 betreffend die Umsetzung hat der Bundesrat auf die am 10. Oktober 2018 kommunizierte Revision des Postgesetzes verwiesen. Gemäss Medienmitteilung vom 10. Oktober 2018 will der Bundesrat die Grundlagen der Postzustellung lediglich auf Stufe Verordnung regeln, was der ursprünglichen Forderung der Motionen entspricht. Jedoch fehlt jeglicher Hinweis dazu, wie die Umsetzung erfolgen soll.

Es macht den Anschein, dass der Bundesrat nicht bereit ist den Parlamentswillen umzusetzen. Daher nun die Forderung, die Umsetzung auf Stufe Gesetz sicherzustellen.

Es darf nicht sein, dass je länger, je mehr Haushalte vom Netz des Service public abgeschnitten werden. Die Besiedelung von Randregionen zu sichern ist eine Bundesaufgabe, die auch die Leistungen des Service public beinhaltet. Geradezu zynisch ist der Verweis auf die zunehmende Digitalisierung, da insbesondere diese Gebiete betreffend Breitbandinternet oft schlecht erschlossen sind.

Weil bereits heute Haushalte nicht mehr durch die Post versorgt werden, ist eine Umsetzung mit der angekündigten Gesetzesrevision 2019 zwingend.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der Bedenken von Bevölkerung und Politik bezüglich der Sicherstellung der Hauszustellung durch die Schweizerische Post bewusst und strebt eine zeitgerechte Umsetzung der überwiesenen Motionen Clottu 14.4075 und Maire Jacques-André 14.4091 an. Er hat im Herbst 2018 die Eröffnung der Vernehmlassung für das Jahr 2019 angekündigt und die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten an die Hand genommen. Der Bundesrat prüft dabei insbesondere Lösungen, welche den Bedürfnissen der Kundschaft Rechnung tragen und gleichzeitig finanzierbar und verhältnismässig umsetzbar bleiben.

Die überwiesenen Motionen beauftragen den Bundesrat, die Postverordnung (VPG; SR 783.01) so anzupassen, dass die in Artikel 31 VPG vorgesehenen Ausnahmen nicht mehr dazu führen, dass die Einwohnerschaft von ganzjährig bewohnten Siedlungen von jeglicher Zustellung ausgeschlossen wird. Diesem Anliegen will der Bundesrat mittels einer Anpassung der Postverordnung Rechnung tragen. Im Unterschied dazu verlangt die vorliegende Motion eine Anpassung von Artikel 14 Absatz 3 des Postgesetzes (PG; SR 783.0). Aus Sicht des Bundesrates ist eine Anpassung auf Gesetzesstufe nicht notwendig.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.