19.3284 · Motion · 2019-03-21
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, noch einmal zu prüfen, ob die Grundversicherung die Kosten von Nikotinersatzprodukten (NEP) übernehmen können sollte, durch eine Aufnahme in die Spezialitätenliste.
Begründung
Die Statistiken zeigen, dass jährlich rund 9500 Personen an den Folgen des Tabakkonsums sterben. Raucherinnen und Raucher sterben zehn Jahre früher als Personen, die nicht rauchen. Studien haben gezeigt, dass etwa die Hälfte der Raucherinnen und Raucher mit dem Rauchen aufhören möchte. Eine strukturierte Beratung kombiniert mit einer Nikotinersatztherapie (NET) führt zu einer signifikanten Abnahme der Zahl der Raucherinnen und Raucher.
In der Schweiz wird eine Leistung von der Grundversicherung übernommen, wenn die Kriterien der Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit erfüllt sind. Die Eidgenössische Kommission für Tabakprävention hat in einer Stellungnahme zum Thema im Jahr 2013 festgehalten, dass diese Kriterien auch für die NEP gelten. Die Kommission schreibt weiter, dass die Kosten der NEP die Aufhörwilligen von ihrem Vorsatz abhalten: Die häufigste Ursache einer scheinbar unwirksamen NET ist eine ungenügende Dosierung und ein vorzeitiger Therapieabbruch.
Hinzu kommt, dass der Tabakkonsum besonders in sozioökonomisch benachteiligten Bevölkerungsgruppen verbreitet ist. Deshalb spielt der Preis eine wichtige Rolle, und es ist unbedingt nötig, dass diese Bevölkerungsgruppen einen niederschwelligen Zugang zu NET und zu Rauchstopp-Programmen haben.
Studien haben die Wirksamkeit der NET belegt. Eine Meta-Analyse von Cochrane (Reda et al. 2012) hat gezeigt: Werden die Kosten für eine pharmakologische Rauchstopp-Behandlung übernommen, so werden die Medikamente eher genommen, die Behandlung wirkt länger, und die Abstinenzrate nach einem Jahr steigt. Die Eidgenössische Kommission für Tabakprävention hatte Vorschläge für Kriterien zusammengestellt, die erfüllt sein müssen, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Die Wirksamkeit von Champix für den Rauchentzug ist nun anerkannt, und das Medikament wird von der Grundversicherung übernommen. Jetzt ist es wichtig, dass auch die anderen NET, deren Wirksamkeit anerkannt ist, in die Spezialitätenliste aufgenommen werden.
Angesichts der Kosten des Tabakkonsums für Gesellschaft und Gesundheitswesen in der Höhe von 10 Milliarden Franken pro Jahr ist es angezeigt, in diesem Bereich zu investieren, um die tabakbedingten Todesfälle und Krankheiten und damit auch die Gesundheitskosten zu senken.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der Auswirkungen des Rauchens auf die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung bewusst und befürwortet Massnahmen zur Raucherentwöhnung. Arzneimittel werden vergütet, sobald sie in die Spezialitätenliste (SL) aufgenommen werden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft vor der Vergütung auf Gesuch von Pharmaunternehmen hin, ob die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) erfüllt sind, und konsultiert für die Beurteilung die Eidgenössische Arzneimittelkommission (EAK), welche eine Empfehlung abgibt.
Die bisher in der SL aufgeführten Arzneimittel zur Raucherentwöhnung Champix und Zyban wurden entsprechend nach Gesuchen von Pharmaunternehmen in die Spezialitätenliste aufgenommen. Auch für Nikotinersatzarzneimittel können Pharmaunternehmen entsprechende Gesuche um Vergütung einreichen. Dies ist bisher jedoch nicht geschehen.
Der Bundesrat erachtet es in Anbetracht dessen, dass bereits Arzneimittel zur Raucherentwöhnung vergütet werden, als nicht angezeigt, von der bestehenden Praxis abzuweichen. Es würde einen starken Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit darstellen, Arzneimittel ohne ein Gesuch eines Pharmaunternehmens in die SL aufzunehmen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.