19.3290 · Postulat · 2019-03-21
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem die laufenden Projekte und die mittelfristigen Szenarien betreffend die Kontrolle der Landesgrenzen dargelegt werden, dies auch mit Blick auf allenfalls nötige Gesetzesänderungen. Im Bericht zu berücksichtigen sind sowohl die Reformprojekte, die zurzeit innerhalb der Eidgenössischen Zollverwaltung laufen, wie auch die Entwicklungen des rechtlichen und geopolitischen Umfelds auf internationaler Ebene.
Begründung
Der Warenzoll und das Grenzwachtkorps sind, zusammen mit anderen Behörden auf Bundes- und Kantonsebene, zentrale Akteure im Bereich der inneren Sicherheit (Bekämpfung von Kriminalität, illegaler Migration und Schmuggel, Identitätskontrollen), sie schützen die Bevölkerung und die Umwelt (Lebensmittel, Tiere, Pflanzen, Gefahrgut usw.), sie überwachen den Import und den Export bestimmter Waren, und sie erheben Zölle, Abgaben und Steuern - all dies nicht nur an der Grenze. Die heutige Organisation, die auf einer strategischen Rollenteilung zwischen den Zollfachleuten einerseits und dem Grenzwachtkorps andererseits und der Zusammenarbeit mit den verschiedenen kantonalen Behörden beruht, wird allgemein geschätzt. Die Ergebnisse auf der operativen Ebene sind positiv, und auf der internationalen Ebene reagiert die Schweiz effizient auf die ständigen Veränderungen an den verschiedenen obengenannten Fronten.
Die Entwicklung des internationalen geopolitischen Umfelds, die Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands, die Gesetzesreformen in der Schweiz und die laufenden Reformprojekte innerhalb der Eidgenössischen Zollverwaltung werden die Kontrolle der Landesgrenzen in Zukunft erheblich verändern.
Ein Bericht, der die verschiedenen Szenarien sowie die laufenden Projekte präsentiert und zusammenfasst, würde es allen involvierten Akteuren ermöglichen, die für eine positive Entwicklung erforderlichen Voraussetzungen und den nötigen Schwung zu entwickeln. Im Bericht zu berücksichtigen sind die Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen, die allenfalls nötig sind, um die vorgesehenen Reformen zu begleiten und zu konsolidieren.
Ausgehend von der heutigen Organisationsstruktur sind eine dezentrale Organisation und die ausreichende Verfügbarkeit von bewaffnetem Personal vertieft zu prüfen. Aus organisatorischer Sicht muss der Bericht die Folgen berücksichtigen, die die vorgesehenen Reformen in den nächsten Jahren haben betreffend das im Dienst stehende Personal, die Notwendigkeit interner Ausbildungen sowie die Politik im Bereich der Anstellung und Ausbildung von Personal.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) ist eine der Behörden, die massgeblich für die Grenzkontrolle zuständig sind. Sie trägt den Anforderungen aus den laufenden Entwicklungen, wie im Postulat beschrieben, mit dem Transformations- und Digitalisierungsprogramm Dazit Rechnung. Die eidgenössischen Räte haben 2017 den Bundesbeschluss zu Dazit mit einem finanziellen Volumen von knapp 400 Millionen Franken einstimmig gutgeheissen. Mit Dazit werden administrative Tätigkeiten wegfallen oder automatisiert. Das so freigespielte Personal kann für andere Aufgaben, insbesondere für Kontrollaufgaben, eingesetzt werden. Für das Gelingen der Digitalisierung muss jedoch nicht nur eine Vereinfachung der Prozesse der EZV erfolgen, sondern auch eine Anpassung ihrer Organisation, wie dies bereits in der Botschaft zu Dazit dargelegt wurde. Der Bundesrat hat die Stossrichtung der entsprechenden organisatorischen Weiterentwicklung am 10. April 2019 gutgeheissen. Sie sieht unter anderem vor, die operativen Kräfte von Zoll und Grenzwachtkorps in einer operativen Einheit zusammenzufassen. Dabei soll ein neues Berufsbild für die Mitarbeitenden entstehen (heute "Zollexperte/-expertin" und "Grenzwächter/-in"), das eine vielfältigere Ausbildung und in der Folge einen polyvalenteren Einsatz ermöglicht.
Mit der nationalen Strategie der integrierten Grenzverwaltung (Integrated Border Management; IBM-Strategie 2012) und dem dazugehörigen Aktionsplan (IBM-Aktionsplan 2014) verfügt die Schweiz auch bereits über zwei umfassende Grundlagenberichte zur Grenzverwaltungslandschaft und insbesondere zur Grenzkontrolle. Sie beinhalten sowohl die laufenden wie auch die künftigen Projekte (inkl. Gesetzgebungsprojekte) und definieren Zielsetzungen in allen Bereichen der integrierten Grenzverwaltung. Der erste Strategiezyklus fand 2017 sein Ende. Derzeit wird die Nachfolgestrategie (Arbeitstitel "IBM 2027") erarbeitet mit dem Ziel, diese bis Ende 2019 dem Bundesrat und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren zu unterbreiten.
Eingang in IBM 2027 finden insbesondere auch die zahlreichen IT-Systeme, welche die EU im Nachgang zur Migrationskrise und zu den terroristischen Anschlägen seit 2015 lanciert hat. Dies führt zu einer umfassenden Neugestaltung der IT-Systemlandschaft von Schengen. Damit der Schengen-Raum für zukünftige Herausforderungen besser gewappnet ist, sollen bestehende Systeme erneuert werden und neue (z. B. das Einreise-/Ausreise-System) geschaffen werden. Es ist zudem das Ziel, diese Systeme besser miteinander zu vernetzen.
Mit IBM 2027 und der entsprechend abgestimmten Botschaft zur Revision des Zollrechts wird das Postulat erfüllt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.