19.3317 · Interpellation · 2019-03-22
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Im Kanton Waadt müssen Erwachsene mit einer Franchise von 300 Franken in der Prämienregion 1 je nachdem bei einer Krankenkasse doppelt so hohe Prämien bezahlen wie bei einer anderen. Die vier teuersten Versicherungen sind 2019 Kolping Dübendorf, Galenos Zürich, Agrisano Brugg und EGK Laufen. Im Jahr 2017 waren bei diesen Kassen im Kanton Waadt 55, 406, 204 beziehungsweise 1765 Personen versichert und gesamtschweizerisch 11 697, 14 262, 133 369 beziehungsweise 84 894 Personen. Die Verwaltungskosten beliefen sich auf 5,7 Prozent, 3,7 Prozent, 5,6 Prozent beziehungsweise 8,1 Prozent.
Auf der anderen Seite sind die beiden günstigsten Versicherungen 2019 Assura und Swica. Ihre Versichertenzahlen lagen 2017 bei 216 090 beziehungsweise 18 233 im Kanton Waadt und bei 936 807 beziehungsweise 680 649 in der ganzen Schweiz. Bei diesen Versicherungen waren also viel mehr Personen versichert als bei den teuersten Versicherungen. Die Verwaltungskosten lagen bei 6,8 Prozent und 5,2 Prozent, also nur unwesentlich tiefer als bei den teuersten Krankenkassen.
Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:
1. Inwiefern hat die Zahl der Versicherten einer Krankenkasse in einem Kanton oder in der ganzen Schweiz eine Auswirkung auf die Höhe der Prämien?
2. Es kann vorkommen, dass eine Person an einer schweren Krankheit leidet, deren Behandlung bis zu einer Million Franken pro Jahr kostet. Angenommen, diese Person ist eine der 55 Waadtländer Versicherten von Kolping Dübendorf. Kann der Bundesrat bestätigen, dass die Kosten solidarisch von allen 11 607 Versicherten dieser Kasse getragen werden, wobei die Kasse namentlich auf ihre Reserven zurückgreift?
3. Welche Auswirkungen hätte der oben beschriebene Fall auf die Prämien der 55 bei dieser Kasse im Kanton Waadt Versicherten im darauffolgenden Jahr? Steigen ihre Prämien stärker als die Prämien der Versicherten dieser Kasse in anderen Kantonen?
4. Da die Prämien von Kanton zu Kanton variieren, vergleicht das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Gesamtkosten zulasten der OKP im Kanton Waadt mit der Gesamtsumme der Prämien, die die Waadtländerinnen und Waadtländer bezahlen. Welche Auswirkungen hätte der oben beschriebene Fall für die Versicherten im Kanton Waadt, die bei anderen Krankenkassen versichert sind?
5. Assura wiederum versichert nur 209 Personen im Kanton Appenzell Innerrhoden und Swica nur 356 Personen im Kanton Uri. Angenommen, eine dieser Personen leidet an einer solchen schweren Krankheit. Welche Folgen hätte dies für die Versicherten in den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Uri und welche Folgen für die Versicherten von Assura und Swica im Kanton Waadt?
Stellungnahme des Bundesrates
Kleine Bestände von Versicherten weisen aus statistischen Gründen hohe Streuungen der Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) auf. Die Leistungen können daher zum Voraus, d. h. bei der Prämienfestsetzung, nur ungenau geschätzt werden. Haben daher Versicherer in einzelnen Kantonen kleine Versichertenbestände, entsprechen die Prämien a posteriori häufig nicht den Kosten, und die Ergebnisse der Versicherer sind in diesen Kantonen nicht ausgeglichen.
Dementsprechend sieht Artikel 61 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) vor, dass die Prämien für sehr kleine Bestände nicht kantonal abgestuft werden müssen bzw. dass die Prämien nicht kostendeckend sein müssen. Nach Artikel 91 Absatz 1 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) gilt ein Bestand als sehr klein, wenn die Kosten einer einzelnen versicherten Person einen erheblichen Einfluss auf die Prämien der Versicherten des Bestandes ausüben, namentlich wenn der Versichertenbestand weniger als 300 Personen umfasst. Sind die Bestände höher als 300 Versicherte, prüft das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mithilfe von anonymisierten Individualdaten, ob die Kosten einzelner Personen die Gesamtkosten bzw. die Prämien erheblich beeinflussen.
Die Verwaltungskostenanteile spielen bei dieser Fragestellung nur eine untergeordnete Rolle, weil ihre Anteile an den Prämien klein sind und sich kantonal kaum unterscheiden.
1. Die hohe Volatilität der Leistungen bei kleinen Versichertenbeständen führt primär zu hohen prozentualen Streuungen der Gewinne und Verluste in den betroffenen Kantonen. Im Kanton Waadt wiesen insgesamt 8 Versicherer im Jahr 2017 einen Bestand von weniger als 300 Versicherten auf. Davon erzielten 4 Versicherer Gewinne (Provita, Kolping, Klug Zug und die Vita Surselva), während die anderen 4 Versicherer (Agrisano, AMB, KVF und die Rhenusana) Verluste schrieben. In der ganzen Schweiz erwiesen sich die Prämien von sehr kleinen Versichertenbeständen in den vergangenen Jahren bei zirka 40 Prozent der Versicherer als zu hoch und bei zirka 60 Prozent als zu tief.
2./5. Gemäss Artikel 14 des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG; SR 832.12) wird die Finanzierung der Krankenversicherung unter anderem durch Reserven auf der Ebene der Versicherungsunternehmen sichergestellt. Die in den einzelnen Kantonen erzielten Gewinne bzw. Verluste fliessen in die Reserven bzw. werden aus den Reserven gedeckt. Kantone mit grossen Beständen weisen tendenziell ausgeglichene Ergebnisse aus und sollten gleichmässig zu den Reserven beitragen. Die Ergebnisse von Kantonen mit kleinen Versichertenbeständen sind dagegen volatil und können daher unter anderem aufgrund von Hochkostenfällen während einigen Jahren negativ, in anderen Jahren aber auch stark positiv sein.
3. Da die Prämien bei sehr kleinen Beständen nicht kostendeckend sein müssen, haben die Versicherer einen erheblichen Ermessensspielraum bei der Festsetzung der Prämien. Grundsätzlich müssen die Wachstumsraten der Prämien der einzelnen Versicherer nicht in allen Kantonen gleich gross sein. Die Prämienentwicklung von kleinen Beständen pro Kanton und Versicherer ist in der Regel uneinheitlich. Die mittleren Prämien von kleinen Beständen im Jahr 2017 sind im Jahr 2018 häufiger gesunken als die mittleren Prämien grösserer Bestände, die kostendeckend sein müssen.
4. Aufgrund der kleinen Bestände ist die Summe der Gewinne und Verluste von sehr kleinen Beständen pro Kanton im Allgemeinen klein im Vergleich zu der Summe aller Gewinne und Verluste, d. h. mit Berücksichtigung auch der grösseren Bestände. Daher haben Gewinne und Verluste kleiner Bestände nur einen vernachlässigbaren Einfluss auf die Prämien der Versicherer mit grösseren Beständen im selben Kanton.
Antwort des Bundesrates.