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Psychische Gesundheit von traumatisierten Asylsuchenden. Was tut der Bundesrat?

19.3338 · Interpellation · 2019-03-22

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Eine Befragung, die von Interface für eine Studie zuhanden des Bundesamtes für Gesundheit erstellt wurde, zeigt, dass etwa 30 Prozent der Asylsuchenden unter einer Traumafolgestörung leiden. Es wird vermutet, dass zwischen 30 und 60 Prozent der Asylsuchenden eine oder mehrere psychiatrische Diagnosen haben. Die befragten Fachleute gehen davon aus, dass weniger als 10 Prozent der Personen, die eine spezifische Behandlung benötigen würden, tatsächlich eine solche erhalten. Es ist davon auszugehen, dass psychisch kranke Asylsuchende deutlich grössere Mühe haben, einer Beschäftigung nachzugehen und sich in die Gesellschaft zu integrieren. Das ist nicht nur sehr belastend für die Betroffenen, sondern führt auch zu Folgekosten. Handlungsbedarf sehen die Autoren der Studie z. B. im Bereich der Früherkennung, der Vermittlung von Informationen, der Schulung des Gesundheitspersonals. Die Studie enthält eine Reihe von Empfehlungen, die geeignete Massnahmen aufzeigen.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Teilt er die Einschätzung, dass im Bereich der Unterstützung, Behandlung und Begleitung von traumatisierten Asylsuchenden Handlungsbedarf gegeben ist?

2. Welche Möglichkeiten sieht er, die Früherkennung von Traumafolgestörungen und psychischen Erkrankungen bei Asylsuchenden zu fördern?

3. Sind Massnahmen zur Schulung und Sensibilisierung des Personals in den Bundeszentren und den kantonalen Asylunterkünften geplant?

4. Wie gedenkt er das schon seit Langem bekannte Problem der Finanzierung von Übersetzungsdienstleistungen von interkulturell Dolmetschenden zu lösen?

5. Welche Massnahmen werden getroffen, um den Bedürfnissen von traumatisierten, asylsuchenden Personen im Rahmen der Anhörung und des Asylentscheids nachzukommen?

6. Welche Schlüsse zieht er aus der Studie von Interface, und welche Empfehlungen gedenkt er in welchem Zeitraum umzusetzen?

Stellungnahme des Bundesrates

1./6. Der Bundesrat ist sich der Problematik bei der Erkennung und Behandlung psychischer Leiden von traumatisierten Asylsuchenden bewusst. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Staatssekretariat für Migration (SEM) sind zurzeit unter Einbezug von Fachspezialisten aus Psychiatrie und Psychologie daran, die im Bericht empfohlenen Massnahmen zu prüfen.

2./3. Adressatengerechte Schulungen sind ein wichtiger Pfeiler zur Früherkennung von Traumafolgestörungen und psychischen Erkrankungen sowie zur Sicherstellung eines adäquaten Zugangs zur psychiatrischen Gesundheitsversorgung. Das SEM plant daher die Entwicklung eines Schulungskonzeptes für die Mitarbeitenden in den Bundesasylzentren (BAZ), welches explizit auch die psychische Gesundheit thematisieren soll. Ebenfalls plant das BAG spezifische Schulungen für die Pflegefachpersonen in den BAZ, in den kantonalen Kollektivunterkünften und für Ärzte, die an der hausärztlichen Versorgung der Asylzentren beteiligt sind.

Überdies werden im Rahmen der medizinischen Erstkonsultation mit einem Online-Fragebogen gesundheitliche Probleme erfragt, um bei Bedarf die nötigen Massnahmen zu ergreifen. Darin sind auch Fragen zur Erkennung von psychischen Erkrankungen enthalten. Das BAG wird zusammen mit dem SEM und Fachspezialisten aus Psychiatrie und Psychologie wie oben beschrieben die im Interface-Bericht empfohlenen weiteren Massnahmen prüfen.

4. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) empfiehlt, die Kosten für Übersetzungs- und Dolmetscherdienste, die zur Durchführung einer zweckmässigen Behandlung erforderlich sind, im stationären Bereich der Spitäler den Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zuzurechnen und somit in die Berechnung der Fallpauschalen einfliessen zu lassen. Es ist an den Tarifpartnern, diese GDK-Empfehlung zu prüfen und allenfalls umzusetzen.

5. Seit dem 1. März 2019 haben asylsuchende Personen Anspruch auf eine kostenlose Rechtsvertretung. Diese informiert das SEM über besondere Bedürfnisse ihrer Mandantinnen und Mandanten, namentlich auch über Traumata. Die Mitarbeitenden des SEM werden für Anhörungen traumatisierter Personen speziell geschult. Für diese Schulungen werden regelmässig externe Expertinnen und Experten im Gebiet der Aussagepsychologie beigezogen. Die entweder durch die Rechtsvertretung, durch den Gesuchsteller selber oder durch die Partnerärzte vorgebrachten psychischen Beeinträchtigungen werden vom SEM im Rahmen einer umfassenden Gesamtwürdigung berücksichtigt.

Antwort des Bundesrates.