19.3515 · Interpellation · 2019-05-09
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In einem neuen Merkblatt gibt das Bafu "Empfehlungen für genussvolle und umweltfreundliche Verpflegung bei Veranstaltungen" ab. Unter anderem wird dabei empfohlen, dass sich das Buffet zu mindestens zwei Dritteln aus vegetarischen Produkten zusammensetzen soll und dass das Vegetarische an erster Stelle zu platzieren ist. Hierzu stellen sich folgende Fragen:
1. Ist der Bundesrat tatsächlich der Ansicht, dass hier vonseiten des Bundes Handlungsbedarf besteht?
2. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass mit solchen "Empfehlungen" für das Vegetarische die Fleischbranche und das Metzgergewerbe benachteiligt werden?
3. Wie viele Mitarbeiter des Bafu haben an diesem Merkblatt mitgearbeitet?
4. Wie hoch war der entsprechende Zeitaufwand und wie hoch die entsprechenden Kosten?
5. Ist der Bundesrat tatsächlich der Ansicht, dass es Aufgabe des Staates ist, die Bürger zu erziehen und ihnen zu sagen, was sie essen und trinken sollen?
6. Kann der Bundesrat explizit bestätigen, dass aus solchen Empfehlungen von heute nicht Verbote von morgen werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Umweltbericht 2018 des Bundesrates zeigt, dass 28 Prozent der gesamten Umweltbelastung der Schweiz durch die Ernährung verursacht werden. Mit einer ressourcenschonenden und zugleich ausgewogenen und gesunden Ernährung könnte die Umweltbelastung durch die Ernährung stark reduziert werden. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat gemäss dem Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) die Aufgabe, die Bevölkerung über umweltverträgliches Verhalten zu informieren und Massnahmen zur Verminderung der Umweltbelastung zu empfehlen (Art. 10e Abs. 3 i. V. m. Art. 42 Abs. 2 USG).
2. Die Empfehlungen im Merkblatt betreffen verschiedene Themen. Sie zielen auch darauf ab, die Lebensmittelabfälle möglichst gering zu halten, und es werden saisonale und regionale Produkte empfohlen.
Die Nationale Ernährungserhebung Menu CH zeigt, dass die 18- bis 75-Jährigen in der Schweiz pro Person mehr als das Dreifache der für eine gesunde und ausgewogene Ernährung empfohlenen Menge an Fleisch konsumieren. Empfohlen sind zwei bis drei Portionen Fleisch à 100 bis 120 Gramm pro Woche.
In seiner Stellungnahme zur Motion Glättli 19.3354, "Keine Absatzförderung von Fleisch mit Steuergeldern, auch aus Gründen des Klimaschutzes", hat der Bundesrat bereits festgestellt, dass der Fleischkonsum pro Kopf in der Schweiz hoch, aber rückläufig ist und dass der sinkende Fleischkonsum im Sinne der von der Schweiz unterzeichneten Klimaziele ist.
3./4. Das Merkblatt wurde mit sehr wenigen personellen und finanziellen Ressourcen auf der Basis von bestehenden Studien und Arbeiten verfasst. Der personelle Aufwand lässt sich nicht genau beziffern. Verschiedene Fachpersonen des Bafu haben dafür zusammengerechnet ungefähr eine Woche eingesetzt. Finanzielle Ressourcen wurden keine eingesetzt.
5./6. Das Merkblatt "Nachhaltige Verpflegung" ist eine Empfehlung an Personen und Organisationen, die die Verpflegung bei Veranstaltungen umweltfreundlich gestalten möchten. Die Umsetzung ist somit freiwillig. Gemäss Artikel 10e Absatz 3 USG sind Empfehlungen dieser Art Aufgabe des Bundesamtes für Umwelt (vgl. auch Antwort auf die Frage 1). Der Bundesrat schreibt den Bürgerinnen und Bürgern damit nicht vor, wie sie sich zu verhalten haben.
Antwort des Bundesrates.