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19.3519 · Interpellation · 2019-05-09

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Bezüglich der Potenziale der ökologischen Landwirtschaft gibt es in Politik, Wissenschaft und Gesamtgesellschaft unterschiedliche Einschätzungen. Um die gesellschaftlichen Leistungen des Ökolandbaus differenziert zu bewerten, hat das Thünen-Institut mit Forschungspartnern die wissenschaftliche Literatur zum Thema ausgewertet (Thünen Report 65). Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Themen Gewässerschutz, Bodenfruchtbarkeit, biologische Vielfalt sowie Ressourceneffizienz, Klimaschutz und -anpassung gelegt.

Für die Studie wurden 528 Publikationen ausgewertet, in denen 33 Vergleichsparameter zwischen ökologisch und konventionell wirtschaftenden Betrieben betrachtet wurden. So ergaben sich mehr als 2800 Einzelvergleiche.

Die Ergebnisse der Metastudie verdeutlichen, dass der nachhaltigen, standortangepassten Landwirtschaft ein hohes Potenzial zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser zuzuschreiben ist. Positiv wirkt sich der Verzicht auf synthetische Pflanzenschutzmittel aus. Klare Vorteile der ökologischen Wirtschaftsweise zeigen sich aber auch bei der Bodenfruchtbarkeit, der Biodiversität, dem Hochwasserschutz und der Erosionsvermeidung (inkl. Bodenerosion und Humusgehalt) sowie der Ressourceneffizienz (Stickstoff- und Energieeffizienz).

Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse sowie des Berichtes des IPBES zum Stand bzw. zu den Treibern des Artensterbens bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Ergebnisse des Thünen Report 65?

2. Wie beurteilt er die Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit der Situation in der Schweiz?

3. Wie beurteilt er den Überblick über die agrarrelevanten Umweltkosten und Nutzwertverluste?

4. Wie beurteilt er den im Bericht dargestellten Beitrag des ökologischen Landbaus zur Verminderung von Umweltkosten und Nutzwertverlusten?

5. Ist der Bundesrat bereit, einen ähnlichen Vergleich für die Situation in der Schweiz zu erstellen?

6. Ist der Bundesrat bereit, die im Kapitel "Ausblick" gemachten Hinweise in die Entwicklung der AP 22 plus einzubeziehen - wenn ja, in welcher Weise, wenn nein, warum nicht?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Bei der Beurteilung der Ergebnisse des Thünen Report 65 ist zu beachten, dass die sogenannte konventionelle Landwirtschaft eine sehr heterogene Gruppe von Produktionsformen umfasst. Grundsätzlich ist für eine Beurteilung der ökologischen Landwirtschaft relevant, ob die Umweltwirkungen auf der Parzelle bzw. regional oder im gesamten Ernährungssystem betrachtet werden. Auf der Parzelle und regional weist die ökologische Landwirtschaft verschiedene ökologische Vorteile auf. Im Ernährungssystem kann ein höherer Anteil der ökologischen Landwirtschaft aufgrund der tieferen Erträge jedoch zur Verlagerung von Umweltbelastungen führen. Wie im Report aufgeführt, kann dies mit einem reduzierten Fleischkonsum und verminderten Lebensmittelabfällen vermieden werden.

2. In Deutschland wird unter ökologischer Landwirtschaft verstanden, was wir in der Schweiz mit biologischer Landwirtschaft bezeichnen. Grundsätzlich sind in der Schweiz ähnliche Resultate mit derselben beschränkten Aussagekraft zu erwarten.

3./4. Bei der Berechnung von Umweltkosten und Nutzwertverlusten gibt es wie im Report aufgeführt verschiedene Einschränkungen. Die zitierten Studien berücksichtigen v. a. die regionale Wirkung und nicht diejenige im gesamten Ernährungssystem.

5. Einen ähnlichen Vergleich für die Situation in der Schweiz zu erstellen brächte wenig Nutzen, weil eine standortangepasste Landwirtschaft, die die Tragfähigkeit der Ökosysteme respektiert, nicht nur durch eine bestimmte Produktionsform erreicht werden kann. Die schweizerische Agrarpolitik strebt vielmehr einen umfassenden Ansatz zur laufenden Verbesserung der Anbaupraktiken an.

6. Gemäss den Vernehmlassungsunterlagen des Bundesrates vom 14. November 2018 zur AP 22 plus soll die biologische Landwirtschaft weiterhin gefördert, der ökologische Leistungsnachweis weiterentwickelt, die Biodiversitätsförderung optimiert sowie die standortangepasste Landwirtschaft mit regionalen Gesamtkonzepten gefördert werden. Damit sollen die Agrarökosystemleistungen langfristig gesichert und die Umweltbelastung sowie der Verbrauch an nicht erneuerbaren Ressourcen weiter reduziert werden.

Antwort des Bundesrates.