19.3526 · Interpellation · 2019-05-09
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Vor Kurzem gab es seitens von AKP-Anhängern einen Angriff auf den Vorsitzenden der grössten Oppositionspartei "Republikanische Volkspartei" (CHP), Kemal Kiliçdaroglu. Es hätte wenig gefehlt, und das Haus, in welches sich Kiliçdaroglu flüchten musste, wäre angezündet worden. Solche Szenen erinnern an die Ereignisse von Sivas (1993), als in einem Hotel 37 Aleviten vor den Augen einer fanatischen Masse verbrannten. Die Sicherheitskräfte intervenierten erst, nachdem das Schlimmste passiert war. Alevitinnen und Aleviten werden in der Türkei oft als Gottlose bezeichnet, und sie müssen oft um ihr Leben fürchten. Auch in den Städten Tunceli (Dersim 1937/38), Maras (1978) oder Corum (1980) gab es solche grausamen Angriffe auf die Aleviten. In der Folge sind viele Alevitinnen und Aleviten in die Schweiz geflohen. Oft geben sie sich aus Angst vor Repressionen nicht als solche zu erkennen, denn der Arm der türkischen Regierung reicht längst bis in die Schweiz. Wie viele Alevitinnen und Aleviten in der Schweiz leben, ist deshalb unklar. Aufgrund verschiedener Indizien muss es sich um eine grosse Zahl handeln.
Die Schweiz muss in Anbetracht dieser Bedrohung handeln. Ich ersuche deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Massnahmen sieht er vor, damit sich die Alevitinnen und Aleviten in der Schweiz sicher fühlen?
2. Ist der Bundesrat bereit, sich bei der türkischen Regierung einzusetzen für die Religionsfreiheit in der Türkei im Sinne der Menschenrechte, zu welchen sich die Türkei selbst unter anderem mit der Unterzeichnung der EMRK bekannt hat?
3. Hat sich die offizielle Schweiz beim Angriff auf den Vorsitzenden der Oppositionspartei CHP, Kemal Kiliçdaroglu, kritisch geäussert?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Schutz der Bevölkerung vor Gewaltakten hat für den Bundesrat höchste Priorität. Gemäss der Beurteilung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) sind insbesondere jüdische und muslimische Personen und Einrichtungen auch in der Schweiz einer erhöhten Bedrohung durch gewaltextremistische Aktionen ausgesetzt. Andere Minderheiten können aber auch betroffen sein. Die erforderlichen Schutzmassnahmen werden durch die verantwortlichen Behörden in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinschaften laufend überprüft. Bei Bedarf werden Anpassungen an die aktualisierte Bedrohungslage vorgenommen.
Nach Artikel 57 Absatz 2 der Bundesverfassung koordinieren der Bund und die Kantone ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit. Infolge einer vertieften Analyse der aktuellen allgemeinen Lage beabsichtigt der Bundesrat, sich jährlich mit bis zu 500 000 Franken an den Sicherheitskosten für Minderheiten zu beteiligen, die besonders gefährdet sind, zum Ziel von Gewaltakten zu werden. Damit will er die Bemühungen der lokalen Behörden unterstützen, die primär für die Sicherheit vor Ort zuständig sind. Der Bundesrat hat zu diesem Zweck eine Verordnung ausgearbeitet und Ende Januar 2019 in die Vernehmlassung geschickt. Nach Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse wird er über das weitere Vorgehen entscheiden.
2. Der Bundesrat ist besorgt über die Menschenrechtssituation in der Türkei und verfolgt die Entwicklungen aufmerksam. Die Schweiz ruft die Türkei regelmässig dazu auf, die Menschenrechte zu respektieren und ihre entsprechenden internationalen Verpflichtungen einzuhalten. Menschenrechtsfragen werden direkt im bilateralen Dialog auf politischer Ebene thematisiert, so beispielsweise im Rahmen der letzten politischen Konsultationen am 22. März 2019 in Ankara.
Auf multilateraler Ebene äusserte sich die Schweiz im Rahmen des Uno-Menschenrechtsrates, des Europarates und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in der Vergangenheit kritisch zu der Verurteilung von Medienschaffenden oder Strafverfahren gegen Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger. Die Schweiz verfolgt zudem aufmerksam die Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Bezug auf die Türkei. Die Schweizer Botschaft in Ankara und das Generalkonsulat in Istanbul stehen im engen Kontakt mit Personen und Organisationen, welche sich für den Schutz der Menschenrechte einsetzen. Weiter führen die Schweizer Vertretungen vor Ort regelmässig Prozessbeobachtungen durch. Seit 2018 unterstützt die Schweiz in der Türkei zudem verstärkt konkrete Projekte im Menschenrechtsbereich.
3. Der Bundesrat hat Kenntnis vom erwähnten Vorfall, welcher auch von der türkischen Regierung verurteilt wurde. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sah keine Veranlassung, in dieser Angelegenheit zu intervenieren.
Antwort des Bundesrates.