19.3593 · Postulat · 2019-06-12
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Aufnahme der Digitalisierung naturwissenschaftlicher Sammlungen in die BFI-Botschaft 2021-2024 zu prüfen. Gemäss Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen 2019 ist dazu ein Betrag von 14 Millionen Schweizerfranken vorzusehen.
Begründung
Die Schweiz verfügt im internationalen Vergleich über umfassende, überdurchschnittlich wichtige und teils weltweit einzigartige naturwissenschaftliche Sammlungen. Es handelt sich um geschätzt 61 Millionen Objekte von Tieren, Pflanzen, Pilzen, Steinen, Knochen, Bodenproben und Versteinerungen. Die Objekte dokumentieren die Vielfalt und die Veränderungen der Natur und des Untergrundes über Jahrmillionen, national wie international.
Die Daten aus Sammlungen sind für Forschende jedoch oft nur mit grossem Aufwand zugänglich. Gegenwärtig sind rund 17 Prozent der Objekte geprüft, klassifiziert sowie digital erfasst. Es fehlt an Aufbereitung, Digitalisierung und Vernetzung. Dadurch liegt das Forschungspotenzial von Sammlungen zu grossen Teilen brach.
Für Forschungsarbeiten zu drängenden gesellschaftlichen Fragen enthalten naturwissenschaftliche Sammlungen essenzielle Informationen. Zu diesen Themen gehören Gesundheit (krankheitsübertragende Organismen), Land- und Forstwirtschaft (Nützlinge, Schädlinge, Pestizide), Klima, Biodiversität (Insektensterben), aber auch Rohstoffgewinnung und Verkehrsinfrastrukturerstellung. So konnten beispielsweise Experten dank 500 Gesteinsproben aus dem geologischen Museum von Lausanne die Beschaffenheit des Gesteins im Brandabschnitt des Mont-Blanc-Tunnels einschätzen. Naturwissenschaftliche Sammlungen finden sich verteilt an über 50 Standorten in Museen, botanischen Gärten, Universitäten und anderen Forschungsinstitutionen. Vor allem kleinere Institutionen haben nicht die Ressourcen, sich um die Sammlungen zu kümmern. Eine nationale Strategie und personelle und finanzielle Ressourcen zur Digitalisierung naturwissenschaftlicher Sammlungen sind dringend nötig. Mit einer dezentralen Plattform können Sammlungsobjekte und -daten koordiniert und damit effizient für die Forschung in Wert gesetzt werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Akademien der Wissenschaften Schweiz beantragen in ihrem Mehrjahresprogramm 2021-2024 für die Lancierung einer Initiative zur Aufarbeitung, Digitalisierung und Zugänglichmachung von naturwissenschaftlichen Sammlungen für die Forschung knapp 12,4 Millionen Franken. Die Akademien der Wissenschaften Schweiz sind gemäss Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz (Fifg) eine Forschungsförderungsinstitution, und deren Mehrjahresprogramm dient als Auslegeordnung und Priorisierungsinstrument für die Vorbereitung der Finanzierungsbeschlüsse in der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2021-2024 (BFI-Botschaft 2021-2024). Die Initiative wird auch in der Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen 2019 aufgeführt. Die Roadmap ist ein strategisches Planungsinstrument, in welchem neu geplante nationale Forschungsinfrastrukturen erfasst werden im Hinblick auf die Erstellung der BFI-Botschaft 2021-2024. Sie enthält jedoch weder Finanzierungsbeschlüsse noch Entscheide zur Verteilung allfälliger Bundesmittel.
Von den im Postulat erwähnten rund 61 Millionen Sammlungsobjekten können gemäss der Inventarliste der Akademien der Wissenschaften Schweiz rund 83 Prozent Museen und 17 Prozent dem Hochschulbereich zugeordnet werden.
Die Verantwortung für die Sammlungsobjekte, welche das Aufarbeiten und Verfügbarmachen sowie deren Finanzierung einschliesst, liegt bei den Leitungsgremien der Museen und Hochschulen sowie ihren Trägern. Die Träger der Museen sind ausser bei den Museen des Bundes vorwiegend die Kantone und Gemeinwesen. Der Bund verfügt über ein Förderungskonzept für die Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter, welches in einer Verordnung des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) konkretisiert ist. Er kann zur Bewahrung des kulturellen Erbes Projektbeiträge an Sammlungen leisten gemäss den in der Verordnung definierten Fördervoraussetzungen und -kriterien. Dieses Fördergefäss des Bundes eignet sich jedoch nicht für die Aufarbeitung und das Verfügbarmachen von naturwissenschaftlichen Sammelobjekten für die Forschung. Zudem sind nicht alle dieser Sammlungsbestände für die Forschung von Bedeutung. Im Bereich der Universitäten und der ETH-Institutionen darf ein Forschungsbezug angenommen werden. Hier liegt die Verantwortung für die Aufarbeitung und Zugänglichmachung der Sammlungsobjekte mittels Digitalisierung bei den Leitungsgremien der Hochschulen. Der Bundesrat erwartet hier, dass die Leitungsorgane der Museen und Hochschulen Priorisierungen bei ihren Aufgaben gemäss ihrer Relevanz und Dringlichkeit innerhalb der bewilligten Finanzierungsrahmen vornehmen.
Die Finanzierung der Digitalisierung und Zugänglichmachung der naturwissenschaftlichen Sammlungen über die BFI-Botschaft 2021-2024 schliesst der Bundesrat aus, da keine direkte Zuständigkeit des Bundes besteht.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.