Lexipedia

19.3636 · Interpellation · 2019-06-18

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Barto ist ein Farmmanagementsystem. Es soll eingesetzt werden, um den administrativen Datenverkehr zwischen den einzelnen Bauern und dem Bund zu bewältigen. In der Schweiz ist die Plattform als Public Private Partnership organisiert. Hauptaktionäre sind etwa die Fenaco, die Agridea und die Identitas AG. Diese letzte hält etwa 87 Prozent der Aktien und gehört zu 51 Prozent der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist der Aufbau der Barto-Plattform öffentlich ausgeschrieben worden?

2. Wenn es zu einer öffentlichen Ausschreibung kam, wie viele Angebote gingen ein?

3. Zu welchem Totalbetrag wurde Barto vergeben? In welcher Preisspanne lagen die Angebote, die nicht berücksichtigt wurden?

4. Falls das obsiegende Angebot nicht das kostengünstigste war, warum wurde es trotzdem bevorzugt?

5. Auf jeden Fall: Wie beurteilt der Bund den Umstand, dass die Fenaco im Markt für Traktorenimporte der Generalimporteur von Claas ist und ein wesentlicher Aktionär der Barto-Plattform ist? Claas hält wiederum 100 Prozent der Aktien des Unternehmens, das die Barto-IT aufstellt.

6. Warum muss der Bund über seine Tochter Identitas AG an dieser Lösung beteiligt sein, ja sogar Mehrheitseigentümer sein?

7. Ist das Barto-Konstrukt ein Kartell?

8. Wie wirkt sich Barto auf den Wettbewerb aus? Wie stellt sich der Bundesrat zum Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle von 2018, der ausdrücklich bestätigt, dass sich diese Plattform wettbewerbsverzerrend auswirkt?

9. Wie kann der Bund private Anbieter entschädigen, die durch das Barto-Engagement Schaden trugen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bund ist seit 2002 mit 51 Prozent des Aktienkapitals an der Identitas AG beteiligt und stellt zwei Vertreter im zehnköpfigen Verwaltungsrat. Aufgrund der Mehrheitsbeteiligung des Bundes führt der Bundesrat die Identitas AG mittels strategischer Ziele.

In den strategischen Zielen für die Periode 2019-2022 (vgl. BBl 2018 3821) erwartet der Bundesrat unter anderem, dass sich die Identitas AG in der Ausführung ihres Grundauftrags und bei der Verwendung der dadurch erlangten Daten und Informationen an die gesetzlichen Vorgaben hält, unter welche auch das Kartellgesetz (KG, SR 251) fällt. Die Identitas AG kann unter Beachtung dieser allgemeinen gesetzlichen Regelungen sowie im Rahmen ihrer finanziellen und personellen Möglichkeiten Kooperationen wie Beteiligungen, Allianzen, Gründung von Gesellschaften sowie andere Formen der Zusammenarbeit eingehen, wenn diese zur nachhaltigen Sicherung des Unternehmenswerts und zur Erfüllung des Grundauftrags beitragen. Kooperationen können national und international eingegangen werden. Sie müssen zur Erreichung der strategischen Ziele beitragen, führungsmässig gut betreut werden können und dem Risiko- und Reputationsaspekt genügend Rechnung tragen.

1.-4. Es gab keine öffentliche Ausschreibung für den Aufbau von Barto, da es sich um eine privatwirtschaftliche Initiative der Identitas AG und der landwirtschaftlichen Beratungszentrale Agridea handelte. Sie gründeten per 1. November 2015 die einfache Gesellschaft Barto.

5./6. Per 1. November 2017 wurde die einfache Gesellschaft Barto in eine Aktiengesellschaft überführt: die Barto AG. Das Aktienkapital von 100 000 Franken wurde ursprünglich zu 87,5 Prozent von der Identitas AG und zu 12,5 Prozent von Agridea gehalten. Zur Finanzierung der nächsten Entwicklungsphase sowie zur breiteren Verankerung wurde das Aktionariat erweitert. Seit Dezember 2018 werden die Barto-Aktien von den folgenden Organisationen gehalten: Identitas AG (34,5 Prozent), Fenaco-Genossenschaft (34,5 Prozent), Swissgenetics (10 Prozent), Agridea (6,3 Prozent), Swissherdbook (5 Prozent), Braunvieh Schweiz (5 Prozent), Schweizer Milchproduzenten (2,5 Prozent), Holstein Switzerland (2 Prozent) und Mutterkuh Schweiz (0,2 Prozent). Das Aktienkapital wurde bei 100 000 Franken belassen. Die Aktionariatserweiterung mit Verpflichtung zu Kapitaleinschuss stand allen interessierten Kreisen der Land- und Ernährungswirtschaft offen.

Die Beteiligung der Identitas AG als Betreiberin der Tierverkehrsdatenbank (TVD) an der Barto AG ist auch aus Sicht des Bundesrates sinnvoll, weil die TVD eine massgebende Datenquelle von Barto darstellt. Bei der Weitergabe von Daten ist die Identitas AG verpflichtet, das Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1) und die dazugehörige Verordnung (SR 235.11) einzuhalten sowie keine Anspruchsgruppe oder Firma zu bevorteilen.

Die Fenaco hält einen Aktienanteil von 34,5 Prozent an der Barto AG und ist damit nicht Mehrheitsaktionärin. Ausserdem haben die im Aktionariat engagierten Organisationen kein Sicht- oder Bezugsrecht von Daten. Es gilt wie für alle Unternehmen auch für die Barto AG das DSG. Der Entschluss zur Zusammenarbeit mit 365FarmNet fiel aufgrund einer Analyse der in den Jahren 2016 und 2017 auf dem europäischen Markt verfügbaren Farmmanagementsysteme. Das von 365FarmNet betriebene System kann von allen interessierten Herstellern genutzt werden. Im Fall von Barto soll es Drittanbietern ermöglichen, ihren Kunden eigene Module auf Barto anzubieten.

7. Über die TVD-Schnittstelle "Animaltracing" steht es allen interessierten Partnern offen, eine Plattform für den Datenaustausch zwischen die Tierhalter und die TVD zu schalten. Neben Barto sind zurzeit mehr als 20 Applikationen über Animaltracing mit der TVD verbunden. Dies erschwert aus Sicht des Bundesrates unzulässige horizontale Wettbewerbsabreden (Kartelle) gemäss KG. Es liegt jedoch in der Zuständigkeit der Wettbewerbskommission (Weko) zu beurteilen, ob eine Wettbewerbsabrede im Sinne des KG vorliegt und ob diese zulässig oder unzulässig ist.

8. Der zitierte EFK-Bericht macht darauf aufmerksam, dass der Bund sich des Risikos bewusst sein sollte, "dass sich Identitas AG und Barto AG wettbewerbsverzerrend verhalten könnten". Der Bund nimmt diesen Hinweis ernst. Als Eigentümer der TVD bietet er allen Berechtigten gemäss TVD-Verordnung (SR 916.404.1) die gleiche Möglichkeit, über die TVD-Schnittstelle "Animaltracing" Daten ihrer Nutzer von der TVD zu beziehen. Zudem hat die Reduktion des Aktienanteils der Identitas AG auf 34,5 Prozent sowie die Erweiterung des Aktionariats auf mehrere Organisationen und Unternehmungen im Dezember 2018 die Nähe der Barto AG zur Identitas AG und damit auch die Nähe zum Bund bedeutend reduziert.

9. Solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, überlässt der Bund es den Dateneigentümern (z. B. Tierhaltern) zu entscheiden, ob die Weitergabe ihrer TVD-Daten an Dritte (z. B. Barto) ihnen einen Mehrwert bietet. Im Fall der Barto AG ist für den Bundesrat nicht ersichtlich, dass jemand zu Schaden gekommen ist oder kommen könnte.

Antwort des Bundesrates.