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19.3772 · Motion · 2019-06-20

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung der Gesetzgebung vorzulegen, damit die AHV-Renten erhöht werden und die Rentnerinnen und Rentner so ein Leben in Würde führen können.

Begründung

Laut dem Bundesamt für Statistik leben in der Schweiz rund 200 000 Rentnerinnen und Rentner in Armut. Eine Studie der OECD zeigt, dass die Armut unter älteren Personen in unserem Land besonders hoch ist: Rund 22 Prozent der über 65-Jährigen leben mit weniger als dem Medianeinkommen; die Schweiz nimmt damit weltweit den vierten Platz ein.

Das Verfassungsmandat der Existenzsicherung durch die AHV und die zweite Säule ist nicht mehr erfüllt. Heute müssen die Rentnerinnen und Rentner, denen es finanziell am schlechtesten geht, mit einer AHV-Rente von 1185 Schweizerfranken im Monat auskommen, und viele haben keine zweite Säule, die dieses Einkommen ergänzen könnte. Da die AHV das Vorsorgesystem ist, welches die beste Umverteilung ermöglicht, muss man hier anpacken: Dies würde die Solidarität stärken, unabhängig von den Kapitalmarktleistungen.

Die Ergänzungsleistungen (EL) dienen all den Personen als Sicherheitsnetz, die sehr tiefe AHV-Renten erhalten. 2018 haben 328 100 Personen Ergänzungsleistungen bezogen, das heisst 17 Prozent aller Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz und somit fast jede fünfte Person im Ruhestand! Die Zahl wäre bestimmt noch viel höher, falls diese Ergänzungsleistungen automatisch ausgerichtet würden. Aber um diese zu erhalten, muss man sich anmelden, was zahlreiche Personen nicht tun, da sie sich schlichtweg schämen. 1999 ergab die erste nationale Armutsstatistik, dass 36 Prozent keine Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bezogen hatten. Die Altersvorsorge 2020 scheiterte unter anderem daran, dass nicht alle AHV-Rentnerinnen und -Rentner den geplanten Zuschlag von 70 Schweizerfranken erhalten hätten. Falls der Bundesrat möchte, dass seine Reformvorlage AHV 21 eine Mehrheit der Bevölkerung findet, müssen die Renten unbedingt erhöht werden, damit die Ergänzungsleistungen möglichst selten in Anspruch genommen werden müssen und alle in unserem Land ein Leben in Würde führen können.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz verfügt über ein solides System der sozialen Sicherheit, das die Bevölkerung wirksam gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität schützt. Die Renten der Alters- und Hinterlassenenvorsorge reichen jedoch nicht immer aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Das ist etwa dann der Fall, wenn jemand wegen Erwerbsunterbrüchen oder unvollständiger Beitragsdauer (Ankunft in der Schweiz nach dem 21. Altersjahr) nur eine bescheidene Rente hat oder wenn jemand pflegebedürftig wird, in einem Heim betreut werden muss und die Ersparnisse aufgebraucht sind. Für solche Fälle gibt es die Ergänzungsleistungen (EL). Die EL übernehmen die Kosten für den Lebensunterhalt und die Miete, für die medizinische Versorgung und den Aufenthalt in einem Heim, für die die Person nicht selber aufkommen kann. Im Jahr 2018 hatten 212 958 AHV-Rentnerinnen und -Rentner Anspruch auf EL (12,5 Prozent der Personen mit AHV-Rente und 9,1 Prozent der Personen mit Hinterlassenenrente). Rund die Hälfte der Heimbewohnerinnen und -bewohner erhielten EL; das sind 23 Prozent aller EL-Bezügerinnen und -Bezüger mit einer Alters- oder Hinterlassenenrente.

Wie im Rahmen der Interpellation Nicolet 17.3145, "Ungewissheit bei unseren heutigen Rentnerinnen und Rentnern. Wie steht es um sie, und wie können wir ihre Kaufkraft erhöhen?", bereits erörtert, ist die finanzielle Situation von Rentnerinnen und Rentnern relativ stabil. Der überwiegenden Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner geht es wirtschaftlich insgesamt gut, und nur bei wenigen - insbesondere Personen fortgeschrittenen Alters - besteht ein Armutsrisiko (Wanner P. et al., "Die wirtschaftliche Situation von Erwerbstätigen und Personen im Ruhestand", Beiträge zur Sozialen Sicherheit, Forschungsbericht Nr. 1/08.1, Bern, 2008). Die von der Motionärin erwähnte OECD-Studie berücksichtigt nur das Einkommen, nicht aber das Vermögen. Somit eignet sich die Studie nicht als aussagekräftiger Indikator. Denn Kapitalabfindungen der zweiten oder der dritten Säule sowie persönlichen Ersparnissen wird für die Einschätzung des Armutsrisikos nicht Rechnung getragen.

Im Übrigen haben Volk und Stände die Volksinitiative "AHV plus: für eine starke AHV" am 25. September 2016 abgelehnt. Die Volksinitiative hatte eine Erhöhung der AHV-Renten um 10 Prozent gefordert.

Seit 2014 verschlechtert sich die finanzielle Lage der AHV. Diese Situation wird sich mit der Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge ab dem Jahr 2020 weiter verschärfen. Trotz Zusatzfinanzierung durch das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (Staf, siehe BBl 2018 6031) bleibt im Jahr 2030 ein AHV-Finanzierungsbedarf von rund 26 Milliarden Franken. Die Stabilisierung der AHV hat deshalb Priorität. Dabei soll das Rentenniveau erhalten und die Finanzierung der Versicherung gesichert werden. Eine Rentenerhöhung wäre demnach mit der finanziellen Lage der AHV und dem Ziel der Reform AHV 21 nicht vereinbar.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.