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19.3781 · Postulat · 2019-06-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gemäss Artikel 123 des Parlamentsgesetzes beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, welche Auswirkungen eine vollständige Finanzierung des Autoverlads durch den Bund hätte. Der Bericht soll insbesondere aufzeigen, wie viel Verkehr durch diese Finanzierung von der Strasse auf die Schiene verlagert werden könnte und welche Auswirkung diese Finanzierung auf den Bundeshaushalt hätte. Nicht zuletzt müsste auch aufgezeigt werden, welche Rechtsgrundlagen für eine solche Finanzierung angepasst werden müssten.

Begründung

Im Jahre 1986 hat das Parlament auf eine Strassenverbindung zwischen den Kantonen Bern und Wallis verzichtet und die A6 inklusive Rawiltunnel aus dem Nationalstrassennetz gestrichen. Die direkte Strassenverbindung zwischen diesen beiden Kantonen verläuft weiterhin durch den Lötschberg mit einem Autoverlad zwischen Kandersteg und Goppenstein. Der Bund hat die finanzielle Unterstützung des Autoverlads respektive der Autoverlade jedoch in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgefahren. Aktuell unterstützt er noch die Autoverlade durch den Furkatunnel und über den Oberalppass mit rund 2,5 Millionen Schweizerfranken. Der Autoverlad der BLS durch den Lötschbergtunnel und der Autoverlad der RhB durch den Vereinatunnel werden heute eigenwirtschaftlich betrieben. Der Verlad durch den Simplontunnel wird durch den Kanton Wallis bei der BLS ohne Beteiligung des Bundes bestellt und abgegolten.

Die direkteste Strassenverbindung zwischen dem Kanton Bern und einem grossen Teil des Kantons Wallis führt durch den Lötschberg. Insbesondere die Gebühren für den Autoverlad durch den Lötschberg werden von Benützern als eine Art Autobahngebühr wahrgenommen. Entsprechend gross ist der Anreiz, einen grösseren Umweg auf der Strasse für den Weg ins Wallis auf sich zu nehmen. Heute nutzen rund 1,25 Millionen Fahrzeuge den Autoverlad am Lötschberg. Das Potenzial wird von Fachleuten rund doppelt so hoch eingeschätzt. Der preisliche Anreiz könnte einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung des Umwegverkehrs auf der Strasse leisten.

Dieser Umwegverkehr ist auch unter klimapolitischen Gesichtspunkten zu betrachten. Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Verladeeinrichtungen ist es korrekt, die vollständige Übernahme der Verladegebühren durch den Bund zu prüfen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Gestützt auf Artikel 18 des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG; SR 725.116.2) kann der Bund aus verkehrs- und umweltpolitischen Gründen Investitions- und Betriebsbeiträge zur Förderung des Transports begleiteter Motorfahrzeuge auf Eisenbahnen leisten. Die Beiträge werden ausgerichtet, soweit die Eigenwirtschaftlichkeit nicht erreicht werden kann.

Der Bund fördert den Autoverlad mit folgenden Massnahmen:

1. Ausrichtung Betriebsbeiträge (Art. 18 MinVG)

Der Bund bestellt die Autoverlade durch den Furkatunnel und über den Oberalppass und finanziert diese mit jährlich rund 2,5 Millionen Franken. Er bezweckt dadurch insbesondere im Winter eine bessere Erreichbarkeit der Randgebiete Goms, Urserental und Surselva mit Motorfahrzeugen. Die Autoverlade der BLS durch den Lötschbergtunnel und derjenige der RhB durch den Vereinatunnel werden eigenwirtschaftlich betrieben. Der von der BLS betriebene Verlad durch den Simplontunnel wird durch den Kanton Wallis bestellt und abgegolten.

2. Ausrichtung Investitionsbeiträge (Art. 18 MinVG)

Weil die Autoverladeanlagen und das eingesetzte Rollmaterial in den kommenden Jahren einen sehr hohen Erneuerungsbedarf aufweisen und die Unternehmen die anstehenden Investitionen nur teilweise mit Eigenmitteln finanzieren können, hat das Parlament Ende 2018 einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 60 Millionen Franken bewilligt. Mit diesen Mitteln können die prioritären Erneuerungsvorhaben ab 2019 realisiert werden. Da die Investitionen mit A-fonds-perdu-Beiträgen finanziert werden, entlasten sie die Autoverlade und den Bundeshaushalt bei den Abschreibungen sowie den Zinskosten.

3. Senkung Trassenpreis-Deckungsbeitrag (Eisenbahn-Netzzugangsverordnung)

Für die Benützung des Schienennetzes müssen die Eisenbahnverkehrsunternehmen für die darauf fahrenden Züge den Infrastrukturbetreiberinnen ein Entgelt, den sogenannten Trassenpreis, bezahlen. Mit dem Ziel einer spürbaren Entlastung der Autoverlade ist eine Senkung des Deckungsbeitrages ab 2020 geplant. Die daraus resultierenden Einnahmenausfälle bei den Infrastrukturbetreiberinnen erhöhen im Gegenzug den vom Bund finanzierten Abgeltungsbedarf bei den Leistungsvereinbarungen Infrastruktur von RhB, BLS Netz, SBB und Matterhorn Gotthard Infrastruktur.

4. Finanzierung Sanierung Scheiteltunnel BLS (Leistungsvereinbarung BLS Netz)

Der Bund finanziert den Lötschberg-Scheiteltunnel. In den Jahren 2018 bis 2022 müssen die Gleisanlagen im Scheiteltunnel komplett erneuert werden (Einbau einer festen Fahrbahn). Die Kosten belaufen sich auf rund 105 Millionen Franken und werden über die Leistungsvereinbarungen mit der BLS Netz vollumfänglich durch den Bund finanziert.

Der Bund fördert mit diesen Massnahmen den Autoverlad gezielt. Er hat sein finanzielles Engagement in den letzten zwei Jahren ausgebaut. Einen Gratistransport für Motorfahrzeuge unterstützt der Bund aus verkehrs- und finanzpolitischen Gründen nicht. Die Kunden des Autoverlads - wie auch alle anderen Kunden des öffentlichen Verkehrs - sollen einen angemessenen Preis für die Dienstleistungen zahlen. Dies sieht Artikel 81a der Bundesverfassung so vor. Ein Gratistransport wäre wegen der starken, absehbaren Nachfragesteigerungen mit den bestehenden Eisenbahninfrastrukturen nicht zu bewältigen und würde zu Konflikten mit den Angeboten des Personen- und Güterverkehrs führen. Auch die strassenseitigen Zufahrten sind mit der heutigen Nachfrage stark ausgelastet.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.