19.3939 · Interpellation · 2019-06-21
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Kiesabbau ist zweifellos umweltschädlich; dies ergibt sich aus der Natur der Sache. In der Schweiz konnten die Umweltschäden durch die Gesetzgebung in den Bereichen Raumplanung und Umweltschutz nach und nach begrenzt werden. Heute importieren wir aber wieder Kies. Diese Importe kommen möglicherweise aus Ländern, deren Umweltstandards tiefer sind oder weniger gut kontrolliert werden als jene der Schweiz. Somit tragen wir indirekt dazu bei, dass im Ausland Umweltschäden entstehen. Ausserdem kommt es nicht selten vor, dass die Lieferung von Kies in die Schweiz durch Transportunternehmen aus EU-Ländern erfolgt, die extrem tiefe Löhne auszahlen. Wir sind also auch für das Lohndumping im Ausland mitverantwortlich. Diese Situation ist folglich sowohl in ökologischer als auch in sozialer Hinsicht problematisch.
Welche Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen, um den Import von Kies zu verhindern, der nicht unter ökologischen und sozialen Bedingungen abgebaut wird, die den in der Schweiz vorherrschenden zumindest entsprechen?
Hat der Bundesrat eine Strategie für das öffentliche Beschaffungswesen festgelegt, um sicherzustellen, dass der gesamte auf den Baustellen des Bundes oder der bundesnahen Betriebe verwendete Kies den strengen ökologischen und sozialen Standards der Schweiz entspricht und dass eine tatsächliche Kontrolle über die Einhaltung dieser Standards ausgeübt wird?
Falls er noch keine solche Strategie festgelegt hat, wird er dies rasch nachholen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das Volumen von in die Schweiz importiertem Kies ist gering. Nur etwa 10 Prozent des in der Schweiz verbauten Kieses werden importiert. Zudem kommen aufgrund des hohen Gewichtes und des grossen Volumens des Produkts 99 Prozent des importierten Kieses aus den umliegenden Ländern. Diese Handelspartner haben vergleichbare Umwelt- und Sozialstandards wie die Schweiz. Zudem erwartet der Bundesrat von Unternehmen, die in der Schweiz ansässig oder tätig sind, einschliesslich Importeuren von Kies, dass sie internationale Standards der verantwortungsvollen Unternehmensführung wie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen umsetzen. Diese enthalten auch Bestimmungen zu Umweltschutz und Arbeitsbedingungen.
Der Handel von Bauprodukten wird grundsätzlich im Bundesgesetz über Bauprodukte (SR 933.0) und in dessen ausführenden Verordnungen geregelt. Dort gibt es produktbezogene Bestimmungen zum Handel, die einen Bezug zu den Grundanforderungen an Bauwerke haben. Diese Bestimmungen sind äquivalent mit den Bestimmungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten in der Europäischen Union. Bauprodukte gehören zu den Bereichen, die vom bilateralen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA; SR 0.946.526.81) erfasst sind. Für zu Bauzwecken in die Schweiz importierte Gesteinskörnungen gelten also Standards, die denen gleichwertig sind, die für im Inland hergestellte Gesteinskörnungen gelten.
2./3. Das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) ist soeben totalrevidiert worden. Die Referendumsfrist über das neue Gesetz vom 21. Juni 2019 wird am 10. Oktober 2019 ablaufen (BBl 2019 4505). Der Gesetzgeber hat dabei ein besonderes Augenmerk auf die Stärkung des Qualitätswettbewerbs gegenüber dem reinen Preiswettbewerb gelegt. Gleichzeitig hat er die Nachhaltigkeitsaspekte gestärkt, was auch eine höhere Gewichtung von ökologischen und sozialen Kriterien bei den Vergabeverfahren des Bundes ermöglichen wird. Der Bundesrat wird die Stärkung der Nachhaltigkeit auch im Rahmen einer bundesweiten Beschaffungsstrategie Bund verankern (vgl. Tätigkeitsbericht 2018 der Finanzdelegation, BK, Seite 61).
Bereits heute existieren Hilfsmittel, z. B. die Empfehlung der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) "Beton aus recyclierter Gesteinskörnung", die die Anwendung von Recycling-Beton unterstützen und damit Alternativen zum Import und zur Verwendung von Primär-Kies aufzeigen. Diese Grundlagen werden überarbeitet und ergänzt, sodass in einer Ausschreibung z. B. die CO2-Emissionen und die Gesamtumweltbelastung (in Umweltbelastungspunkten, UBP) von Beton bis zur Baustelle berücksichtigt werden können. Indem die gesamte Umweltbelastung bei der Beschaffung berücksichtigt werden kann, gewinnt Kies, der nach höheren ökologischen und sozialen Standards produziert und transportiert wird, an Attraktivität.
Antwort des Bundesrates.