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19.3944 · Interpellation · 2019-06-21

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Vor dem Hintergrund der Lugano-Vereinbarung von 1996 zwischen der Schweiz und Deutschland zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufes zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale (Neat) in der Schweiz (SR 0.742.140.313.69) und der Gemeinsamen Absichtserklärung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Zulaufstrecken zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale (Neat) vom 22. Mai 2019 bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Das Faktenblatt des Bundesamtes für Verkehr (BAV) zur Ministererklärung Schweiz-Deutschland zum Ausbau der Neat-Zulaufstrecken vom 22. Mai 2019 bemängelt, die letzten Elemente des 1996 vereinbarten Vierspurausbaus zwischen Karlsruhe und Basel würden "erst 2041 fertiggestellt sein". Wann wird denn auf Schweizer Seite der "Bau einer neuen Linie aus dem Raum Basel durch den Jura" (dritter Juradurchstich, im Volksmund "Wisenberg"), wie in der Lugano-Vereinbarung von der Schweiz in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b zugesagt, fertiggestellt sein: auch "erst 2041"?

2. Der mit der Vereinbarung eingesetzte Lenkungsausschuss zur Behandlung von Umsetzungsfragen hat 2008 eine trinationale Langfristplanung Basel (TLB) veröffentlicht, die im Wesentlichen zum Schluss kam, dass die auf Schweizer Seite benötigten Kapazitäten nur so lange ohne dritten Juradurchstich bereitgestellt werden können, wie Basel eine S-Bahn, die diesen Namen auch wirklich verdient, vorenthalten wird (Ziff. 6.1 des Berichtes). Wie viele weitere Kapazitäts- und Engpassanalysen zur trinationalen Langfristplanung Basel hat der Ausschuss seither durchgeführt und veröffentlicht? Mit welchen Ergebnissen?

3. Landet mit dem angestrebten Ausbau der Achse Stuttgart-Zürich der dritte Juradurchstich auf dem Abstellgleis?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das Parlament hat im Juni 2019 den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur beschlossen. Der Bau eines dritten Juradurchstichs ist darin nicht enthalten. Mit den beschlossenen Ausbauten von Bahn 2000, ZEB und der Ausbauschritte 2025 und 2035 (insbesondere Adlertunnel Muttenz-Liestal, Entflechtung Basel-Muttenz, Entflechtung Pratteln, Vierspurausbau Liestal) wird die notwendige Kapazität zwischen Basel und Olten erreicht, um die Neat im Zeithorizont bis Mitte des 21. Jahrhunderts auszulasten. Auch hilft der Neubau des Bözbergtunnels, der im Vertrag von Lugano nicht enthalten ist, die notwendigen Kapazitäten für den grossprofiligen alpenquerenden Güterverkehr für die Gotthardachse bereitzustellen.

2. Zuletzt wurden im Rahmen der Erarbeitung des Ausbauschrittes 2035 und für den Knoten Basel Kapazitätsanalysen hinsichtlich eines Ausbaus der S-Bahn Basel durchgeführt. Diese haben gezeigt, dass das mit dem Herzstück Basel vorgesehene grenzüberschreitende S-Bahn-Angebot auch ohne zusätzlichen Juradurchstich realisiert werden kann.

3. Beim Ausbau der Achse Stuttgart-Zürich steht nicht die Erhöhung der Anzahl Trassen für den Güterverkehr im Vordergrund, sondern die Möglichkeit, längere Züge führen und die grossen Behälter des kombinierten Verkehrs transportieren zu können. So kann für den Fall von Bauarbeiten oder Störungen eine Alternativ- und Umleitungsstrecke zur Verfügung gestellt werden. Die Achse Stuttgart-Zürich verfügt nicht über die Kapazität, um die Rheinstrecke dauerhaft zu entlasten. Hauptzubringer zu den Neat-Achsen bleiben die Strecken von Basel durch den Hauenstein- und den Bözbergtunnel. Der Ausbau zwischen Stuttgart und Zürich hat keinen Einfluss auf einen dritten Juradurchstich.

Antwort des Bundesrates.

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