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19.3985 · Motion · 2019-09-10

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage zur Einführung einer Strassenbenützungsgebühr für den Gotthard-Strassentunnel vorzulegen, anwendbar auf Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, die im Ausland immatrikuliert sind.

Begründung

Die Nutzung der öffentlichen Strassen ist grundsätzlich gebührenfrei; aufgrund von Artikel 82 Absatz 3 der Bundesverfassung ist die Bundesversammlung jedoch befugt, Ausnahmen zu bewilligen. Diese sind beschränkt auf Gebühren für einzelne Bauwerke wie Brücken oder Tunnels (Objektgebühren). Aufgrund dieser Verfassungsbestimmung wäre für den Gotthard-Strassentunnel eine Gebühr zulässig. In der Schweiz gibt es bereits ein Beispiel dafür, nämlich die Gebühr für die Durchfahrt durch den Strassentunnel am Grossen Sankt Bernhard. Da der Bau und der Unterhalt der alpenquerenden Infrastrukturbauten sehr kostenintensiv sind, haben die umliegenden Länder zur Deckung der hohen Kosten neben den ordentlichen Autobahngebühren bereits ein Mautsystem eingeführt, so Österreich für die Brennerautobahn und den Arlbergtunnel, Frankreich für die Strassentunnels am Mont Blanc und bei Fréjus und Italien für den Tunnel am Grossen Sankt Bernhard. Die Durchfahrt durch den Gotthard-Strassentunnel und die Benutzung weiterer alpenquerender Verbindungen durch die Schweiz (Passstrassen über den Gotthard, den San Bernardino und den Simplon) hingegen sind finanziell ausserordentlich attraktiv. Denn abgesehen von der 1985 eingeführten Autobahnvignette zu einem Preis von 40 Schweizerfranken kann die Infrastruktur in der Schweiz von ausländischen Fahrzeugen umsonst genutzt werden, was für Schweizer Autos im Ausland nicht der Fall ist. Man denke nur an die sehr hohen Gebühren in Italien. Die Schweiz kennt keine eigentlichen Strassenbenützungsgebühren; die Nutzerinnen und Nutzer des Strassennetzes finanzieren die Infrastruktur grösstenteils mittels (zweckgebundener) Steuern oder Abgaben, wie der Treibstoffabgabe, des Mineralölsteuerzuschlags und der Autobahngebühren. Auf kantonaler Ebene wird zudem die Motorfahrzeugsteuer erhoben. Die Einführung einer nachfrageabhängigen Gebühr am Gotthard erweist sich folglich als gerecht, ohne jemanden zu diskriminieren. Die Vorteile dieser Gebühr reichen von höheren Einnahmen, die für die Finanzierung und den Unterhalt unserer Infrastrukturen eingesetzt werden können, hin zu positiven Auswirkungen auf das Klima, die Umwelt und die politische Entwicklung in diesem Bereich sowie auch auf die Wirtschaft, indem unnötige Leerfahrten vermieden und die Fahrzeuge effizienter eingesetzt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Benutzung der Strasseninfrastruktur wird von den Nachbarländern der Schweiz und weiteren Ländern in Europa unterschiedlich bepreist. Es bestehen dabei verschiedene Mautsysteme. Ihnen allen ist indessen gemeinsam, dass bei der Gebührenerhebung nicht unterschieden wird zwischen Fahrzeugen, die im jeweiligen Inland bzw. im Ausland immatrikuliert sind. Die Tarife sind ungeachtet der Herkunft der Fahrzeuge gleich. Von dieser diskriminierungsfreien Praxis, die in anderen Ländern gilt, will auch der Bundesrat nicht abweichen. In diesem Sinne lehnt er eine Strassenbenützungsgebühr für ausländische Fahrzeuge, die durch den Gotthard-Strassentunnel fahren, ab.

Im Übrigen hat das Parlament 2017 drei Motionen abgelehnt, die eine generelle Einführung von Tunnelgebühren zum Inhalt hatten (16.3010, 16.3040 sowie 16.3045). In seinen damaligen Stellungnahmen hat sich der Bundesrat ebenfalls vom Gedanken leiten lassen, dass Tunnelgebühren bzw. damit verbundene Rabattsysteme niemanden diskriminieren sollen. Auch vor diesem Hintergrund ist eine Tunnelgebühr für Fahrzeuge, die im Ausland immatrikuliert sind, abzulehnen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.