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19.4000 · Interpellation · 2019-09-11

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Die Tätigkeit der United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East (UNRWA) steht seit Jahren im Fokus der politischen Diskussion. Seit Ende Juli 2019 sieht sich der Generaldirektor der UNO-Organisation, der Genfer Pierre Krähenbühl, zudem heftigen Vorwürfen ausgesetzt: Missmanagement, Machtmissbrauch, sexuelles Fehlverhalten, Vetternwirtschaft, Diskriminierung usw. Die Schweiz hat die Zahlungen an die UNRWA bis zur Klärung der Vorwürfe vorläufig eingestellt.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

1. Wie ist der aktuelle Stand der Untersuchungen der UNO-Aufsichtsbehörde Office of Internal Oversight Services (OIOS)?

2. Inwiefern stimmt sich die Schweiz mit den Ländern Belgien, Niederlande und Neuseeland (Stand August 2019) ab, die ihre Zahlungen ebenfalls sistiert haben?

3. Umfasst der vorläufige Zahlungsstopp der Schweiz neben dem ordentlichen Jahresbeitrag für das Jahr 2020 auch alle Zahlungen für definierte Projekte (laufend oder geplant)?

4. Unterstützt die Schweiz Pierre Krähenbühl dabei, gegen die erhobenen Vorwürfe vorzugehen, respektive engagiert sie sich für ein korrektes Verfahren?

5. Wie kann sichergestellt werden, dass die berechtigte politische Kritik an der Tätigkeit der UNRWA nicht mit dem beklagten Führungsverhalten des Generaldirektors vermischt wird?

6. Ist der Bundesrat bereit, die politische Diskussion über die Tätigkeit und Ausrichtung der UNRWA unabhängig von der laufenden Untersuchung voranzutreiben, insbesondere mit Blick auf die aussenpolitische Strategie 2020-2023?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das Amt für interne Aufsichtsdienste der Vereinten Nationen (UN Office of Internal Oversight Services, OIOS) untersucht zurzeit ein mögliches Fehlverhalten von Mitarbeitenden der UNRWA. Laut OIOS können die Ergebnisse der Untersuchung im Herbst 2019 erwartet werden. Die Ermittlungen dieser unabhängigen und dem UNO-Generalsekretär direkt unterstellten Kontrollinstanz werden vertraulich geführt und behandelt. Es liegen dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) dementsprechend zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Untersuchungsergebnisse vor.

2. Die Schweiz ist mit anderen Gebern in Kontakt und verfolgt die Diskussionen zur laufenden OIOS-Untersuchung aufmerksam.

3. Im laufenden Jahr hat die Schweiz bisher einen Beitrag von 22,3 Millionen Franken an die UNRWA überwiesen. Die temporäre Suspendierung von zusätzlichen Zahlungen durch die DEZA entspricht einem Standardverfahren und betrifft Beiträge an laufende Projekte, die im zweiten Halbjahr 2019 fällig gewesen wären.

4./5. Die Schweiz setzt sich für ein effizientes und transparentes multilaterales System ein und unterstützt unabhängige Kontrollinstanzen der Vereinten Nationen, namentlich das OIOS. Das EDA erwartet von den Vereinten Nationen, dass sie die laufende Untersuchung rasch abschliessen, damit die vorgebrachten Anschuldigungen gegen Mitarbeitende der UNRWA, einschliesslich Pierre Krähenbühl, möglichst bald geklärt und allfällige nötige Massnahmen ergriffen werden können.

6. Die zukünftige Ausrichtung der Zusammenarbeit der Schweiz mit der UNRWA wird im Rahmen der strategischen aussenpolitischen Vorgaben des Bundesrates für den Nahen und Mittleren Osten erfolgen. In Erfüllung des Postulates Nantermod 18.3557 wird sich der Bundesrat in einem Bericht zur langjährigen Zusammenarbeit, zur Wirksamkeit und Transparenz der UNRWA sowie zu den Zukunftsperspektiven dieser Zusammenarbeit äussern. Der Bundesrat wird im Bericht auch die Untersuchungsergebnisse des OIOS berücksichtigen.

Antwort des Bundesrates.