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19.4008 · Interpellation · 2019-09-11

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, analog zur Anfrage 14.1019, eine aktualisierte Aufschlüsselung aller Zahlungen der Schweiz in den vergangenen zehn Jahren an die Europäische Union oder deren Mitgliedstaaten zu veröffentlichen - nach Jahr und nach Sparte. Dabei interessieren nicht nur Direktzahlungen, sondern auch Beiträge an EU-Institutionen, Beiträge an EU-Programme (z. B. Erasmus, Media-Abkommen, Forschungsbeiträge usw.), Beiträge an Infrastrukturen (z. B. Bahnprojekte in EU-Staaten), Beiträge an ausländische Vereine und Stiftungen, Kohäsionsbeiträge, Beiträge aufgrund von Steuerabkommen oder aufgrund der Grenzgängerbesteuerung sowie Beiträge seitens verselbstständigter Einheiten wie z. B. des Swiss Investment Fund for Emerging Markets (Sifem). In die Zusammenstellung gehören auch die Kosten für die Umsetzung von Abkommen mit der EU wie z. B. Schengen oder für die diplomatischen und politischen Verhandlungen und Reisen in EU-Staaten.

Stellungnahme des Bundesrates

In den vier folgenden Tabellen wird unterschieden zwischen:

1. Zahlungen der Schweiz aufgrund der Bilateralen Abkommen: Es handelt sich um die effektiven Zahlungen an die EU oder ihre Mitgliedstaaten seit 2014;

2. autonomen Beiträgen der Schweiz an Mitgliedstaaten der EU seit 2014: Es handelt sich um Infrastrukturbeiträge an die Nachbarstaaten sowie um den Erweiterungsbeitrag;

3. Kosten für die Umsetzung der Abkommen seit 2014;

4. Beträgen, die im Rahmen der Steuerabkommen seit 2014 überwiesen wurden.

Soweit verfügbar, wurden die Zahlen für 2019 in diese Antwort integriert. Neben den Beiträgen an die Rahmenprogramme der EU leistet die Schweiz keine Beiträge an Vereine oder Stiftungen in der EU.

1. Zahlungen aufgrund der Bilateralen Abkommen

Bilaterale I (1999)AbkommenBeträge BemerkungenBeteiligung der Schweiz am 8. Forschungsrahmenprogramm (FRP) der EU (2014-2020)2014-2018: 1422,32 Mio. Fr. (Rückfluss 2014-2018: 1378,19 Mio. Fr.)Zwischen 2014 und 2016 nur Teilassoziierung: Aufgrund der Teilassoziierung wendete der Bund zusätzlich zu den Pflichtbeiträgen an die EU Mittel auf, um Schweizer Beteiligungen in Verbundprojekten zu finanzieren, die aus Ausschreibungen in den Jahren 2014 bis 2016 resultierten und nicht von der EU gefördert werden.Technische Handelshemmnisse (MRA)2015-2018: 0,43 Millionen FrankenBeiträge an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) gemäss Kapitel 18 (Biozid-Produkte) des MRA.Luftverkehr 2014-2019: 9,02 Mio. Fr.Beiträge an die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA)Landverkehr2014-2018: 0,33 Mio. Fr. Beitrag an die Verkehrsbeobachtungsstelle Schweiz-EU ("Verkehrsobservatorium")Bilaterale II (2004)Schengen/Dublin 2014-2019: 224,28 Mio. Fr.(Rückfluss 2014-2019: 23,16 Mio. Fr.)Allgemeiner Schengen/Dublin-Beitrag und Beiträge für EES, ETIAS, euLISA, Eurodac, Frontex, ISF, Komitologie, SIS und VIS.Umwelt 2014-2019:8,90 Mio. Fr. Beiträge an die Europäische UmweltagenturStatistik 2014-2019:29 Mio. Fr.Beitrag an EurostatBeteiligung der Schweiz an den europäischen Programmen für Satellitennavigation Galileo/Egnos2014-2019: 252,10 Mio. Fr.Jährliche Beitragszahlungen an die EGNSS-Programme Galileo und EGNOS Beteiligung der Schweiz an dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (Easo)2016-2019: 11,87 Mio. Fr.Beiträge an das Easo

Die Schweiz beteiligt sich seit 2014 nicht mehr an den EU-Programmen Kreatives Europa und Erasmus. Um die negativen Auswirkungen dieser Nichtteilnahme zu minimieren, wurden nationale Ersatzmassnahmen beschlossen. Es wurden daher in diesen Bereichen keine Beiträge an die EU geleistet.

2. Autonome Beiträge der Schweiz an Mitgliedstaaten der EU

BereichBeträgeBemerkungenBeitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU für die 10 Staaten, die der EU am 1. Mai 2004 beitraten, sowie für Bulgarien, Rumänien und Kroatien 2014-2019: 771,50 Mio. Fr.(Rückfluss: Bis Ende 2018 wurden aus dem Erweiterungsbeitrag Aufträge und Mandate im Umfang von etwa 117,3 Mio. Fr. an Schweizer Unternehmen, Konsulenten, Organisationen und Verbände vergeben.)Die Zahlungen erfolgen an Institutionen und Organisationen in den 13 Staaten, die der EU seit 2004 beigetreten sind. Es werden keine Zahlungen an die EU getätigt. Der gesamte Erweiterungsbeitrag beläuft sich auf 1,302 Mia. Fr.Beitrag an die Verkehrsinfrastruktur in Frankreich und Deutschland im Rahmen des Projekts für den Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn- Hochleistungsnetz 2014-2018: 38,86 Mio. Fr. Die fakultative Mitfinanzierung von Verkehrsinfrastruktur im Ausland durch die Schweiz ist seit etwa dreissig Jahren üblich.Investitionen in Infrastruktur und Verladeanlagen in Italien und Deutschland2014-2019: 17,83 Mio. Fr.Anpassung des Lichtraumprofils auf der Luino-Strecke in Italien. 2014-2019: 93,70 Mio. Fr.S-Bahn Léman Express - Ausrichtung Gleis Annemasse für Schweizer Rollmaterial 2016-2019: 13,79 Mio. Fr.

3. Kosten für die Umsetzung der Abkommen Schweiz-EU

Die Umsetzung der Abkommen zieht vier Arten von Kosten nach sich: Personalkosten, Verfahrenskosten, Ausrüstungskosten und Dienstleistungskosten. Die beiden ersten Kostenarten werden in der Buchhaltung der Ämter nicht gesondert ausgewiesen und sind nicht nur vom Bestehen der Abkommen abhängig. Deshalb enthält die folgende Tabelle diejenigen Kosten für Ausrüstungen und Dienstleistungen, die sich aus den Bilateralen Abkommen ergeben und die nicht durch die schon erwähnten Beiträge an die EU gedeckt sind. Betroffen sind einzig folgende Abkommen:

Abkommen BeträgeBemerkungen Schengen/Dublin2014-2019:61,99 Mio. Fr.Ausrüstungs- und DienstleistungskostenUmwelt 2014-2019:2,8 Mio. Fr.Ausrüstungs- und Dienstleistungskosten

Die Direktion für europäische Angelegenheiten (DEA) des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und die Mission der Schweiz bei der EU (Mission) sind die einzigen Organisationseinheiten der Bundesverwaltung, die sich ausschliesslich mit den Beziehungen zur EU befassen. Das Globalbudget der DEA für das Jahr 2018 belief sich auf 7 Millionen Schweizerfranken, dasjenige der Mission auf 7,4 Millionen Schweizerfranken.

4. Bereich Steuern

Die im Steuerbereich (insbesondere Zinsbesteuerungsabkommen, Ruhegehälterabkommen und steuerliche Behandlung von Grenzgängern) überwiesenen Beträge können nicht als Aufwendungen oder Zahlungen zulasten der Schweiz angesehen werden. Sie beruhen vielmehr auf den Bestimmungen, die die Zuweisung des Besteuerungsrechts, die Erhebungsmodalitäten oder die Steuererhebung für die Mitgliedstaaten der EU regeln. In diesem Zusammenhang kann es je nach Abkommen vorkommen, dass die Schweiz Steuersubstrat von Personen, die im Ausland steuerpflichtig sind und eine Verbindung zur Schweiz aufweisen (beispielsweise durch eine Erwerbstätigkeit oder ein Bankkonto in der Schweiz), an die berechtigten Staaten zurückerstattet.

AbkommenBeträgeBemerkungenZinsbesteuerung2014-09.2019: 812,68 Mio. Fr.Das Zinsbesteuerungsabkommen Schweiz-EU sieht insbesondere einen Steuerrückbehalt vor, welcher als Sicherungssteuer ausgestaltet ist; der daraus entstandene Ertrag wird an die EU-Mitgliedstaaten weitergeleitet. Bei diesem Steuerrückbehalt werden ausschliesslich Zinszahlungen an natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz in der EU erfasst. 75 Prozent der Einnahmen aus dem Steuerrückbehalt werden an den betreffenden Ansässigkeitsstaat weitergeleitet, 25 Prozent verbleiben der Schweiz als Entgelt für ihre Kooperationsbereitschaft und für die pauschale Abgeltung des Erhebungsaufwands. Das Zinsbesteuerungsabkommen wurde durch das Inkrafttreten des automatischen Informationsaustausches (AIA) am 1. Januar 2017 ersetzt. Die letzte Zahlung an die Mitgliedstaaten in Bezug auf ein ganzes Jahr hat 2017 stattgefunden. Die ESTV übermittelt allfällige nachträglich erhobene Steuerbeträge an die Mitgliedstaaten im Rahmen der Verjährungsregelungen.Quellensteuerabkommen mit dem Vereinigten Königreich und ÖsterreichFür die Regularisierung der Vergangenheit von Juli 2013 bis März 2015: ca. 1,6 Mia. Fr. Überweisung der Quellensteuer von 2014 bis September 2019: ca. 310 Mio. Fr.Die Quellensteuerabkommen mit Österreich und dem UK ermöglichen den in den Partnerstaaten ansässigen Steuerpflichtigen mit Bankkonten oder Depots in der Schweiz die Regularisierung nicht versteuerter Konten sowie die Besteuerung von Kapitaleinkünften unter Wahrung des Schutzes ihrer Privatsphäre. Dabei handelt es sich wie beim Zinsbesteuerungsabkommen um eine Weiterleitung von Steuerbeträgen an die Partnerstaaten. Die Quellensteuerabkommen wurden durch das Inkrafttreten des automatischen Informationsaustausches (AIA) am 1. Januar 2017 aufgehoben. Die letzte Zahlung an die Partnerstaaten in Bezug auf ein ganzes Jahr hat 2017 stattgefunden. Die ESTV übermittelt allfällige nachträglich erhobene Steuerbeträge an die Mitgliedstaaten im Rahmen der Verjährungsregelungen.

Quellensteuer bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern

Mit ihrer DBA-Politik verfolgt die Schweiz das Ziel, die Doppelbesteuerung wirksam zu vermeiden und damit den wirtschaftlichen Austausch zu fördern. Die schweizerische Abkommenspolitik orientiert sich dabei am Grundsatz der Effizienz: Das aus der Zuteilung des Besteuerungsrechts resultierende Steueraufkommen soll in einem vertretbaren Verhältnis zum Erhebungsaufwand für die Steuerverwaltungen und Unternehmen stehen. Im Besonderen erlauben es die Bestimmungen für die Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die Ressourcen für die Infrastruktur in den Grenzzonen aufzuteilen. Im Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Robbiani 11.3607 vom 16. Juni 2011 werden diese Bestimmungen dargelegt. Da allfällige Ausgleichszahlungen zum Teil von den Kantonen vorgenommen werden, verfügt die Bundesverwaltung über keine umfassende Zusammenstellung der im Rahmen der Grenzgängerbesteuerung weitergeleiteten Beträge.

Reisen

Die Kosten für Reisen in die EU-Mitgliedstaaten stellen nicht Zahlungen oder Beiträge der Schweiz an die EU dar. Die Gesamtausgaben für Personen, die zwischen 2014 und 2018 im Auftrag oder zulasten des Bundes in einen EU-Mitgliedstaat reisten, belaufen sich auf 33,04 Millionen Schweizerfranken. Diese Zahl kann aber nicht vollständig den Abkommen mit der EU oder Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten allgemein zugeschrieben werden, weil gewisse Reisen aus rein logistischen Gründen erfolgen (z. B. Unterhalt von Einrichtungen in den Botschaften). Von diesen Ausgaben entfielen 6,68 Millionen Franken auf Reisen nach Belgien, die wahrscheinlich zum grössten Teil direkt die Europapolitik der Schweiz betrafen. (Ein Teil dieser Reisekosten ist bereits im Budget der DEA enthalten.)

Einschätzung

Allgemein gilt es zu beachten, dass die in dieser Antwort aufgeführten Zahlen in einem Kontext gesehen werden müssen. Die Zahlungen oder Kosten infolge der Abkommen mit der EU müssen z. B. unter dem Gesichtspunkt der damit verbundenen Vorteile für die Schweiz betrachtet werden. So schaffen die Bilateralen Abkommen den schweizerischen Unternehmen erleichterte Bedingungen für den Handel mit unserem wichtigsten wirtschaftlichen Partner (2018 wickelte die Schweiz fast 52 Prozent ihrer Exporte und 70 Prozent ihrer Importe mit der EU ab) sowie verstärkten Wettbewerb, der das Wirtschaftswachstum angeregt und die Beschäftigung gefördert hat. Mehrere Untersuchungen kommen beispielsweise zum Schluss, dass der Wegfall der Bilateralen Abkommen erhebliche negative Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft hätte und zu einem Rückgang des Schweizer BIP führen würde. Gemäss zweier Studien der unabhängigen Forschungsinstitute BAK Basel und Ecoplan aus dem Jahr 2015 würde beispielsweise der Wegfall der Bilateralen I die Schweiz in weniger als 20 Jahren fast ein gesamtes heutiges Jahreseinkommen, d. h. 460 bis 630 Milliarden Franken, kosten.

Antwort des Bundesrates.