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19.4011 · Motion · 2019-09-11

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Jagdverordnung (JSV), namentlich Artikel 10, so zu ändern, dass die in Artikel 10 Absatz 1 Buchstaben a und b erwähnten, von geschützten Wildtieren verursachten Schäden vom Bund vollständig abgegolten werden, und gleichzeitig die Massnahmen zu treffen, die notwendig sind, um das Abgeltungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Begründung

In den vergangenen Jahrzehnten liess sich in der Schweiz wie auch in ganz Europa beobachten, dass die Bestände an geschützten Wildtieren und auch die von ihnen angerichteten Schäden stetig zunahmen. Beispielhaft sei hier der Wolf und damit die Tierart erwähnt, die am meisten Probleme verursacht. Er breitet sich auf dem ganzen Gebiet immer weiter aus. Von vier bis fünf Tieren im Jahr 2000 stieg der Bestand in den Jahren 2016-2018 auf rund 50. Fast überall entstehen Rudel (heute sind es neun an der Zahl). Leider ist das Phänomen von den Behörden unterschätzt worden, und die unausweichlichen Konflikte, die vor allem bei den interessierten Kreisen (insbesondere Landwirtinnen und Landwirte und Viehzüchterinnen und Viehzüchter) schlechte Stimmung und Besorgnis verbreiten, nehmen zu. Es ist überaus klar, dass grössere Wolfspopulationen wie auch grössere Bestände an Luchsen, Bibern usw. direkt zu deutlich höheren Schäden führen, die abzugelten sind. Dies auch, wenn das Jagdgesetz, das sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung befindet, in Kraft treten sollte. Die vorgesehene Lockerung der Kriterien für den Abschuss des Wolfs wird auf keinen Fall zu einer wesentlichen Verbesserung der Situation führen.

Was die Abgeltung der von geschützten Tieren verursachten Schäden betrifft, sieht Artikel 10 JSV vor, dass der Bund für 80 Prozent der von Luchsen, Bären, Wölfen und Goldschakalen verursachten Schäden und für 50 Prozent der Schäden von Bibern, Fischottern und Adlern aufkommt. Der Rest geht zulasten der Kantone. Diese Verteilung ist ungerecht. Es ist nicht einzusehen, warum die Kantone Kosten für Schäden von Tieren übernehmen sollen, die vom Bundesgesetzgeber unter Schutz gestellt wurden. Die Kantone müssen nämlich schon für eine ganze Reihe von Kosten aufkommen, die im Zusammenhang mit diesen Fällen entstehen, so durch die Ermittlung der Schäden, Untersuchungen, Monitoring usw. Dies sind die Gründe für diese Motion, mit der auch die Vereinfachung und die Beschleunigung der entsprechenden Verfahren verlangt wird.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Nach Artikel 13 Absatz 4 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG; SR 922.0) beteiligen sich Bund und Kantone an der Vergütung eines Schadens, der durch Tiere bestimmter geschützter Arten verursacht wird. Der Bundesrat bestimmt die Voraussetzungen der Entschädigung.

Im Rahmen der Umsetzung der Motion Engler 14.3151, "Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung", hat das Parlament Anpassungen des Jagdgesetzes debattiert und die Revision am 27. September 2019 verabschiedet. Dabei wurde das bisherige System der von Bund und Kantonen gemeinsam getragenen Schadenvergütung nicht infrage gestellt. Der Bundesrat sieht deshalb keinen Anlass, auf das in der Motion geäusserte Anliegen einzutreten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.