19.4012 · Interpellation · 2019-09-11
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Laut Tetra-Bericht verhindert die Schweiz den Export und die Unterstützung von Terrorismus von ihrem Gebiet aus. Sie unterstützt das Ausland bei Verhinderung von Terrorismus.
Gemäss in- und ausländischen Presseberichten waren zwei Schweizer Staatsbürger massgeblich am Aufbau der marokkanischen Terrorzelle beteiligt, welche die Ermordung zweier dänischer Touristinnen plante und durchführte.
Seit seiner Radikalisierung in der von Saudi-Arabien finanzierten Grande Mosquée du Petit-Saconnex war der schweizerisch-spanische Doppelbürger Kevin Zoller-Guervos an terroristischen Aktivitäten beteiligt. So hatte er in Genf Kontakt zu einer Gruppe von Islamisten aus Albanien und dem Kosovo, die Anschläge auf dem Balkan planten.
Nach Erhalt einer IV-Rente verlässt Zoller 2015 die Schweiz, um sich in Marokko niederzulassen.
Dort trifft er auch Abdessamad Ejjoud. Im gleichen Zeitraum nimmt er Kontakt mit dem Schweizer Islamisten Nicholas Pfenniger auf. Dieser hat seinerseits Kontakt zu dem meistgesuchten Schweizer Dschihadisten Daniel Demanget alias Abu Ilias as-Swissri, der zwischenzeitlich in Syrien inhaftiert wurde. Gemäss Tamedia erhielt Pfenniger 2016 den Auftrag, Anschläge auf Schweizer Boden durchzuführen.
1. Ist den Behörden bekannt, dass Pfenniger in der Schweiz einen Anschlag plante? Mit welchen Massnahmen wurde reagiert?
2. Wurden die marokkanischen Behörden von den Schweizer Behörden über die Gefährlichkeit von Kevin Zoller-Guervos in Kenntnis gesetzt?
3. Falls ja, wann und durch welche Behörde?
4. Falls nein, weshalb nicht?
5. Wurde die IV-Rente von Terrorist Zoller-Guervos ins Ausland überwiesen? Falls ja, wohin?
6. Hielt sich Zoller-Guervos zwischen 2014 und 2018 in der Schweiz auf?
7. Falls ja, in welcher Gemeinde war er wohnhaft?
8. Welche konkreten Massnahmen hat die Schweiz ergriffen, um den Export terroristischer Aktivitäten bei den drei oben erwähnten Schweizer Staatsangehörigen zu verhindern?
9. Weshalb wurden bei den drei oben erwähnten Kevin Zoller-Guervos, Nicholas Pfenniger und Daniel Demanget kein Ausreiseverbot sowie Einzug der Reisepässe verfügt?
10. Zoller-Guervos, Pfenniger und Demanget wurden in der Grande Mosquée du Petit-Saconnex radikalisiert. Diese wird wie die König-Faisal-Moschee in Basel von Saudi-Arabien unterstützt. Sind diese Erkenntnisse den Behörden bekannt? Mit welchen Konsequenzen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat kann sich zu operativen Einzelfällen aus Gründen der strafprozessualen Geheimhaltungspflicht sowie des Daten- und Persönlichkeitsschutzes nicht äussern.
Für den Bundesrat hat die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung oberste Priorität. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) verfolgt die Lage genau und steht mit den ausländischen Partnerbehörden in Kontakt. Am 8. März 2019 hat der Bundesrat seine Ziele und die Strategie im Umgang mit terroristisch motivierten Reisenden verabschiedet. Die zwei übergeordneten Ziele des Bundesrates sind einerseits der Schutz der Bevölkerung vor Terroranschlägen und andererseits, dass terroristisch motivierte Reisende mit Schweizer Staatsbürgerschaft nicht straffrei bleiben. Angestrebt wird die Strafverfolgung und der Vollzug allfälliger Strafen im Tatortstaat nach internationalen Standards. Ist die Strafverfolgung im Tatortstaat nicht möglich, hat die Schweiz eine Verantwortung, ihre Staatsbürgerinnen und Staatsbürger strafrechtlich zu belangen, sobald sie sich wieder in der Schweiz oder in einem Staat befinden, mit dem die Schweiz rechtshilfeweise zusammenarbeiten kann.
Sollte es sich bei Personen, welche sich an terroristischen Aktivitäten beteiligen und damit den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich schaden, um Doppelbürger handeln, kann das Staatssekretariat für Migration (SEM) bereits jetzt gemäss Artikel 42 des Bürgerrechtsgesetzes (BüG; SR 141.0) mit Zustimmung der Behörde des Heimatkantons das Schweizer, Kantons- und Gemeindebürgerrecht entziehen. Im Nachgang zu einem Entzug des Schweizer Bürgerrechts bei Doppelbürgern prüft das Bundesamt für Polizei (Fedpol) konsequent, ob zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz gegenüber den betroffenen Personen eine Ausweisung bzw. ein Einreiseverbot zu erlassen ist.
Der Bundesrat hat in seiner umfassenden Stellungnahme vom 22. Mai 2019 auf die Motion 19.3034 der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei, "Sicherheitshaft für Dschihad-Rückkehrer", dargelegt, welche Massnahmen nach geltendem Recht zur Verfügung stehen, um gegen dschihadistisch motivierten Terrorismus vorzugehen:
So verfügte das Fedpol zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz von 2016 bis 2018 331 Einreiseverbote und 19 Ausweisungen, weil die betroffenen Personen einen Bezug zu Terrorismus aufwiesen.
Dieses bestehende Instrumentarium soll mit dem am 22. Mai 2019 vom Bundesrat dem Parlament überwiesenen Entwurf eines Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) ergänzt werden. Mit dieser Vorlage soll der Bund auf Antrag der Kantone massgeschneiderte polizeiliche Massnahmen anordnen können. Vorgesehen ist insbesondere auch ein Ausreiseverbot für terroristische Gefährderinnen und Gefährder, welches mit der Beschlagnahme des Reisepasses und einer Meldeauflage durchgesetzt werden soll. Damit soll ein wichtiger Beitrag dazu geleistet werden, terroristische Aktivitäten im Ausland zu verhindern. Weitere Instrumente sind ein Kontaktverbot sowie die sogenannte Ein- und Ausgrenzung. Letzteres bedeutet, dass die betreffende Person ein bestimmtes Gebiet nicht betreten oder verlassen darf. Möglich wäre auch die Eingrenzung auf eine Liegenschaft ("Hausarrest"). Zudem wird eine Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) vorgeschlagen (BBl 2019 4751). Eine rechtskräftig ausgewiesene ausländische Person, die nicht in ihr Heimatland zurückgeschafft werden kann, soll - analog der strafrechtlichen Landesverweisung - künftig nicht mehr vorläufig aufgenommen werden (Art. 83 Abs. 9 E-AIG). In der Folge würde einer solchen Person statt Sozialhilfe lediglich Nothilfe gewährt, sofern sie nicht als Flüchtling anerkannt wurde. Davon wären insbesondere terroristische Gefährder betroffen.
Antwort des Bundesrates.