19.4024 · Interpellation · 2019-09-12
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat Ende 2014 mit Konventionen gebrochen und Negativzinsen eingeführt. Dies hat vor allem auch mit den tiefen bzw. negativen Zinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) und der US-Notenbank (Fed) sowie dem starken Schweizerfranken zu tun. Die Experten erwarten, dass die EZB sowie das Fed die Zinsen in naher Zukunft weiter senken werden. Dies erhöht den Druck auf die SNB, ihre Zinsen ebenfalls noch weiter ins Negative zu senken. Die Negativzinspolitik der Schweizerischen Nationalbank dürfte somit noch für längere Zeit anhalten.
Die Auswirkungen von Negativzinsen sind vielfältig. Neben den von der SNB gewünschten positiven Konsequenzen auf den Schweizerfranken gibt es auch viele negative Nebeneffekte. Einerseits schwächen Negativzinsen das Finanzsystem und führen dazu, dass an den Kapitalmärkten gefährliche Risiken eingegangen werden. Zweitens schaden sie dem privaten und institutionellen Sparen. Letzteres trifft im Moment vor allem die Pensionskassen und den AHV-Ausgleichsfonds, welche heute Negativzinsen auf ihren Einlagen - und somit auf dem gesetzlich verpflichteten Sparguthaben der Bürgerinnen und Bürger - bezahlen. Immer mehr Geschäftsbanken geben jedoch die Negativzinsen auch an Privatanleger weiter. Davon sind zurzeit immer noch ausschliesslich die wohlhabenden Kunden betroffen. Wenn sich die Zinsen jedoch noch weiter ins Negative bewegen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass auch Kleinanleger von den Negativzinsen betroffen sind. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist es verständlicherweise nicht ersichtlich, wieso sie auf ihr Sparguthaben Negativzinsen bezahlen müssen.
Deshalb bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Ab welchem Negativzinssatz erwartet der Bundesrat, dass Banken die Negativzinsen auch auf Kleinsparer abwälzen werden?
2. Was sind die wirtschaftlichen Konsequenzen, wenn auf den Bankeinlagen von Kleinsparern Negativzinsen verlangt werden?
3. Was für Möglichkeiten hat der Bundesrat, um die negativen Auswirkungen der Negativzinspolitik der SNB auf Kleinsparer abzufedern? Gedenkt der Bundesrat, diese Massnahmen zu ergreifen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Während zahlreiche Banken grosse Vermögen sowie institutionelle Anleger mit negativen Zinsen belasten, blieben Kleinanleger mit Vermögen von unter 100 000 Franken bislang von Negativzinsen verschont (mit Ausnahme der Alternativen Bank Schweiz, die seit 2015 auch kleine Kontenbeträge mit Negativzinsen belastet). Die Banken scheuen vor Negativzinsen für Kleinanleger zurück, weil sie Reputationsschäden und den Abfluss von Kundengeldern befürchten. Allerdings haben diverse Banken in den letzten Jahren durch verschiedene Gebührenerhöhungen (z. B. für die Kontoführung oder Transaktionen) Privatkunden, darunter auch Kleinanleger, indirekt belastet. Falls die Zinsen noch deutlich stärker in den negativen Bereich sinken würden, ist nicht auszuschliessen, dass die Banken diese unter Abwägung der Vor- und Nachteile doch auf Kleinanleger überwälzen würden. Eine genaue Schwelle, ab welchem Zinssatz damit zu rechnen wäre, lässt sich jedoch nicht bestimmen, sondern hängt von vielen Kriterien ab, unter anderem von den Rentabilitätsüberlegungen jeder Bank.
2. Wenn die Banken die Einlagen von Kleinsparern mit Negativzinsen belasten würden, könnte dies zu vermehrter Bargeldhaltung führen. Ein Abzug der Bankeinlagen in grossem Ausmass könnte die Banken schwächen und unter Umständen erhöhte Risiken für die Finanzstabilität nach sich ziehen. Dass es im Fall von moderaten Negativzinsen bereits zu einer Flucht ins Bargeld käme, erscheint allerdings eher unwahrscheinlich, weil auch das Halten von Bargeld nicht kostenlos ist. Übersteigt die Bargeldhaltung die für den üblichen Gebrauch benötigte Menge deutlich, fallen zusätzliche Kosten für die sichere Lagerung, beispielsweise in einem Tresor oder Bankschliessfach, an.
3. Dem Bundesrat stehen nach heutigem Stand keine Massnahmen für eine allfällige Abfederung der Kleinsparer zur Verfügung. Starke Eingriffe, wie z. B. den Banken die Überwälzung der Negativzinsen auf Kleinsparer zu untersagen, könnten sich - abgesehen von rechtlichen Fragen, wie namentlich die Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit - ökonomisch sogar als kontraproduktiv erweisen, falls dies zu einer Schwächung des Bankensystems mit Risiken für die Finanzstabilität führen würde.
Antwort des Bundesrates.