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19.4028 · Motion · 2019-09-12

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, ein nationales Forschungsprogramm zu lancieren, welches untersucht, wie die Pflege und Betreuung älterer Menschen in der Schweiz auch in Zukunft in guter Qualität sichergestellt und finanziert werden kann. Gegenstand der Forschung sollen einerseits verschiedenste Versorgungsmodelle und andererseits Finanzierungsmodelle sein.

Begründung

Im Postulatsbericht des Bundesrates "Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege" vom 25. Mai 2016 wurde gezeigt, dass bezüglich der Finanzierungsfrage der Langzeitpflege im Zeitraum um 2030 Handlungsbedarf bestehen wird. Um diese Finanzierungsfrage in rund zehn Jahren fundiert diskutieren und politisch beantworten zu können, sollen in den nächsten Jahren die notwendigen wissenschaftlichen Grundlagen geschaffen werden. Die Vor- und Nachteile wie auch die Kosten unterschiedlicher Versorgungsmodelle sollen beispielsweise aus sozialer, ökonomischer, ethischer, demografischer, arbeitsmarktlicher oder pflegeprozessualer Sicht untersucht werden. Dabei sind verschiedene Modelle ambulanter und stationärer Pflege und Betreuung wie auch Zwischenformen (betreutes Wohnen) in den Fokus zu nehmen. Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten für Angehörigen- und Nachbarschaftshilfe (Caring Community) sind zu analysieren. Gleichzeitig sollen unterschiedliche Finanzierungsmodelle untersucht werden. Ob die heutigen Solidaritäten in einer zukünftigen Finanzierung von Pflege und Betreuung beibehalten oder verschoben werden sollen, wird politisch zu entscheiden sein. Das nationale Forschungsprogramm soll deshalb für die verschiedenen denkbaren Finanzierungsmodelle auch aufzeigen, wie sie die Finanzierungsanteile von Betroffenen, Steuerzahlenden und Prämienzahlenden verändern würden und welche Finanzierer allenfalls neu dazukämen (Erben, Arbeitgeber, Arbeitnehmende). In den letzten Jahren wurden zwar bereits verschiedene Forschungsarbeiten im Bereich Versorgung alter, pflegebedürftiger Menschen und auch Finanzierung derselben gemacht. Ein nationales Forschungsprogramm soll sicherstellen, dass auch bisher vernachlässigte Bereiche in die Forschung einbezogen werden können und dass ein Gesamtbild über die verschiedenen Aspekte von Pflege und Betreuung und ihre Finanzierung geschaffen wird.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen im Bereich der Langzeitpflege bewusst. Wie in der Motion 17.3297, "Offensive für eine menschenwürdige Pflege in der Schweiz", ausgeführt, hat er sich dieser Thematik gemeinsam mit den Kantonen im Rahmen der Plattform "Dialog Nationale Gesundheitspolitik" angenommen. Aufgrund der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der Pflege und Betreuung älterer Menschen liegt die Sicherstellung der Qualität der Pflege älterer Menschen primär in der Zuständigkeit der Kantone.

Im von Nationalrätin Graf erwähnten Postulatsbericht vom 25. Mai 2016 "Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege" wurde festgehalten, dass neben der Stärkung der Prävention zur Verhinderung der Pflegebedürftigkeit vor allem Massnahmen zur Steigerung der Qualität und der Effizienz in der Versorgung nötig sind, um den Herausforderungen im Bereich der Langzeitpflege zu begegnen. Bund, Kantone und Gemeinden sind daran, die Umsetzung der im Bericht aufgezeigten Empfehlungen und Massnahmen voranzutreiben.

Wie in der Motion erwähnt, wurden in den letzten Jahren verschiedene Forschungsvorhaben im erwähnten Themenbereich initiiert. So hat der Bundesrat 2010 das Nationale Forschungsprogramm (NFP) 67, "Lebensende", lanciert (15 Millionen Schweizerfranken), das im Frühjahr 2019 abgeschlossen wurde. Bei den laufenden NFP ist insbesondere das NFP 74, "Gesundheitsversorgung", zu nennen (20 Millionen Franken; Forschungsdauer bis Ende 2021; Ergebnisse, Synthese Ende 2022). Zu diesem NFP liegen noch keine Forschungsergebnisse vor. Das Programm fokussiert auf die Versorgung chronisch kranker, mehrheitlich älterer Patientinnen und Patienten. Das NFP untersucht auch vereinzelt Vergütungsmodelle von Leistungserbringern. Ein weiteres Projekt geht auf die Caring Communities bei Patienten in Langzeitpflege ein. Zudem fördert der Schweizerische Nationalfonds (SNF) mittels seiner regulären Förderinstrumente Forschungsprojekte bottom-up, die sich ebenfalls mit der Pflege und Versorgung älterer Menschen befassen. In der Periode 2017-2020 fördert der Bund über das Instrument der projektgebundenen Beiträge (Art. 59 HFKG; SR 414.20) das Projekt "Alter(n) in der Gesellschaft: Nationales Innovationsnetzwerk" (AGE-NT; etwa 4 Millionen Franken mit Kofinanzierung der Hochschulen). Der Fokus liegt bei der Entwicklung von Modellen für ein gesundes und selbstständiges Leben im Alter. Ein weiteres vom Bund unterstütztes Förderprogramm zur Unterstützung von betreuenden und pflegenden Angehörigen läuft im Rahmen der Strategie Gesundheit 2020. Weitere Forschungsarbeiten des Bundes betreffen den Personalerhalt und die Verankerung der Palliative Care in der Langzeitpflege. Zudem analysiert das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) im Auftrag des Bundes und der Kantone die Entwicklung des Pflegebedarfs und die notwendigen Strukturen und Dienstleistungen in Bezug auf die Langzeitpflege von älteren Menschen.

Vor dem Hintergrund der eingangs erwähnten Zuständigkeiten und der bereits laufenden Forschungsvorhaben sieht der Bundesrat keinen Bedarf, ein spezifisches NFP im Themenbereich "Pflege und Betreuung älterer Menschen" zu lancieren.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.