Eine private finnische Firma sorgt für die Sicherheit der Büros der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit in Kabul
19.4046 · Interpellation · 2019-09-18
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Im vergangenen Juli hat die Presse aufgedeckt, dass die Schweiz eine private finnische Sicherheitsfirma engagiert, um die Aussenstelle der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) in Kabul zu sichern.
Dass es Sicherheitsmassnahmen für die Büros der DEZA in Kabul braucht, steht ausser Frage. Es stellen sich dabei jedoch einige Fragen zur Wahl der Akteure, zur Dauer des Vertrages mit dieser Firma und zu den mit diesem Engagement verbundenen Kosten.
2017 wurde im Botschaftsviertel von Kabul, in direkter Nähe der Büros der DEZA, ein Attentat verübt, das mehr als 150 Opfer forderte. Glücklicherweise wurde in den Büros der DEZA niemand verletzt, es kam nur zu einigen Materialschäden.
Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Wurden die Sicherheitsmassnahmen seit dem Attentat 2017 verstärkt?
2. Wer war vor dem 1. Juni 2019 für die Sicherheit bei der DEZA zuständig?
3. Welches Argument rechtfertigt die Anstellung einer privaten finnischen Sicherheitsfirma als Ersatz für die vorhergehenden Sicherheitsmassnahmen?
4. Wenn vor dem 1. Juni 2019 keine Sicherheitsfirma unter Vertrag stand, welches waren dann die Gründe für die Verstärkung der Sicherheitsmassnahmen? Nehmen die Bedrohungen zu?
5. Diese Firma wurde für sechs Monate angestellt. Was passiert 2020?
6. Pro Monat wird dieser Firma der Betrag von 150 000 Euro bezahlt. Entspricht dies einem üblichen Budget für die Bewachung einer Schweizer Delegation?
7. Das Armee-Aufklärungsdetachement 10 (AAD 10) wurde 2007 gegründet und bildet eine Elite von Berufssoldaten mit etwa 40 Mitgliedern. Diese können für die Sicherheit von Schweizer Vertretungen (u. a. Botschaften, Konsulat) ins Ausland geschickt werden. Diese Einheit, deren Budget auf 16 Millionen Franken jährlich geschätzt wird, wurde nur ein Mal mobilisiert, um 2010 in Libyen die Schweizer Botschaft zu schützen. Wäre im Fall einer erhöhten Bedrohungslage der Schutz des DEZA-Büros nicht eine Mission gewesen, die man dem ADD 10 hätte übertragen können?
Stellungnahme des Bundesrates
1./4. Die Sicherheitssituation in der Hauptstadt Kabul hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschlechtert. Das Sicherheitsdispositiv der Schweizer Vertretung vor Ort wurde dabei laufend der Situation angepasst. Insbesondere baulich-technische und organisatorische Schutzmassnahmen des Kooperationsbüros in Kabul wurden in den letzten Jahren verstärkt. Die Schweizer Präsenz stellt tendenziell kein direktes Anschlagsziel dar, bleibt aber ein mögliches Gelegenheitsziel. Mit der Verpflichtung eines bewaffneten Schutzes der Schweizer Vertretung werden die Risiken und Auswirkungen eines allfälligen terroristischen Angriffs reduziert.
2. Der Gaststaat hat die Verpflichtung, die ausländischen Vertretungen zu schützen. Dieser Schutz reicht jedoch nicht in allen Kontexten aus. Je nach Sicherheitslage muss das Sicherheitsdispositiv mit zusätzlichem Personal verstärkt werden.
3. Ab dem 1. Juni 2019 wurde ergänzend zu den Leistungen des Gaststaates eine bewaffnete Sicherheitsfirma (für innerhalb der Schweizer Vertretung) verpflichtet. Dies mit dem Ziel, bewaffneten Schutz des EDA-Personals im Falle eines terroristischen Angriffs auf das Kooperationsbüro zu leisten.
5./7. Der Einsatz einer bereits vor Ort operierenden privaten Sicherheitsfirma mit entsprechenden Bewilligungen der afghanischen Regierung (die Firma bewacht auch eine andere europäische Vertretung vor Ort) ermöglichte es, den Entscheid zum bewaffneten Schutz des Kooperationsbüros zeitnah umzusetzen. Dieser Einsatz ist zurzeit bis Ende Februar 2020 befristet und kann nach Bedarf verlängert werden. Die rechtlichen, politischen und logistischen Voraussetzungen für eine Schweizer Lösung mit der Armee werden zurzeit durch die betroffenen Dienste geprüft.
6. Die Kosten für die Sicherheitsfirma entsprechen den marktüblichen Ansätzen für einen professionellen bewaffneten Schutzauftrag in Kabul. Aufgrund der herausfordernden Sicherheitslage in Kabul fallen diese Schutzkosten deutlich höher aus als bei anderen Schweizer Vertretungen im Ausland.
Antwort des Bundesrates.