19.4057 · Interpellation · 2019-09-18
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Die Resolution 1325 des UNO-Sicherheitsrates zu Frauen, Frieden und Sicherheit verpflichtet die Staatengemeinschaft, sich für die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen auf allen Ebenen der Friedens- und Sicherheitspolitik einzusetzen. Dazu verabschiedete die Schweiz bisher vier nationale Aktionspläne (NAP).
Der aktuelle NAP 1325 (2018-2022) will Frauen stärker in die Prävention von gewalttätigem Extremismus (PVE) einbeziehen. Dabei stützt sich die Schweiz auf die Resolution 2242 des UNO-Sicherheitsrates, welche die Agenda zu Frauen, Frieden und Sicherheit mit PVE verknüpfen will und folgt den Empfehlungen des UNO-Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Cedaw) von 2016.
Eine geschlechtersensible Friedens- und Sicherheitspolitik ist zu begrüssen. Dennoch kann der starke Fokus auf PVE negative Auswirkungen auf Menschen- und Frauenrechte haben. PVE beinhaltet vielerorts hauptsächlich "harte" Sicherheitsmassnahmen, die oft mit Menschenrechtsverletzungen einhergehen. Frauen und Frauenorganisationen, die sich in der Gewaltprävention engagieren, setzen sich enormen Sicherheitsrisiken aus und werden zwischen der Gewalt von nicht staatlichen bewaffneten Akteuren und staatlichen Sicherheitskräften ausgepresst. Zudem werden Frauen oft auf ihre Rolle als Ehefrauen und Mütter reduziert. Sie werden verantwortlich gemacht, die Männer in der Familie von der Beteiligung an extremistischer Gewalt abzuhalten. Damit wird den Frauen nicht nur eine zu grosse Verantwortung auferlegt, es werden auch Stereotypen gefördert, welche die strukturelle Ungleichheit zwischen den Geschlechtern zementieren.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie stellt die Schweiz sicher, dass sich die von ihr unterstützten PVE-Programme an den Bedürfnissen der lokalen Bevölkerung orientieren und keine negativen Auswirkungen auf die Menschen- und Frauenrechte haben?
2. Wie kommt die Schweiz ihrer Verantwortung nach, Frauen und Frauenorganisationen, die sich als lokale Partnerinnen für Gewaltprävention einsetzen, vor Kriminalisierung, Repression und Gewalt zu schützen?
3. Wie fördert die Schweiz eine differenzierte Darstellung der unterschiedlichen Geschlechterrollen und effektive Geschlechtergleichstellung bei der Umsetzung von PVE-Programmen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Schweizer Massnahmen zur Prävention von gewalttätigem Extremismus gehen in erster Linie die Ursachen von Gewalt an. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass Präventionsprogramme von harten Sicherheitsmassnahmen getrennt werden. Durch eine vorangehende Kontext- und Gender-Analyse wird sichergestellt, dass die geplanten Massnahmen den Bedürfnissen der lokalen Bevölkerung entsprechen und keine negativen Auswirkungen auf die Menschen- und Frauenrechte haben. Expertinnen und Experten für menschliche Sicherheit vor Ort garantieren die Umsetzung dieser Massnahmen. Die enge Verzahnung des vierten Aktionsplans der Schweiz zur Umsetzung der UNO-Resolution 1325 mit der Frauenrechtskonvention (Cedaw) gewährleistet eine systematische Berücksichtigung der Frauenrechte im Rahmen von friedens- und sicherheitspolitischen Massnahmen.
2. Die Leitlinien zu Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern (MRV) des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sensibilisieren die Mitarbeitenden für die oft risikoreichen Aktivitäten von MRV. Sie legen Handlungsansätze für den Schutz von MRV vor. Dabei kommen Instrumente des Schweizer Aussennetzes zu tragen, die MRV vor Repression, Gewalt oder Kriminalisierung schützen können, wie z. B. bilaterale Kontakte mit der Regierung, die Unterstützung der Zivilgesellschaft vor Ort oder die Zusammenarbeit mit nationalen Menschenrechtsinstitutionen.
3. Die Schweiz - als eines von wenigen Ländern - erwähnt in ihrem Aussenpolitischen Aktionsplan zur Prävention von gewalttätigem Extremismus und im Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus explizit die Rolle der Frauen. Die Schweiz berücksichtigt Gender-Aspekte systematisch in ihren beratenden Tätigkeiten zur Prävention von gewalttätigem Extremismus (PVE) in Partnerländern. So bemüht sich die Schweiz beispielsweise im Austausch mit Verteidigungs- und Sicherheitskräften in Westafrika, systematisch die Sicht der Frauen auf Sicherheit und Gewaltprävention einzubringen. Vor Ort arbeitet die Schweiz mit Frauenorganisationen zusammen, welche in diesem Bereich spezialisiert sind.
Antwort des Bundesrates.