19.4062 · Interpellation · 2019-09-18
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Die im Jahr 2000 vom UN-Sicherheitsrat verabschiedete Resolution 1325 ruft alle Mitgliedstaaten der UNO und alle Konfliktparteien dazu auf, die gleichberechtigte Mitwirkung von Frauen bei Konfliktbeilegungen und Friedensverhandlungen auf allen Ebenen sicherzustellen. Mit dieser Resolution engagieren sich die Staaten dafür, in die Verhandlung und die Umsetzung der Friedensabkommen eine Gender-Perspektive einzubringen.
Diese Resolution ist eine wichtige Grundlage für die Realisierung der Gleichstellung zwischen den beiden Geschlechtern und für die Respektierung der Rechte der Frauen in den Friedensprozessen. Für ihre Umsetzung hat die Schweiz seit 2007 vier nationale Aktionspläne (NAP 1325) ausgearbeitet. Der vierte Schweizer NAP 1325 (2018-2022) wurde im November 2018 verabschiedet.
Dennoch zeigt sich der Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Cedaw) in seiner Antwort auf den vierten und fünften periodischen Bericht über die Schweiz (2016) besorgt über die eingeschränkte Mitwirkung und den mangelnden Einbezug von Frauen in Friedensprozessen. Er bedauert zudem die unzulänglichen Anstrengungen der Schweiz, die Gender-Perspektive in Strategien zur Prävention von gewalttätigem Extremismus und zur Terrorismusbekämpfung einzubeziehen.
Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Welche Massnahmen will die Schweiz ergreifen, um die Mitwirkung von Frauen in Friedensprozessen zu stärken? Und insbesondere: Welche Massnahmen will sie ergreifen, um die Leadership von Frauen in den Organisationen, die für die Gewaltprävention arbeiten, zu fördern?
2. Die Stärkung der Rolle der Frau in der Gewaltprävention sollte nicht bestehende Geschlechterstereotypen festigen (die Frauen alleine haben die Verantwortung zu verhindern, dass ihr Kind gewalttätig wird). Was tut die Schweiz, um sicherzugehen, dass diese Programme dazu beitragen, das politische Handlungsfeld der Frauen zu erweitern und nicht die sexistischen Stereotypen zu stärken?
3. Die Resolution 2242 des UNO-Sicherheitsrates gibt den Frauen ein politisches Instrument für ihren Einbezug in die Prävention von gewalttätigem Extremismus. Was unternimmt die Schweiz, um sicherzustellen, dass diese Mitwirkung wirklich stattfindet und dazu beiträgt, die Ansätze für Sicherheit gemäss den Zielen der Resolution 1325 weiterzuentwickeln?
4. Was tut die Schweiz, um die Mitwirkung von Frauen in Friedensverhandlungen auf hoher Ebene zu fördern?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Mitwirkung und der Einfluss von Frauen in der Konfliktprävention und in Friedensprozessen sind ein Schwerpunkt des Schweizer Aktionsplans zur Umsetzung der UNO-Resolution 1325. Die langfristige finanzielle sowie punktuell logistische Unterstützung von Frauenrechtsorganisationen ermöglicht betroffenen Frauen die Teilnahme an Konsultations- und Friedensprozessen, so z. B. im Rahmen des Civil Society Support Room im syrischen Friedensprozess. Die Schweiz unterstützt die Ausbildung von Frauen in fragilen und konfliktbetroffenen Kontexten darin, wie sie die etablierte Cedaw-Berichterstattung für die Überprüfung der Umsetzung der UNO-Resolution 1325 effektiv nutzen können. Dies ermöglicht es den Frauen, den Umsetzungsprozess kritisch zu begleiten und entsprechende Massnahmen einzufordern. Weiter ermöglicht die Schweiz die Teilnahme von Menschenrechtsverteidigerinnen an Debatten des UNO-Menschenrechtsrates in Genf oder des UNO-Sicherheitsrates in New York.
2. Die Schweiz engagiert sich im Rahmen ihrer EDA-Strategie zu Geschlechtergleichstellung und Frauenrechten für die Stärkung der Rechte und Mitwirkung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Programme der internationalen Zusammenarbeit berücksichtigen systematisch Aspekte, die für die Geschlechtergleichstellung und die Frauenrechte in den jeweiligen Kontexten relevant sind. Die programmatischen Aktivitäten werden gezielt so ausgerichtet, dass sie Diskriminierung und Geschlechtsstereotypen entgegenwirken. So werden z. B. im Rahmen von Programmen zu häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen in Konflikten Männer mit eingebunden, um Gewalt zu thematisieren und vorhandene Rollenbilder und Machtverhältnisse kritisch zu hinterfragen.
3. Bemühungen der Schweiz zur Prävention von gewalttätigem Extremismus (PVE) gehen in erster Linie die Ursachen von Gewalt an. Massnahmen zur Prävention von Gewalt, auch extremistischer Gewalt, umfassen u. a. die Unterstützung des Rechtsstaats, Stärkung der Menschen- und Frauenrechte sowie Projekte im Berufsbildungssektor. Die Schweiz erwähnt in ihrem Aussenpolitischen Aktionsplan zur Prävention von gewalttätigem Extremismus und im Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus explizit die Rolle von Frauen. So berücksichtigt die Schweiz Gender-Aspekte systematisch in ihren beratenden Tätigkeiten in Partnerländern. Vor Ort arbeitet sie mit Frauenorganisationen zusammen, welche in diesem Bereich spezialisiert sind.
4. Die Schweiz engagiert sich für die Professionalisierung der Mediation. Im Master-Studiengang "Mediation in Friedensprozessen" an der ETH Zürich ist die UNO-Resolution 1325 ein wichtiger Bestandteil. Im Lehrgang wird konsequent auf die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen und Männern geachtet. Bei hochrangig besetzten Prozessen der UNO unterstützt die Schweiz die Gender-Strategie des UNO-Generalsekretärs und fördert die Entsendung weiblicher Expertinnen an die UNO, OSZE oder andere internationale Organisationen. In Friedensprozessen, in denen die Schweiz impliziert ist, wirkt sie nach Möglichkeit darauf hin, dass beide Geschlechter in den Delegationen der Parteien vertreten sind.
Antwort des Bundesrates.