19.4066 · Interpellation · 2019-09-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
2008 wurden vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) und vom Bundesamt für Landwirtschaft Umweltziele für die Landwirtschaft eingeführt (UZL). Im Vorwort der UZL schreibt das BAFU: "Das Bundesamt für Umwelt erarbeitet in den kommenden zwei Jahren ein Umweltzielsystem. Dabei werden allgemeine Umweltziele definiert und für diejenigen Sektoren spezifiziert, welche einen wesentlichen Beitrag zur Zielerreichung leisten." Innerhalb zweier Jahre sollten folglich gemäss dem Bericht der beiden Bundesämter durch das BAFU auch für die übrigen Sektoren Umweltziele erarbeitet und eingeführt werden.
Ich bitte den Bundesrat deshalb, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie sieht die Zielerreichung bei den übrigen Sektoren konkret aus?
2. Ist der Bundesrat willens, deren Zielerreichung in einem Statusbericht zu beschreiben?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Aufgrund seiner grossen Relevanz für die Umwelt wurde seinerzeit mit der Definition von Umweltzielen im Sektor Landwirtschaft begonnen. Anschliessend an die Formulierung der Umweltziele Landwirtschaft hat das Bundesamt für Umwelt mit den Infrastrukturämtern des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation die Festlegung von Zielen in den Sektoren öffentlicher Verkehr, Strassen, Energie und Zivilluftfahrt geprüft. Diese Prüfung hat ergeben, dass der Aufwand für die Formulierung von Umweltzielen in diesen Sektoren nicht gerechtfertigt ist - dies auch im Sinne eines effizienten Mitteleinsatzes der zur Verfügung stehenden Personalressourcen. Entsprechend wurden für die übrigen Sektoren keine Umweltziele definiert.
2. Ein spezifischer Statusbericht ist nicht vorgesehen. Der Bundesrat veröffentlicht jedoch mindestens alle vier Jahre den Bericht "Umwelt Schweiz", letztmals 2018. Dieser stellt den Umweltzustand umfassend nach verschiedenen Bereichen dar, zieht Bilanz aus den Massnahmen, die der Bund ergriffen hat, um die Umweltqualität zu verbessern, und zeigt auf, wo weiterer Handlungsbedarf besteht.
Antwort des Bundesrates.