19.4075 · Interpellation · 2019-09-19
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die ständig steigenden Gesundheitskosten und damit die immer höheren Prämien für die Krankenkassen sind eine zunehmende finanzielle Belastung für die Bevölkerung. Zwar können dank der individuellen Prämienverbilligungen besonders betroffene Einzelpersonen und Familien gezielt entlastet werden. Dabei handelt es sich allerdings um eine sozialpolitische, nicht um eine gesundheitspolitische Massnahme. Neue und unkonventionelle Massnahmen müssen geprüft werden, um die Entwicklung der Gesundheitskosten zu bremsen und wenn möglich zu senken.
Wie hoch schätzt der Bundesrat das Sparpotenzial folgender Massnahmen ein, in Frankenbeträgen oder alternativ in den Kategorien "hoch-mittel-tief":
1. Einführung eines Werbeverbots für Krankenkassen,
2. Einführung eines Maximallohns für CEO von Krankenkassen, auf der Basis von vergleichbaren Kaderfunktionen in der Bundesverwaltung,
3. Zentralisierung der Beschaffung von Medikamenten und medizinischen Geräten auf interkantonaler Ebene,
4. pauschale Entlöhnung von Spitalärztinnen und Spitalärzten in der Form von Fixlöhnen, anstelle von Lohnzahlungen und Boni aufgrund der Anzahl durchgeführter Operationen,
5. Beschränkung der Vertretungen von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern im Gesundheitsbereich in den Gesundheitskommissionen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist besorgt, dass die steigenden Gesundheitskosten und damit die Prämien die Bevölkerung belasten. Er teilt die Meinung der Interpellanten, dass auch neue und unkonventionelle Massnahmen geprüft werden müssen, um diese Entwicklung zu bremsen. Deshalb hat er dem Parlament am 21. August 2019 eine Botschaft zu einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) betreffend Massnahmen zur Kostendämpfung überwiesen: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-revisionsprojekte/kvg-revision-massnahmen-zur-kostendaempfung-Paket-1.html. Er plant, ein zweites Paket von Massnahmen im Jahr 2020 in eine Vernehmlassung zu geben.
Für die von den Interpellanten angeführten Massnahmen schätzt er das Sparpotenzial wie folgt ein:
1. Der Bundesrat hat sich in seinen Antworten auf mehrere Vorstösse zu den Werbekosten in der sozialen Krankenversicherung geäussert (siehe Motion 09.3540 der sozialdemokratischen Fraktion, "Keine Provisionszahlungen und Werbeausgaben auf dem Buckel der Prämienzahlerinnen und -zahler" mit Verweisen). Er hat dabei festgehalten, dass das KVG einen Wettbewerb zwischen den Versicherern vorsieht, womit der Einsatz von Mitteln für Werbung als systembedingt betrachtet werden kann. Die Ausgaben für Werbung betrugen im Jahr 2018 57,7 Millionen Franken, was 0,2 Prozent der Prämien entspricht. Der Bundesrat schätzt deshalb das Sparpotenzial eines Werbeverbotes als sehr tief ein.
2. Am 4. Juni 2018 hat die sozialdemokratische Fraktion im Nationalrat eine Motion eingereicht, in der sie beantragt, die Entschädigungen der Kassenmanagerinnen und -manager zu begrenzen (18.3442). Am 14. September 2018 beantragte der Bundesrat deren Ablehnung. Sie wurde im Rat noch nicht behandelt. Der Bundesrat schätzt das Sparpotenzial eines Maximallohnes für CEO von Krankenkassen allerdings als tief ein.
3. Der Gesetzgeber hat das KVG als ein System mit reguliertem Wettbewerb konzipiert. Im momentanen gesetzlichen Rahmen entscheiden die Dienstleistungserbringer selber über ihre Einkaufspolitik für Medikamente und medizinische Geräte und verhandeln auch die Preise selbstständig. Die Dienstleistungserbringer haben also bereits heute die Möglichkeit, sich abzusprechen und auf kantonaler, aber auch interkantonaler Ebene Einkaufsgemeinschaften zu bilden. So haben beispielsweise die Universitätsspitäler der Kantone Waadt und Genf eine gemeinsame Einkaufszentrale eingerichtet. Das Sparpotenzial dieser Massnahme ist nicht quantifizierbar, denn es hängt von zu vielen Faktoren ab, zum Beispiel von Schwankungen der eingekauften Mengen oder der Anzahl und Bedeutung der betroffenen Dienstleister.
4. Der Bundesrat ist der Meinung, dass Lohnmodellen, die systematisch Anreize zu einer medizinisch nicht indizierten Mengenausweitung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) setzen, entgegengewirkt werden sollte (siehe auch seine Antwort auf die Interpellation Heim 15.3986, "Mehr Operationen, mehr Boni. Höhere Gesundheitskosten und höhere Gesundheitsrisiken?"). Das entsprechende Sparpotenzial kann nicht quantifiziert werden, sollte aber nicht ungenutzt bleiben. Die Zulassung der Spitäler zur Tätigkeit zulasten der Krankenversicherung basiert auf der Spitalplanung und der Erteilung von Leistungsaufträgen. Die Kantone sind verpflichtet, eine Spitalplanung durchzuführen, sodass eine Versorgung zu möglichst günstigen Kosten erreicht wird. Der Bundesrat erlässt einheitliche Planungskriterien für die Spitalplanung. Wie er in seiner Stellungnahme zur Motion 18.3293 der GLP-Fraktion, "Keine mengenbezogenen Lohnanreize für Spitalärzte", festgehalten hat, prüft er, ob die bestehenden Planungskriterien auf Verordnungsstufe dahingehend ergänzt werden können, dass die Kantone bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität die Vergütungstransparenz und die Vermeidung von mengenbezogenen Entschädigungen beachten müssen, oder ob eine Anpassung auf Gesetzesstufe nötig sein wird.
5. Am 4. Juni 2018 hat die sozialdemokratische Fraktion im Nationalrat die Motion 18.3441, "Klare Trennung der Interessen. Schluss mit dem Krankenkassen-Lobbying durch Parlamentarierinnen und Parlamentarier", eingereicht. Am 5. September 2018 verwies der Bundesrat auf seine Antwort auf die ähnliche Motion 16.3587 der sozialdemokratischen Fraktion, "Klare Trennung der Interessen. Unvereinbarkeit zwischen Parlamentsmandat und behördlichem Mandat im Gesundheitsbereich". Er erklärte, dass seine damaligen Argumente weiterhin gelten, und beantragte, die Motion abzulehnen. Sie wurde im Rat noch nicht behandelt. Die Motion 16.3587 war am 15. Juni 2018 abgeschrieben worden, weil der Nationalrat sie innert zwei Jahren nicht abschliessend behandelt hatte. Die eidgenössische Volksinitiative "für ein von den Krankenkassen unabhängiges Parlament" ist im April 2019 im Sammelstadium gescheitert. Der Bundesrat verfügt über keine Angaben zur Frage, ob ein Sparpotenzial bei einer Beschränkung von Mandatsträgern in den Gesundheitskommissionen besteht und wie hoch dieses gegebenenfalls ausfällt.
Antwort des Bundesrates.