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19.4094 · Interpellation · 2019-09-23

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Medienbericht des SRF vom 2. August 2019 (https://www.srf.ch/news/international/ein-jahr-nach-ausbruch-angst-vor-rascher-ebola-ausbreitung-im-kongo) ist die Ebola-Ausbreitung im Kongo nicht eingedämmt. Inzwischen sind im jüngsten Ausbruchsgeschehen 2700 Personen angesteckt worden. Verbunden mit der internationalen friedensfördernden Mission der Schweizer Armee in der Demokratischen Republik Kongo (Mission de l'Organisation des Nations Unies pour la stabilisation en République démocratique du Congo, Monusco), der hohen Reisetätigkeit (geschäftlich und touristisch) der Schweizer Bevölkerung und der damit erhöhten Wahrscheinlichkeit des Auftretens von anderen hochansteckenden Infektionserkrankungen (z. B. hämorrhagisches Fieber), stellen sich die folgenden Fragen:

1. Welche Massnahmen sieht der Bund vor bei Einreise von Personen aus betroffenen Risikogebieten für hochansteckende Erkrankungen (hämorrhagisches Fieber)?

2. Wie ist die interkantonale Zusammenarbeit im Ereignisfall bei Einreise mehrerer Personen mit unterschiedlichem Wohnkanton, mit möglicher Ansteckung mit einem hochansteckenden Erreger geregelt, d. h. die Koordination der Abklärungen, z. B. bei mehreren Kontaktpersonen der Erkrankten aus unterschiedlichen Kantonen?

3. Wie ist die Verfügbarkeit und die diagnostische Kapazität für die aktuell infrage kommenden hochansteckenden Erkrankungen?

4. Gibt es diagnostische Laboratorien, welche bei Verdacht auf hochansteckende Erkrankungen patientennah, auch am Wochenende und in der Nacht, eine Untersuchung von Patientenproben anbieten, und sind die Resultate innert nützlicher Frist für Isolationsmassnahmen und Therapieentscheide verfügbar?

5. Wie viele Proben von Patienten mit hochansteckenden Proben können parallel untersucht werden?

6. Wer transportiert im Ereignisfall die Verdachtsproben zeitnah in die zuständigen Laboratorien?

7. Ist die Schweiz heute auf die Ausbreitung von gefährlichen hochansteckenden Krankheiten vorbereitet?

Stellungnahme des Bundesrates

1. In Übereinstimmung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) und den aktuellen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden gegenwärtig keine Massnahmen bei Einreise aus der Demokratischen Republik Kongo (DRK) umgesetzt. Dies gilt auch für alle anderen europäischen Länder. Sobald sich die Empfehlungen ändern, würde der Bund reagieren. Es existieren zudem keine direkten Flugverbindungen zwischen der Schweiz und der DRK.

2. Die Abklärung von Übertragungsketten und das damit verbundene Kontaktmanagement über die Kantonsgrenze hinweg ist - unabhängig von der zugrunde liegenden Krankheit - ein gut etablierter und eingespielter Prozess. Dieser kommt bspw. bei Masernausbrüchen auch immer wieder zur Anwendung. Ein vergleichbares Vorgehen wäre im Falle einer Ebola-Erkrankung in der Schweiz zu wählen.

3. In der Schweiz stehen zwei Behandlungszentren an den Universitätsspitälern Genf und Zürich für die Aufnahme von Ebola-Patientinnen und -Patienten bereit.

4. Mit dem Nationalen Referenzzentrum für neuauftretende Viruserkrankungen (Navi) in Genf, dem Labor Spiez und in naher Zukunft auch mit einem weiteren Labor am Universitätsspital Zürich stehen in der Schweiz drei Laboratorien mit den entsprechenden Methoden zur zeitgerechten Diagnostik von Viren der höchsten Sicherheitsstufe zur Verfügung.

5. Aktuell könnten in der Schweiz (Genf und Spiez) rund 30 Proben pro Tag auf Ebola untersucht werden. Bei Bedarf und der gleichzeitigen Anlieferung von mehreren Proben kann die Anzahl Analysen deutlich erhöht werden.

6. Bei einem begründeten Verdacht auf eine Ebola-Infektion in der Schweiz würde die erkrankte Person umgehend in eines der beiden designierten Spitäler verlegt werden. Ein Probentransport würde damit hinfällig. Sollten trotzdem Proben in eines der Laboratorien transportiert werden müssen, stehen befähigte und zertifizierte Transportunternehmen zur Verfügung.

7. Es ist nicht davon auszugehen, dass es in der Schweiz oder in einem anderen Land mit einem gut funktionierenden Gesundheitssystem zu einer Ausbreitung von Krankheiten wie Ebola kommt. Zwar ist Ebola eine sehr gefährliche, aber zum Glück auch eine nicht sehr einfach übertragbare Krankheit. Eine Ansteckung mit Ebola geschieht durch den Kontakt mit Körperflüssigkeiten der erkrankten Person. Grundsätzlich lassen sich diese Infektionswege durch Isolierung der Erkrankten und geeignete Schutzmassnahmen für das medizinische Personal zuverlässig ausschalten.

Antwort des Bundesrates.