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19.4095 · Interpellation · 2019-09-23

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Bezüglich der Versorgung von Patienten mit z. B. Ebola orientierten die Medien am 29. August 2019, dass das Universitätsspital Zürich eine neue Isolierstation für die Behandlung von Patienten mit hochansteckenden Erkrankungen eingerichtet hat (https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/neue-isolierstation-fuer-ebolafaelle-am-unispital-zuerich/story/16602697). Nebst Zürich hat das Universitätsspital Genf (HUG) durch die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) einen entsprechenden Leistungsauftrag erhalten. Gemäss Aussage der Leitung des mikrobiologischen Laboratoriums des Universitätsspitals Genf kann das Genfer Zentrum maximal zwei Patienten gleichzeitig behandeln. In der Vergangenheit wurden für die Behandlung eines Ebola-Patienten in Genf total über 20 Personen im Schichtbetrieb gebunden. Die Versorgung ist bedingt durch die Arbeitssicherheitsmassnahmen sehr personalintensiv. Dies wirft folgende Fragen auf:

1. Von welchem Szenario geht die GDK in ihrer Planung aus, d. h., wie viele Patienten sollen gleichzeitig versorgt werden können?

2. Wie viele Zentren sind aus Sicht des Bundes in der gegenwärtigen Lage notwendig?

3. Wird in der Planung der Tatsache Rechnung getragen, dass Reiserückkehrer erst nach einer Inkubationszeit Symptome entwickeln und sich damit der Erstkontakt mit dem Gesundheitssystem auf die Wohnkantone verteilt?

4. Wie koordiniert der Bund den Aufbau und die Unterstützung der entsprechenden Behandlungseinheiten in den verschiedenen Kantonen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Im Konzept "Koordination der Leistung und Finanzierung bei der Behandlung von Krankheiten vom Typ Ebola" - welches von der GDK in Zusammenarbeit mit dem BAG erarbeitet wurde - wird davon ausgegangen, dass in der Schweiz maximal fünf Personen gleichzeitig behandelt werden können.

2. Bei Fällen vom Typ Ebola drängt sich eine Konzentration der Leistungserbringung auf wenige Einrichtungen auf. Damit kann der Schutz des Personals und der gesamten Bevölkerung vor einer Ansteckung mit einem gefährlichen Erreger und gleichzeitig eine effiziente Leistungserbringung am optimalsten sichergestellt werden. Vor diesem Hintergrund wurde der Leistungsauftrag an die Universitätsspitäler Genf und Zürich vergeben. Sie verfügen über die nötige Personaldotation und erfüllen die besonderen infrastrukturellen Anforderungen zur sicheren und erfolgreichen Behandlung. In Zürich werden gegenwärtig die nötigen baulichen Anpassungen vorgenommen. Die geschaffenen Kapazitäten reichen aus Sicht von Bund und Kantonen aus.

3. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich Reisende in Ausbruchgebieten unwissentlich mit Ebola infizieren, in die Schweiz einreisen und hier bei Krankheitsausbruch Medizinal- und Pflegepersonal gefährden. Dies hat sich - auch aus globaler Sicht - sowohl während dem grössten bisher bekannten Ebola-Ausbruch 2014-2016 in Westafrika als auch bei der gegenwärtigen Epidemie in der Demokratischen Republik Kongo klar gezeigt. Bei einem begründeten Verdachtsfall in der Schweiz würde die Person aber unmittelbar in eines der designierten Spitäler verlegt, abgeklärt und falls nötig behandelt werden.

Für den Fall der medizinischen Evakuation einer infizierten Person (bspw. Mitarbeitende von NGO, welche sich vor Ort engagieren) liegen die nötigen Konzepte vor. Der Transport von Sierra Leone in die Schweiz und die anschliessende erfolgreiche Behandlung eines mit Ebola infizierten Arztes 2014 in Genf hat gezeigt, dass die vorgesehenen Prozesse sicher sind und funktionieren.

4. Neben den Universitätsspitälern in Genf und Zürich sind keine weiteren Einrichtungen für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Krankheiten des Typs Ebola nötig oder vorgesehen.

Antwort des Bundesrates.