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19.4101 · Interpellation · 2019-09-23

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Das Nationale Forschungsprogramm "Hormonaktive Stoffe: Bedeutung für Menschen, Tiere und Ökosysteme" (NFP 50) hat zwischen 2002 und 2007 die Entwicklung und Vertiefung des Wissens zu diesem Thema ermöglicht. Es hatte jedoch keine konkreten Massnahmen zur Folge. Die Schweiz übernimmt das europäische Recht bezüglich verbotener Chemikalien und wendet es an - gemäss der offiziellen Position des Bundesrates arbeitet die Schweiz aktiv an der Entwicklung der Kriterien der EU für die Bestimmung von verbotenen Stoffen (z. B. endokrine Disruptoren) mit -, aber sie scheint keine eigene Strategie festgelegt zu haben, um dieses Feld, in dem noch viele Fragen offen sind, weiter zu erforschen. Die EU hat sich dafür eingesetzt, ihre Unterstützung zu dieser Thematik im Rahmen des zukünftigen Programms "Horizont Europa" zu erneuern, nachdem sie das bereits im Rahmen des Programms "Horizont 2020" getan hat.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Massnahmen wurden infolge des NFP 50 ergriffen? Ist man in der Lage, 12 Jahre nach Ende des Forschungsprogramms allfällige Auswirkungen von ergriffenen Massnahmen zu messen?

2. Kennt der Bundesrat das Ausmass und die Art der Risiken, denen die Schweizer Bevölkerung ausgesetzt ist?

3. Das Bundesamt für Gesundheit hat die Pilotphase des Human-Biomonitoring-Projekts gestartet, das Resultate in diesem Bereich liefern soll. Wie stehen die Chancen, dass das Projekt auch wirklich durchgeführt werden kann? Welche ergänzende Strategie braucht es im Hinblick auf den Start des Projekts?

4. Ist der Bundesrat in puncto Forschung - angesichts der Unsicherheiten in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU - in der Lage abzuschätzen, wie gross die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Schweizer Forschung nicht am Programm "Horizont Europa" und an dessen Teil über endokrine Disruptoren teilnehmen kann?

5. Verdichten sich die Hinweise, dass die Schweiz zurückgestuft wird und den Status eines Drittlandes erhält, sollte dann nicht nach einer Alternative gesucht werden, damit der Wissenschaftsstandort Schweiz seine Wettbewerbsfähigkeit in einem strategischen und für die Gesundheit der Bevölkerung wichtigen Themenbereich behalten kann?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der möglichen Auswirkungen endokriner Disruptoren (ED) auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt und der damit einhergehenden Herausforderung für die öffentliche Gesundheit bewusst. Zwischen 2002 und 2007 wurde die Erforschung dieser Substanzen mit dem Forschungsprogramm NFP 50 gefördert. Seither haben die Evaluationsstellen des Bundes den Fokus auf die Bewertung und Regulierung solcher ED gelegt. Damit sollen Anreize für die Entwicklung von Alternativen mit einem günstigeren toxikologischen Profil geschaffen werden.

1. Im Zuge des NFP 50 wurden verschiedene Massnahmen ergriffen, um Mensch und Umwelt vor der Exposition gegenüber ED zu schützen. So wurden unter anderem bestimmte Phthalate sowie die Verwendung von Bisphenol A in Babyflaschen und Thermopapier verboten. Die Industrie hat sich auch auf freiwilliger Basis verpflichtet, auf bestimmte ED-aktive UV-Filter zu verzichten, die mittlerweile praktisch vom Schweizer Markt verschwunden sind. Mit dem Ausbau von Abwasserreinigungsanlagen (ARA) zur Elimination von Mikroverunreinigungen wird die ED-Belastung des Abwassers reduziert.

Dazu kommen weitere begleitende Messungen. Der PCB-Gehalt in der Muttermilch - PCB wurden bis in die 1980er-Jahre verbreitet als Isolierstoffe verwendet - hat zwischen 2002 und 2016 deutlich abgenommen. Die Schweiz beteiligt sich aktiv an der Entwicklung von Tests zur Untersuchung hormonaktiver Wirkungen von Mikroverunreinigungen in Gewässern. Damit kann die Leistung der ARA bewertet und die Wasserqualität überwacht werden.

2. Der Bundesrat ist sich der Risiken im Zusammenhang mit ED bewusst. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aller betroffenen Stellen (BAG, BAFU, BLW, BLV, SECO, Swissmedic) koordiniert die jeweiligen ED-Tätigkeiten und arbeitet gemeinsam am Thema. Zudem wirkt die Schweiz in zahlreichen ED-Arbeitsgruppen auf internationaler Ebene mit.

Das Ausmass des Risikos hängt auch von der Exposition gegenüber ED ab. Zu deren Abklärung auf nationaler Ebene könnte die Studie Human Biomonitoring beitragen, die sich gegenwärtig in der Pilotphase befindet. Dabei werden Proben von Menschen (Urin, Blut usw.) unter anderem auf bestimmte ED untersucht und anhand der jeweiligen Exposition die prioritär zu analysierenden Substanzen bestimmt.

3. Ob ein nationales Human Biomonitoring eingeführt wird, hängt von den (2021 erwarteten) Ergebnissen der Pilotphase und der langfristigen Eignung eines solchen Programmes ab.

Darüber hinaus unterstützt der Bund verschiedene Institute der angewandten Forschung wie das Schweizerische Zentrum für Angewandte Humantoxikologie (SCAHT) oder das Oekotoxzentrum, da es noch viele Fragen und Unsicherheiten in Bezug auf ED zu klären gilt.

4. Die EU ist daran, die Rechtsgrundlage für das künftige Programm Horizon Europe auszuarbeiten. Die Einzelheiten zur Teilnahme assoziierter Länder wurden noch nicht erörtert. Die Wahrscheinlichkeit einer Assoziierung ist deshalb momentan noch schwer einzuschätzen. Der Bundesrat strebt grundsätzlich eine Vollassoziierung an Horizon Europe an.

5. Der Bundesrat wird dem Parlament im Jahr 2020 eine Botschaft unterbreiten, welche auch Lösungen für den Fall vorsieht, dass die Schweiz sich nicht voll assoziieren wird. Eine Möglichkeit wäre die Teilnahme als Drittstaat. Forschende aus der Schweiz könnten sich an Programmteilen von Horizon Europe wie insbesondere Zusammenarbeitsprojekten im Bereich der Gesundheitsforschung beteiligen. In dem Fall würde der Bund die Forschenden direkt unterstützen, wie das bereits vor der Vollbeteiligung an den Forschungsprogrammen der EU der Fall war. Ein Drittstaatstatus würde der Schweiz jedoch keine Mitarbeit an der thematischen Programmausgestaltung erlauben.

Antwort des Bundesrates.