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19.435 · Parlamentarische Initiative · 2019-05-09

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Die Schweizer Gesetzgebung sei so zu ändern, dass Bussen und Geldstrafen im Strassenverkehr, die aufgrund von fix installierten Überwachungsgeräten ausgesprochen werden, in den AHV-Fonds fliessen.

Begründung

Durch die geforderte neue Gesetzesregelung soll erreicht werden, dass die Instanzen, welche entscheiden, wo im Strassenverkehr welche Radargeräte platziert werden, nicht identisch sein können mit denjenigen, die von den eingehenden Geldern profitieren. Wenn Bussen und Geldstrafen nicht mehr an die entsprechenden Kantone oder Gemeinden fliessen, sondern an einen Dritten (wie hier vorgeschlagen an die Alters- und Hinterlassenenversicherung), wird besser sichergestellt, dass die Überwachungsgeräte tatsächlich für die Sicherheit im Strassenverkehr aufgestellt werden, nicht zum eigenen Profit.

Im Kanton Aargau gab es - im Gegensatz zu anderen Kantonen - bisher keine fix montierten Geschwindigkeits-Überwachungsgeräte oder Rotlichtfallen. Nachdem die Stadt Baden nun ein erstes Radargerät einführen wollte, führte dies in den vergangenen Wochen und Monaten zu heftigen Diskussionen. Es resultierten ein gerichtliches Verfahren und diverse politische Aktivitäten. Unter anderem wurde in einem Vorstoss gefordert, auf dem Strassennetz des Kantons Aargau seien stationäre Radarkontrollen zu verbieten.

Damit wurde auch im Aargau eine Diskussion neu angestossen, die seit Jahrzehnten überall in der Schweiz immer wieder ausbricht. Dabei steht die Frage im Zentrum: Dienen solche Überwachungsgeräte tatsächlich der Sicherheit im Strassenverkehr, oder werden sie missbraucht, um den Kassenstand von Gemeinden und Kantonen aufzubessern? In der Öffentlichkeit wird es insbesondere kritisch zur Kenntnis genommen, wenn öffentliche Budgets erstellt und eingehalten werden müssen und die Verwaltungsbehörden bzw. Polizeibehörden entsprechend gezwungen werden, bestimmte Sollbeträge via Verkehrsbussen hereinzuspielen.

Gegen den Initiativtext könnte eingewendet werden, es gäbe keinen Grund, nur die Gelder von fix montierten Überwachungsgeräten miteinzubeziehen. Oder es könnte bemängelt werden, nicht nur Geschwindigkeits- und Rotlichtbussen seien miteinzubeziehen, sondern z. B. auch Bussen beim ruhenden Verkehr (in diese Richtung ging 2005 ein gescheiterter Vorstoss des damaligen Nationalrates Walter Glur, der ebenfalls eine Lösung zugunsten des AHV-Fonds forderte). Solche Abgrenzungsfragen können von der zuständigen Kommission in einer zweiten Phase im Detail diskutiert werden, wenn der Initiative im Grundsatz Folge gegeben wird. Ebenso kann diskutiert werden, an welcher Stelle im Gesetz die Bestimmung genau zu platzieren sei (eventuell unter dem VI. Titel des Strassenverkehrsgesetzes ab Art. 104ff.).

Wenn die geforderte Gesetzesbestimmung in ein Bundesgesetz aufgenommen wird, haben gewisse Kantone und Gemeinden entsprechend geringere Einnahmen zu verzeichnen. Dies ist jedoch die bessere Lösung, als wenn die Entwicklung zunimmt, dass landesweit immer mehr Radargeräte aufgestellt werden, bei denen ein Grossteil der Öffentlichkeit den Eindruck gewinnt, es gehe weniger um die Sicherheit als vielmehr um Geldbeschaffung der öffentlichen Hand.