19.4354 · Motion · 2019-09-27
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat legt dem Parlament Gesetzeslösungen vor, wie Medikamente und Therapien, für welche von der pharmazeutischen Industrie extrem hohe Preise angesetzt werden, im Sozialversicherungssystem (KVG, IVG) unter den Kriterien der langfristigen Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Transparenz zugelassen werden können.
Begründung
Die heutigen Zulassungsprozesse für extrem teure Medikamente und Therapien sind in vielerlei Hinsicht völlig unbefriedigend:
1. Sie lassen in den Testreihen zum Zeitpunkt der Zulassung kaum Schlüsse über die längerfristige Wirksamkeit zu.
2. Sie erlauben sozusagen ein Preisdiktat der pharmazeutischen Industrie, dies ohne transparente, kostenbasierte Wirtschaftlichkeitsberechnungen.
3. Sie stellen - zumindest in der Einführungsphase - das Prinzip der Gleichbehandlung infrage. Es gibt Krankenversicherer, welche Tarifverhandlungen führen und Kostengutsprachen aussprechen, und solche, welche sie verweigern.
4. Die heute praktizierten Preisbildungs- und Verhandlungsprozesse sind intransparent. Die verhandelten Rabatte und Preisbedingungen sind nicht bekannt, obwohl es sich um mit Prämien- und Steuergeldern finanzierte Leistungen handelt.
In Zukunft werden immer mehr Medikamente, Gentherapien im Bereich der personalisierten bzw. personalisierteren Medizin auf den Markt drängen, welche für viele Patientinnen und Patienten durchaus hoffnungsvolle Heilungs- oder Stabilisierungsperspektiven bieten. Das Sozialversicherungssystem muss hier klarere und transparentere Regeln der Zulassung definieren. Sonst läuft das System auch Gefahr, nicht mehr durch den Solidaritätsgedanken getragen zu werden und einer Zweiklassenmedizin zu weichen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Prozesse der Zulassung zum Markt und zur Vergütung von Arzneimitteln und Therapien klar geregelt und gut aufeinander abgestimmt sind. Wie die Motionärin ist er jedoch der Ansicht, dass Arzneimittel und Therapien, die in einer frühen Phase auf Basis erster, vielversprechender Daten zugelassen werden sollten und für die seitens der Industrie hohe Preisforderungen bestehen, zur Herausforderung der Sozialversicherungen werden. Für neue, sehr teure und komplexe Arzneimittel und Therapien müssen daher angepasste Lösungen gefunden werden.
Für vielversprechende Leistungen, die noch umstritten sind oder sich in Entwicklung befinden, sieht das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) bereits vor, dass der Umfang ihrer Kostenübernahme besonders geregelt werden kann. Dies wurde in der Vergangenheit wiederholt genutzt, indem Leistungen befristet mit besonderer Beobachtung und Evaluation zur Vergütung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung zugelassen werden. Bei den Arzneimitteln bieten die Instrumente der befristeten Vergütungsentscheide und der Umsetzung von Preismodellen (Rückvergütungen, Pay for Performance, Volumenbegrenzungen) geeignete Lösungsansätze, damit diesen neuen Herausforderungen entgegengetreten werden kann.
Bei ärztlichen Therapien im Vertrauensprinzip (Pflichtleistungsvermutung ohne spezifische Regelung der Leistungspflicht) und bei Anwendung von Arzneimitteln ausserhalb der Spezialitätenliste (SL) liegt die Beurteilung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit bei den Krankenversicherern. Damit ist der Zugang gewährleistet. Bei umstrittenen ärztlichen Therapien können Regelungen zur Verbesserung der Gleichbehandlung der Versicherten in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (SR 832.112.31) aufgenommen werden. Der Handlungsbedarf bezüglich der Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall wird derzeit im Auftrag des Bundesrates durch das Bundesamt für Gesundheit bis Mitte 2020 evaluiert. Die Höhe der Vergütung, die Effizienz und die Gleichbehandlung der Versicherten sind wesentliche Handlungsfelder dieser Evaluation. Allfällig erforderliche Anpassungen werden nach Abschluss der Evaluation in Vernehmlassung gegeben.
Zur Transparenz der Preisfestsetzung hochpreisiger Arzneimittel hat der Bundesrat bereits in der Antwort auf das Postulat Wermuth 19.3362 dargelegt, dass die Umsetzung von Preismodellen mit vertraulichen Rabatten auf dem offiziell publizierten Preis international weit verbreitet ist. Der Bundesrat sieht daher den Bedarf höherer Transparenz auf internationaler Ebene und setzt sich sowohl in internationalen Gremien (WHO, OECD) wie auch in bilateralen Gesprächen dafür ein. Solange aber diese internationale Praxis besteht, dürfte die Transparenz von Preismodellen in der Schweiz noch vermehrt dazu führen, dass hochpreisige Arzneimittel nicht oder nur mit grosser Verzögerung in die SL aufgenommen werden können. Der Grund liegt darin, dass international tätige Pharmaunternehmen nicht bereit sind, Arzneimittel in der Schweiz zu öffentlich publizierten Preisen anzubieten, die weit unter dem Preis im Ausland liegen. Um den Zugang zu gewähren, werden deshalb Preismodelle in Ausnahmefällen analog zum Ausland ebenfalls vertraulich umgesetzt werden.
Anfang 2020 wird der Bundesrat ein zweites Paket mit Massnahmen zur Kostendämpfung in die Vernehmlassung geben. Der Bundesrat erwägt im Rahmen dieses Paketes, die rechtlichen Grundlagen für Preismodelle zu konkretisieren und zu festigen, damit finanzierbare Preise festgelegt werden können und der Zugang zu hochpreisigen Arzneimitteln aufrechterhalten werden kann. Vor diesem Hintergrund beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.