19.4357 · Interpellation · 2019-09-27
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Wenn sich Gesundheitsfachpersonen und fremdsprachige Patientinnen und Patienten nicht verstehen, kann professionelles interkulturelles Dolmetschen im stationären Bereich von den Spitälern finanziert werden. Gemäss den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren vom 1. März 2018 können die Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen, die zur Durchführung einer zweckmässigen Behandlung erforderlich sind, in die Berechnung der Fallpauschalen einfliessen, wenn die Tarifpartner dies vorsehen. Zudem hält das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einem Faktenblatt fest, dass die mit dem Dolmetschen verbundenen Kosten als integrierter Teil der medizinischen Leistung betrachtet werden können, wenn das professionelle interkulturelle Dolmetschen für die Durchführung einer medizinischen Untersuchung oder Behandlung und für deren therapeutischen Erfolg unerlässlich ist. Das gegenseitige Verstehen ist insbesondere bei der Behandlung von Personen mit psychischen Problemen wie beispielsweise von traumatisierten Flüchtlingskindern zentral.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Da die Finanzierung von interkulturellem Dolmetschen nicht nur für die Sicherheit der Patientinnen und Patienten und den Erfolg der Behandlung, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen unerlässlich ist (siehe Bass-Bericht "Kosten und Nutzen des interkulturellen Übersetzens im Gesundheitswesen" von 2009) - dies gehört zu den Grundzügen des Krankenversicherungsgesetzes -, ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass diese Massnahme der Kostenübernahme auf Bundesebene angewendet werden sollte?
2. Da das BAG der Ansicht ist, dass die Kosten des Dolmetschens als integrierter Teil der medizinischen Leistung betrachtet werden können, ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass dies für alle ambulanten und stationären medizinischen Leistungen an Spitälern gelten sollte?
3. Wie will der Bundesrat dieses Angebot auf den ambulanten Bereich ausserhalb der Spitäler ausweiten?
4. Gilt die Regel, dass DRG die Dolmetschkosten im stationären Bereich decken, auch im Bereich der stationären Psychiatrie (Tarpsy)?
5. Wenn ja, erhalten Dolmetschende eine zusätzliche Ausbildung, damit sie sich an die Interaktion mit Menschen mit schweren psychischen Störungen, aber auch mit Kindern und Jugendlichen anpassen können?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es in einem Behandlungskontext besonders herausfordernd ist, zwischen Gesundheitsfachkräften und Patientinnen und Patienten, die keine Landessprache sprechen, eine angemessene Kommunikation aufzubauen.
Betreffend die Übernahme der Dolmetschleistungen durch die Krankenversicherung gilt: Gemäss Artikel 25 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) sind dies keine Leistungen, die direkt der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen. Professionelle interkulturelle Dolmetscherinnen und Dolmetscher gelten nicht als Leistungserbringer, die Tätigkeiten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbringen (Art. 35 KVG). Wenn jedoch professionelle Dolmetschdienste die einzige mögliche Lösung sind, weil sie zur Durchführung einer Untersuchung oder einer medizinischen Behandlung sowie für dessen therapeutischen Erfolg unabdingbar sind, oder wenn die Kommunikation mit den Versicherten zu schwierig ist, um für einen medizinischen Eingriff eine aufgeklärte Einwilligung einzuholen, und wenn die versicherte Person nicht eine professionelle Dolmetscherin oder einen professionellen Dolmetscher zur Verfügung stellen kann, können die Kosten für die Dolmetschdienste als integrierter Teil der Leistung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung betrachtet werden. Gerade im Rahmen der Gesundheitsversorgung im Asylbereich in Bundesstrukturen und kantonalen Strukturen ist die sprachliche Verständigung ein wesentlicher Bestandteil für eine qualitativ gute medizinische Versorgung und unterstützt auch den Integrationsprozess. Zielgruppen des interkulturellen Dolmetschens sind insbesondere Zugewanderte am Anfang des Integrationsprozesses oder jene allophonen Personen, bei denen ein besonders komplexer medizinischer Sachverhalt besprochen werden muss.
Im Rahmen der Tarifautonomie liegt es im Ermessen der Tarifpartner, die Kosten der Dolmetschdienste einzuberechnen.
3. In Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) unterstützt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) seit 2002 das interkulturelle Dolmetschen sowie dessen Qualitätssicherung und -entwicklung. Grundsätzlich können Dolmetschdienste von allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen genutzt werden. Die Kostenübernahme ist dabei unterschiedlich ausgestaltet. Wie oben erwähnt liegt es in den Händen der Tarifpartner, bei der Tarifierung allfällig entstehende Kosten im ambulanten Bereich zu berücksichtigen.
4. Ja, diese Regel gilt auch für den stationären Bereich der Psychiatrie. Die Tarifpartner entscheiden eigenständig darüber, ob und wie sie - unter Einhaltung der Tarifgrundsätze - die Kosten der Dolmetschdienste berücksichtigen. Das Pilotprojekt "Zugänge schaffen - Dolmetschunterstützung für traumatisierte Personen in der Psychotherapie", das zwischen 2016 und 2018 vom SEM durchgeführt und vom BAG inhaltlich begleitet wurde, zeigte auf, dass die Beratungs- und Behandlungsqualität durch den Dolmetscheinsatz verbessert werden konnte und dass das Dolmetschen in der Psychotherapie und insbesondere in der Traumabehandlung ein unverzichtbares Instrument ist.
5. Interpret, die Dachorganisation für das interkulturelle Dolmetschen, führt ein Ausbildungs- und Qualifizierungssystem, das in das schweizerische System der höheren Berufsbildung eingebettet ist. Es führt zu zwei Abschlüssen, dem Zertifikat und dem eidgenössischen Fachausweis für interkulturelle Dolmetschende. Die modulartige Ausbildung enthält auch ein Modul "Dolmetschen im psychotherapeutischen Bereich". Interpret wird für das Qualifizierungssystem vom Bund (SEM, BAG und SBFI) unterstützt.
Antwort des Bundesrates.