19.4368 · Interpellation · 2019-09-27
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Über die Verhaftung eines Schweizer Dschihadisten in Syrien berichteten einerseits die Zeitung "Le Matin Dimanche" und die "Basler Zeitung" Anfang August 2019, dass der in Syrien von kurdischen Kräften verhaftete "Schweizer IS-Dschihadist" Damien G. alias Abu Suleiman al-Swissri, der für die Terrorgruppe "Armee der Auswanderer und Unterstützer", u. a. auch für deren externe Abteilung, für die Planung von Terroranschlägen zuständig war, festgenommen wurde.
Laut diesen beiden Presseberichten warnte der IS-Dschihadist Damien G. am 13. November 2015 seine in der Schweiz lebende Halbschwester per SMS über den bevorstehenden Anschlag auf das Pariser Bataclan-Theater.
1. Kann der Bundesrat darüber Auskunft geben, ob der NDB, das Fedpol, die Bundesanwaltschaft (BA) Erkenntnisse über den derzeitigen Aufenthaltsort des IS-Dschihadisten Damien G. haben?
2. Setzen sich die Schweizer Behörden dafür ein, dass der Schweizer IS-Dschihadist Damien G. wieder in die Schweiz zurückkehren kann? Falls ja, wie schätzen der Bundesrat und die Behörden wie NDB, Fedpol, BA die Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit für die hiesige Bevölkerung ein?
3. Hatte der Bundesrat darüber Kenntnis, ob der IS-Dschihadist Damien G. auch in die Planung von Anschlägen auf Schweizer Boden involviert war?
4. Hat der Bundesrat darüber Kenntnis, ob der IS-Dschihadist Damien G. in Kontakt zu den Attentätern von Paris ("Bataclan-Theater") Foued Mohamed-Aggad und zum Koordinator der Anschläge, Abdelhamid Abaaoud, stand?
5. Hat der Bundesrat Informationen darüber, ob der IS-Dschihadist Damien G. auch in die Vorbereitung der Anschläge in Paris ("Bataclan-Theater") und Brüssel involviert war?
6. Welche behördlichen Schritte wurden unternommen, um Damien G. zu verhaften bzw. dessen Ausreise aus der Schweiz zu verhindern?
7. Wurde ein Strafverfahren gegen Damien G. aufgrund seiner terroristischen Aktivitäten von der BA eröffnet? Falls ja, wann?
8. Welche Straftatbestände werden Damien G. von der BA zur Last gelegt?
9. Stehen die Schweizer Behörden (NDB, Fedpol, BA) mit den kurdischen Behörden in Kontakt, die Damien G. in Syrien verhafteten?
10. Wurde die Halbschwester von Damien G., die sich zur Zeit des Anschlages auf das Bataclan-Theater in der Schweiz befand, von den zuständigen Behörden befragt? Falls ja, mit welchem Ergebnis?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat kann sich zu operativen Einzelfällen aus Gründen der strafprozessualen Geheimhaltungspflicht sowie des Daten- und Persönlichkeitsschutzes nicht äussern.
Für den Bundesrat hat die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung oberste Priorität.
Am 8. März 2019 hat der Bundesrat seine Ziele und die Strategie im Umgang mit terroristisch motivierten Reisenden verabschiedet. Er hat zudem in seinen umfassenden Stellungnahmen auf die Motion 19.3034 der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei, "Sicherheitshaft für Dschihad-Rückkehrer", und auf die beiden Interpellationen Steinemann 19.4012, "Beteiligung von schweizerischen Staatsbürgern an terroristischen Straftaten im Ausland", und 19.4013, "Verhaftung eines Schweizer Dschihadisten in Syrien", dargelegt, welche Massnahmen nach geltendem Recht zur Verfügung stehen, um gegen dschihadistisch motivierten Terrorismus vorzugehen.
Das bestehende Instrumentarium soll mit dem am 22. Mai 2019 vom Bundesrat dem Parlament überwiesenen Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus ergänzt werden. Mit dieser Vorlage soll der Bund auf Antrag der Kantone massgeschneiderte polizeiliche Massnahmen gegen einzelne terroristische Gefährder oder Gefährderinnen anordnen können, mit dem Ziel, terroristische Aktivitäten im In- und Ausland zu verhindern.
Antwort des Bundesrates.