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19.4380 · Postulat · 2019-10-30

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, welche Anpassungen notwendig sind, damit die von der Invaliden- und Unfallversicherung abgegebenen Hilfsmittel dem technologischen Fortschritt entsprechen, sofern die Mehrkosten für das einzelne Hilfsmittel dem tatsächlichen Mehrwert für die versicherte Person entsprechen. Dabei soll insbesondere auch die Einführung eines Preissetzungsverfahrens für Hilfsmittel (analog der Spezialitätenliste für Medikamente des Bundesamtes für Gesundheit, BAG) geprüft werden.

Begründung

Die rasche technologische Entwicklung birgt das Potenzial, die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben, wie es auch den Zielsetzungen der rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz entspricht. Die Frage der Abgabe von neuen Hilfsmitteln, die aufgrund des technischen Fortschritts auf den Markt kommen, ist in diesem Zusammenhang neu zu stellen und zu klären. Denn sie ist angesichts der Tatsache, dass laufend technische Innovationen auf den Markt kommen, immer wieder Gegenstand von Konflikten zwischen Versicherten und der Invalidenversicherung bzw. der Unfallversicherung. Einige Innovationen wären für die Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderung von grossem Nutzen. Gleichzeitig stellen aber die Preise vieler neuer Hilfsmittel eine grosse Herausforderung dar für die Versicherungen, zumal diese Preise auch nicht immer den effektiven Mehrwert für die Versicherten widerspiegeln.

Die vom Nationalrat angenommenen Motionen Glättli 16.3880 sowie Golay 16.3881 nehmen das wichtige Anliegen des technischen Fortschritts auf. Sie versuchen das Problem aber mit dem Begriff von "optimalen" Hilfsmitteln zu lösen; ein Begriff, der durch seine Mehrdeutigkeit und Unbestimmtheit dieses Problem nicht lösen kann.

Hier soll ein anderer Ansatz geprüft werden: Im Sinne eines möglichst selbstbestimmten Lebens soll den Versicherten der Zugang zum technologischen Fortschritt bei Hilfsmitteln möglichst umfassend gewährt werden. Um Überzahlungen zu vermeiden, soll aber ein System analog zu den Medikamenten geprüft werden, bei dem die Preise nach dem Mehrwert für die Versicherten festgesetzt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

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