19.4386 · Postulat · 2019-11-12
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zu klären, ob die Finanzhilfen, welche die Schweizerische Post namentlich in Form von Forderungsverzichten an CarPostal France geleistet hat, mit dem Freihandelsabkommen von 1972 zwischen der Schweiz und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vereinbar sind. Der Bundesrat schlägt nötigenfalls Massnahmen vor, mit denen sichergestellt werden kann, dass sich künftig alle bundesnahen Unternehmen an dieses Abkommen halten.
Begründung
Dieses Postulat wird im Rahmen der Inspektion der GPK-S zur PostAuto-Affäre eingereicht. Die Begründung für das Postulat findet sich in den Feststellungen und Schlussfolgerungen des Berichtes der GPK-S vom 12. November 2019 zur PostAuto-Affäre (Kap. 7.3). Zusammenfassend handelt es sich um folgende Punkte:
Nach einer Klage von drei französischen Transportunternehmen verurteilte das Handelsgericht Lyon im September 2016 die Gesellschaften "CarPostal Interurbain" und "CarPostal France" zu mehreren Bussen in einer Gesamthöhe von rund 11,5 Millionen Franken. Das Gericht befand, dass die von der Post Schweiz AG bei verschiedenen Vergaben an die französischen Tochtergesellschaften gezahlten Finanzhilfen als Staatshilfen zu erachten sind, die gegen das Freihandelsabkommen von 1972 zwischen der Schweiz und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft verstossen und unlauteren Wettbewerb darstellen. CarPostal France rekurrierte gegen diesen Entscheid beim Berufungsgericht in Paris.
Ende Juni 2018, wenige Tage vor der geplanten Anhörung vor dem Berufungsgericht in Paris, berichteten die Medien, dass der Rechtsstreit zwischen CarPostal France und seinen französischen Wettbewerbern mit einer Zahlung der Post in Höhe von 6,2 Millionen Euro (ca. 7,1 Mio. Franken) an die Klägerseite gütlich beigelegt werden konnte.
Auf die Frage der GPK-S nach den Gründen für die gütliche Einigung zwischen CarPostal France und seinen Wettbewerbern erklärte der Post-Verwaltungsratspräsident, man habe das Verfahren vom Tisch haben, den Wert des Unternehmens schützen und den allfälligen Verkauf des Tochterunternehmens nicht belasten wollen. Ausserdem, erklärte er, sei man davon ausgegangen, dass die Enthüllungen rund um PostAuto Schweiz die Erfolgschancen vor dem Berufungsgericht in Paris nicht gerade erhöht hätten.
Auf die gegen CarPostal France vorgebrachten Anschuldigungen des unlauteren Wettbewerbs und auf den Beschluss der Post, vor dem Entscheid des Berufungsgerichts in Paris einen Vergleich zu schliessen, geht die GPK-S in ihrem Bericht zur PostAuto-Affäre nicht ein. Sie weist allerding darauf hin, dass die Frage der Rechtmässigkeit der finanziellen Unterstützung von CarPostal France durch den Mutterkonzern Post aufgrund des Vergleichs nicht rechtlich geklärt wurde. Die GPK-S erachtet diesen Aspekt für fundamental und hält eine schnellstmögliche Klärung durch den Bundesrat für angebracht, damit sich ein solcher Fall nicht wiederholt und Lehren für alle bundesnahen Unternehmen gezogen werden können.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat erwartet, dass sich die bundesnahen Unternehmen auch bei ihren Tätigkeiten im Ausland in jeder Hinsicht rechtskonform verhalten. Das Compliance Management System (CMS) bezweckt die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und Normen. Es ist Bestandteil eines integrierten Risikomanagement-Systems. Das Vorhandensein eines wirksamen CMS ist ein wichtiger Bestandteil einer guten Unternehmensführung und wird deshalb neu in die strategischen Ziele der bundesnahen Unternehmen aufgenommen. Die Unternehmen werden sich an den Vorgaben der ISO-Norm 19.600 orientieren müssen. Erstmals umgesetzt wurde dies in den strategischen Zielen der Skyguide für die Jahre 2020-2023. Bei den übrigen Unternehmen werden die strategischen Ziele ebenfalls angepasst werden.
Die GPK-S ersucht in ihrem Bericht vom 12. November 2019 zu den Buchungsunregelmässigkeiten bei PostAuto Schweiz AG den Bundesrat (Empfehlung 3), nach Abschluss des fedpol-Verwaltungsstrafverfahrens zu PostAuto dafür zu sorgen, dass die Finanzflüsse zwischen PostAuto und CarPostal France vertieft geprüft, die entsprechenden Verantwortlichkeiten ermittelt und alle erforderlichen Massnahmen ergriffen werden.
Der Bundesrat erklärt sich in seiner Stellungnahme vom 19. Februar 2020 zum Bericht der GPK-S damit einverstanden, nach dem Abschluss des Verwaltungsstrafverfahrens zu PostAuto in dem zu erstellenden Bericht zur Gesamtbilanz (Postulat 19.4385 der GPK-S) auch eine vertiefte Prüfung der Finanzflüsse zwischen PostAuto und CarPostal France vorzunehmen. CarPostal France wurde mittlerweile aber verkauft, weshalb der Zugriff auf ihre Unterlagen erschwert ist.
Aufgrund des erzielten Vergleichs liegt kein rechtskräftiges Urteil eines französischen Gerichtes gegen CarPostal France vor. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass das Freihandelsabkommen von 1972 gemäss Artikel 2 den Handel mit Waren und nicht denjenigen mit Transportdienstleistungen regelt. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass das Freihandelsabkommen im Fall von CarPostal France - entgegen dem erwähnten Urteil - gar nicht relevant ist.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.