19.4402 · Interpellation · 2019-12-04
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Ausbauschritt 2035 des strategischen Entwicklungsprogramms der Eisenbahninfrastruktur wurde im vergangenen Juni vom Parlament angenommen und muss nun umgesetzt werden.
Angesichts des Umfangs der vorgesehenen Arbeiten befürchten verschiedene Akteure, dass es zu Verzögerungen kommen wird. Die Folgen davon könnten insbesondere kleinere Projekten zu spüren bekommen. Dies ist nicht akzeptabel, zumal die Gelder auf jeden Fall ab 2021 zur Verfügung stehen.
Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wann wird die Detailplanung zur Umsetzung der einzelnen Projekte des Ausbauschritts 2035 vorliegen?
2. Sind die Befürchtungen betreffend mögliche Verzögerungen bei gewissen Projekten, namentlich bei Projekten kleinerer oder mittlerer Grösse, begründet?
3. Wie gedenkt der Bundesrat zu gewährleisten, dass diese Projekte zeitgerecht umgesetzt werden?
4. Ist es denkbar, im Falle von Komplikationen und vorhersehbaren Verzögerungen Aufträge für Projektstudien oder für die Umsetzung von Projekten an Private zu übertragen?
5. Die neuen Züge mit Wankkompensation (Wako) bedingen bauliche Massnahmen an einzelnen Streckenabschnitten.
a. Wie weit sind diese Massnahmen gediehen und welches ist der Zeitplan für ihre Umsetzung?
b. Ist es infolge der Entscheide des Parlaments im Zusammenhang mit dem Ausbauschritt 2035 vorgesehen, die Notwendigkeit dieser Massnahmen zu überprüfen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Aufgrund der Verabschiedung des Ausbauschritts 2035 für die Eisenbahninfrastruktur durch das Parlament beauftragte das Bundesamt für Verkehr (BAV) die SBB damit, ein Konzept für die Umsetzung der im Ausbauschritt 2035 beschlossenen Infrastrukturmassnahmen auszuarbeiten. Die Resultate werden vom BAV den Planungsregionen und der Begleitgruppe Güterverkehr im Laufe des ersten Quartals 2020 vorgelegt.
2. Der Ausbauschritt kann nach heutiger Planung voraussichtlich bis 2035 umgesetzt werden. Die aktuell geschätzte Dauer der Vorstudien- und der Umsetzungsphase basiert auf Vorabklärungen und unterliegt Anpassungen. Befürchtungen, dass Verzögerungen eintreten könnten, sind derzeit nicht begründet.
3. Um eine schnelle Umsetzung zu erreichen, wird in den Vorstudien nach Synergien gesucht und mögliche Formen der Bündelungen von Arbeiten werden geprüft. Das BAV überwacht die Umsetzung der Projekte in enger Zusammenarbeit mit den Planungsregionen oder den für die Bahnknoten zuständigen Organisationen, wie bei den Ausbauten der Bahnhöfe Genf, Lausanne, Bern und Luzern.
4. Die Infrastrukturbetreiberinnen sind für die Umsetzung der Massnahmen zuständig. Sie sind an die Umsetzungsvereinbarungen mit dem BAV gebunden. In diesem Rahmen übertragen sie oft ganze Studien oder Teile davon an private Partner. Bei sich abzeichnenden Verzögerungen nimmt das BAV seine Führungsrolle wahr und verlangt von den Infrastrukturbetreiberinnen die Einleitung von Korrekturmassnahmen, damit der Zeitplan für die Umsetzung eingehalten wird. Es ist den Infrastrukturbetreiberinnen überlassen, ob sie private Partner beziehen wollen.
5.
a. Für die Umsetzung des Projekts zur Ertüchtigung der Linie Bern-Lausanne für den Einsatz von Zügen mit Wankkompensation (Wako) wurde die Strecke in acht Abschnitte unterteilt; sechs dieser Streckenabschnitte befinden sich bereits in der Vorprojektphase. Die Detailplanung der Arbeiten wird auf der Grundlage dieser Studien erfolgen. Die ganze Infrastruktur soll im Zeithorizont 2028 bereitstehen.
b. Es ist derzeit nicht vorgesehen, den Ausbau für die Wako-Ertüchtigung infrage zu stellen: Das Parlament sprach sich 2013 dafür aus und bestätigte seinen Entscheid 2019 in den parlamentarischen Beratungen über den Ausbauschritt 2035. Bei der Beantwortung des Postulats 17.3262 "Verkehrskreuz Schweiz und Vision Eisenbahnnetz" wird die Langfristperspektive Bahn aktualisiert und insbesondere der Ausbau der Linie Bern-Lausanne erneut untersucht.
Antwort des Bundesrates.