Werden die Kehrichtverbrennungsanlagen in der Lage sein, ihrer Verpflichtung zur Reduzierung ihrer CO2-Emissionen nachzukommen?
19.4442 · Interpellation · 2019-12-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Eine Vereinbarung zwischen dem Verband der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen (VBSA) und dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sieht vor, dass die CO2-Emissionen aus der Abfallverbrennung bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2010 um 200 000 Tonnen CO2 und die kumulierten CO2-Emissionen im Zeitraum von 2010 bis 2020 um insgesamt 1 Million Tonnen CO2 reduziert werden.
Viele Kehrichtverbrennungsanlagen legen Akteuren, die Kunststoff recyceln möchten, Steine in den Weg. Bei der Verbrennung dieser Kunststoffe entstehen CO2-Emissionen, die hätten vermieden werden können.
Zudem importieren verschiedene Kehrichtverbrennungsanlagen Abfälle aus Deutschland, Italien und Österreich. Diese in der Schweiz verbrannten Abfälle verursachen ebenfalls CO2-Emissionen, welche die Schweiz hätte vermeiden können.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wird die VBSA in der Lage sein, die Zielvereinbarung mit dem UVEK einzuhalten?
2. Wie viel CO2 -Emissionen entstehen durch die Verbrennung von Haushaltsabfall aus dem Ausland? Werden diese CO2-Emissionen der Schweiz zugerechnet?
3. Hat das UVEK eine neue Zielvereinbarung mit dem VBSA für die Zeit nach 2020 geplant?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu 1)
Gemäss Artikel 30c Absatz 1 des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) sind Abfälle für die Ablagerung so zu behandeln, dass sie möglichst wenig organisch gebundenen Kohlenstoff enthalten. Dies bedingt eine thermische Behandlung der Abfälle bei genügend hohen Temperaturen. Bei dieser Verbrennung, die der Senkung des Kohlenstoffgehalts der Abfälle dient, entstehen somit zwangsweise relativ hohe CO2-Emissionen. Die Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) müssen die Entsorgungssicherheit gewährleisten und haben keinen Einfluss auf den Abfallinput. Sie können die CO2-Emissionen folglich nicht mittels Reduktion des behandelten Abfalls direkt reduzieren, sondern müssen diese indirekt kompensieren. Die Branchenvereinbarung zwischen dem UVEK und dem Verband Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen (VBSA) zielt deshalb darauf ab, dass die bei der Verbrennung anfallende Abwärme möglichst umfassend genutzt wird. Zudem sollten die Potenziale im Bereich der Metallrückgewinnung vermehrt ausgeschöpft werden. Mit diesen Ansätzen können indirekt CO2-Emissionen gespart werden, indem beispielsweise fossile Heizkessel bei Haushalten und in der Industrie durch Wärme aus KVA ersetzt werden und der Gedanke der Kreislaufwirtschaft gestärkt wird.
Die Branche hat sowohl in der Strom- und Wärmeproduktion aus Abwärme als auch in der Metallrückgewinnung in den letzten Jahren grosse Anstrengungen unternommen und sichtbare Fortschritte erzielt. Die Erreichung der Zielsetzung für das Jahr 2020 (minus 200 000 Tonnen CO2 gegenüber 2010) ist aus heutiger Sicht schwierig, unter günstigen Bedingungen aber noch möglich. Eine wichtige Rolle spielen die Wintertemperaturen, die den Wärmeabsatz stark beeinflussen. Die Zielsetzung für den gesamten Zeitraum 2010 bis 2020 (minus 1 Million Tonnen CO2) wird wahrscheinlich verfehlt. Für weitere Angaben wird auf den jährlichen Monitoringbericht zur Branchenvereinbarung verwiesen, den der VBSA auf seiner Internetseite veröffentlicht (https://vbsa.ch).
Zu 2)
Im Jahr 2018 wurden gemäss Abfallstatistik des Bundesamts für Umwelt (BAFU) 450 698 Tonnen Siedlungsabfälle aus dem Ausland importiert und in Schweizer KVA thermisch verwertet. Der Anteil der Importe an der gesamten in den Schweizer KVA verbrannten Abfallmenge von gut 4 Millionen Tonnen betrug damit etwas mehr als 11 Prozent. Die Emissionen der importierten Abfälle, die aktuell bei rund 240 000 Tonnen CO2 liegen, werden der Schweiz zugeschrieben, da die Verbrennung auf ihrem Territorium erfolgt. Emissionen aus Abfällen, die die Schweiz ins Ausland exportiert, werden dementsprechend dem jeweiligen Abnehmerland zugerechnet. Zu beachten ist, dass sich durch die Importe zwar die Treibhausgasbilanz der Schweiz verschlechtert, insgesamt aber unter Umständen weniger Emissionen entstehen. So fehlen bspw. in Italien Kapazitäten für die Abfallverbrennung. Eine thermische Verwertung in der Schweiz ist der Deponierung, die oft die einzige Alternative darstellt und zu Methanemissionen führt, vorzuziehen. Zudem sind die Transportwege zu Schweizer KVA aus dem grenznahen Ausland, z. B. aus dem süddeutschen Raum, häufig kürzer als zur nächsten Anlage im jeweiligen Land. Schliesslich führt die Nutzung der Abwärme aus KVA wie unter Punkt 1) erläutert zu indirekten CO2-Einsparungen.
Zu 3)
Die aktuelle Branchenvereinbarung zwischen UVEK und VBSA ist noch bis zum 31. Dezember 2021 gültig. Die offiziellen Verhandlungen über eine mögliche Nachfolgevereinbarung werden im Jahr 2020 aufgenommen.
Antwort des Bundesrates.