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19.4449 · Interpellation · 2019-12-17

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Im Juni 2019 berichteten verschiedene Zeitungen darüber, dass jede siebte Frau ihre Stelle wegen Mutterschaft verliert, ausgehend von der Studie des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien (Bass) zurück, die im Auftrag des Bundes gemacht wurde. Sie kommt zum Schluss, dass 15 Prozent der Frauen nach der Geburt gegen ihren Willen eine Erwerbspause einlegen. Häufig (11 %) ist eine Kündigung oder die fehlende Möglichkeit das Pensum zu reduzieren der Grund. Vier Prozent der Frauen müssen ihre Arbeit wegen fehlender Betreuungsplätze oder anderen Problemen vorübergehend aufgeben. Da laut Bass-Studie 71 Prozent der Frauen erst nach der 16-wöchigen Kündigungs-Sperrfrist ihre Arbeit wieder aufnehmen (im Schnitt nach 22 Wochen), sind sie gegen Kündigungen aufgrund von Mutterschaft nicht geschützt. Einer der Gründe, warum Mütter erst nach der Sperrfrist ihre Erwerbsarbeit wieder aufnehmen, ist, dass viele den Mutterschaftsurlaub als zu kurz betrachten und ihn auf eigene Kosten verlängern. Bei mehr als 80 Prozent der Schwangerschaften bleiben die Frauen nicht bis zur Geburt voll arbeitsfähig und reduzieren ihr Pensum.

Damit sinnvolle Massnahmen diskutiert werden können, stellt sich die Frage, inwieweit diese Ergebnisse auf die Mitarbeiterinnen der Bundesverwaltung zutreffen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Frauen kehren nach dem Mutterschaftsurlaub an ihren Arbeitsplatz zurück?

2. Wie viele Frauen verlängern ihren Mutterschaftsurlaub auf eigene Kosten?

3. Wie viele Frauen reduzieren nach der Mutterschaft ihren Beschäftigungsgrad?

4. Wie viele Mütter kündigen nach dem Mutterschaftsurlaub ihre Anstellung?

5. Wie vielen Frauen wird nach dem Mutterschaftsurlaub gekündigt?

6. Was sind die Gründe für die Reduktion des Beschäftigungsgrads, die Verlängerung des Urlaubs oder die Kündigung der Stelle?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu Frage 1

In der Bundesverwaltung dauert der Mutterschaftsurlaub vier Monate. 2019 haben 278 Angestellte einen Mutterschaftsurlaub bezogen, von denen 265 danach an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt sind.

Zu Frage 2

2019 haben 60 Angestellte ihren Mutterschaftsurlaub mit einem unbezahlten Urlaub verlängert. Das entspricht einem Anteil von 22 Prozent.

Zu Frage 3

Die Eltern haben bei der Geburt oder Adoption eines Kindes Anspruch auf eine Reduktion des Beschäftigungsgrads. Die Reduktion darf gemäss Artikel 60a der Bundespersonalverordnung (BPV; 172.220.111.3) höchstens 20 Prozent betragen. Der Beschäftigungsgrad darf dabei nicht unter 60 Prozent fallen. 2018 haben 154 Mitarbeitende ihren Beschäftigungsgrad nach Artikel 60a BPV reduziert. Davon waren 105 Frauen. Die Zahlen für 2019 werden mit dem Reporting Personalmanagement im März 2020 veröffentlicht.

Zu Frage 4

Zwischen 2010 und 2019 haben 120 Angestellte nach dem Mutterschaftsurlaub gekündigt.

Zu Frage 5

Zwischen 2010 und 2019 gab es keine Entlassungen nach dem Mutterschaftsurlaub. Im gleichen Zeitraum wurde in 35 Fällen der befristete Vertrag nicht verlängert.

Zu Frage 6

Die Gründe, warum Frauen und Männer ihren Beschäftigungsgrad reduzieren oder ihren Urlaub verlängern, werden nicht erfasst.

Wer die Bundesverwaltung verlässt, wird mit einer anonymen Online-Umfrage nach den Gründen für den Austritt gefragt. Die Daten für 2019 liegen noch nicht vor. 2018 gaben 0,4 Prozent der Antwortenden (bei einem Total von 1240 Antworten) als Hauptgrund für den Austritt Mutterschaft/Vaterschaft an. Genauere Informationen liegen nicht vor.

Antwort des Bundesrates.

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