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19.4455 · Postulat · 2019-12-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat soll in einem Bericht aufzeigen, wie die für viele Betroffene negative Trennung von Pflege- und Betreuungsleistungen aufgehoben werden kann. Viele betagte Menschen benötigen heute nicht Pflegeleistungen im engen Sinne, sondern Betreuung. Die Betreuung ist im heutigen System unterfinanziert und muss durch die Betroffenen selber bezahlt werden. Der Bericht soll insbesondere Finanzierungsmodelle aufzeigen werden, die nicht auf einer Finanzierung über die Krankenkassen beruhen.

Begründung

Seit der Einführung der neuen Pflegefinanzierung 2011 werden Pflege- und Betreuungsleistungen aufgesplittet, separat erfasst und abgerechnet. Pflegeleistungen werden über die Krankenkassen mitfinanziert, die öffentliche Hand (Kantone und zum Teil Gemeinden) ist für die Restfinanzierung der Pflegeleistungen zuständig.

Die Finanzierung der Betreuung ist praktisch nicht geregelt und wird zu einem grossen Teil, und kantonal sehr unterschiedlich, wie eine kürzlich erschienene Studie zeigt, auf die Privathaushalte abgewälzt. Die Folgen sind gravierend: Sie diskriminieren finanziell schwächer Gestellte und setzen sie gesundheitlichen Gefahren aus. Fehlen die finanziellen Mittel für Betreuung, werden betroffene betagte Menschen, insbesondere wenn sie unter demenziellen Erkrankungen leiden, medikamentös (und von den Kassen finanziert) ruhiggestellt anstatt betreut. So zeigt etwa der Helsana Arzneimittelreport 2017, dass fast 80 Prozent der Pflegeheimbewohnerinnen und Bewohner "potenziell inadäquate Medikamente" (PIM) erhielten, fast die Hälfte von ihnen über längere Zeit. Oft handelt es sich dabei um Neuroleptika (Psychopharmaka) oder Benzodiazepine (Beruhigungsmittel).

Die Folgen sind einerseits für die Bewohnerinnen und Bewohner fatal. Der Einsatz von PIM führt nachweislich zu potenziell gefährlichen Interaktionen mit anderen Medikamenten, mehr Spitaleinweisungen und einer Verstärkung von bestehenden Symptomen.

Zum anderen belastet die Unterfinanzierung der Betreuung das Personal und verstärkt den bereits bestehenden Fachkräftemangel. In der Praxis lassen sich Betreuungs- und Pflegeleistungen nicht strikt voneinander trennen. Pflegende steigen überdurchschnittlich häufig aus dem Beruf aus, auch weil sie unter moralischem Stress leiden. Damit wird ein Teufelskreis in Gang gesetzt, der zu einer schlechteren Versorgung der pflegebedürftigen Menschen und letztlich zu höheren Gesundheitskosten führt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt grundsätzlich das Anliegen, dass alle pflegebedürftige Personen adäquate Pflege und Betreuung erhalten sollen. Die Finanzierung von Pflege und Betreuung ist im heutigen System folgendermassen geregelt: An Pflegeleistungen leisten die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) und in der Regel auch die Pflegebedürftigen einen Beitrag. Die Restfinanzierung regeln die Kantone. Diese Finanzierungsregelung wurde mit der neuen Pflegefinanzierung 2011 eingeführt - wie bis anhin beteiligt sich die OKP aber weder an Betreuungs- noch an Aufenthaltsleistungen. Betreuungsleistungen werden daher grundsätzlich privat finanziert.

Die bestehenden sozialpolitischen Instrumente stellen sicher, dass auch finanziell schwächer gestellte pflegebedürftige Personen ihre Pflege und Betreuung finanzieren können. Dazu zählen Ergänzungsleistungen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Hilflosenentschädigung der AHV, kantonale Beiträge an Krankheits- und Behinderungskosten und nötigenfalls auch die Sozialhilfe (insbesondere für Personen, die das ordentliche Rentenalter noch nicht erreicht haben).

Der Bundesrat hat in seinem Bericht "Bestandesaufnahme und Perspektiven in der Langzeitpflege" vom 25. Mai 2016 in Erfüllung der Postulate 12.3604 Fehr Jacqueline, 14.3912 Eder und 14.4165 Lehmann (Quelle: www.bag.admin.ch > das BAG > Publikationen > Bundesratsberichte 2016 oder: www.parlament.ch > Nummer des Vorstosses) verschiedene Finanzierungsmodelle für Pflege- und Betreuungsleistungen aufgezeigt. Darunter ist auch ein Finanzierungsmodell, bei dem die Finanzierung von Pflege und Betreuung zusammengeführt wird und das nicht auf einer Finanzierung über die OKP beruht. Als umfassende Versicherungslösung würde eine separate Pflegeversicherung sowohl einen Teil der heute privat getragenen Betreuungsleistungen als auch die Leistungen der Pflege zu Hause und im Pflegeheim gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) abdecken (vgl. Modell C, obenerwähnter Bericht S. 68ff.).

Die geforderten Grundlagen liegen somit bereits vor und das Parlament verfügt über eine Basis, um die künftige Finanzierung von Pflege- und Betreuungsleistungen diskutieren zu können. Aus Sicht des Bundesrates ist ein weiterer Bericht nicht notwendig.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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