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19.4474 · Interpellation · 2019-12-18

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Alle drei Jahre werden im Rahmen der sogenannten Pisa-Studie die Leistungen von Schülerinnen und Schülern auf der ganzen Welt verglichen. Vor kurzem wurden die Ergebnisse der Pisa-Studie 2018 veröffentlicht. Sie legte den Fokus auf die Lesekompetenz der 15-jährigen Schülerinnen und Schüler.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Lesekompetenz der Schweizer Schülerinnen und Schüler sinkt. Durchschnittlich erzielten die Schweizer Schülerinnen und Schüler 484 Punkte. Die Schweiz liegt damit leicht unter dem OECD-Mittelwert und lediglich auf dem 27. Platz von total 79 teilnehmenden Staaten. Länder wie Finnland, Deutschland oder Frankreich sowie auch mehrsprachige Länder wie Kanada oder Belgien haben signifikant besser abgeschnitten.

Sorgen bereiten muss uns, dass die Lesekompetenz abnimmt und die Schweiz im Ranking abrutscht. Bei der letzten Pisa-Studie 2015 erzielten die Schweizer Schülerinnen und Schüler noch acht Punkte mehr. Sorgen bereiten muss uns weiter, dass vor allem die Leseleistung der schwachen Schülerinnen und Schüler abgenommen hat. 24 Prozent erreichen bei Pisa 2018 das Kompetenzniveau 2 nicht, das für die Bewältigung von Alltag und Beruf eigentlich nötig ist.

Ich frage daher den Bundesrat:

1. Bereits heute wird in der Volksschule das Lesen gefördert. Welche Möglichkeiten sieht er, um die Kantone und (Schul-)gemeinden bei ihren Anstrengungen zu unterstützen?

2. Wie stellt er sicher, dass möglichst auch die schwächeren Schülerinnen und Schüler im Lesen gefördert werden?

3. Was kann der Bund unternehmen, um die Akteure der Leseförderung besser miteinander zu vernetzen und den Wissenstransfer sicherzustellen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Aufgrund von Art. 62 Bundesverfassung (BV; RS 101) ist der Bund nicht befugt, Massnahmen für die obligatorische Schule zu ergreifen. Im ausserschulischen Bereich sowie an den Schnittstellen zur Schule ist er in der Leseförderung aber bereits unterstützend tätig. So finanziert der Bund gemäss Art. 15 des Bundesgesetzes über die Kulturförderung (KFG; RS 442.1) nationale Organisationen und Institutionen im Bereich der Leseförderung. Im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten von Bund und Kantonen kann der Bund zudem entsprechende Projekte fördern. Er tut dies mit einem Schwerpunkt auf Vorhaben in Zusammenarbeit mit Bibliotheken und Schulen.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass sich die Kantone und insbesondere auch die Lehrerinnen und Lehrer ihrer Verantwortung im Hinblick auf das Erreichen der Bildungsziele auch im Bereich der Lesekompetenz bewusst sind. In den Kantonen ist die Leseförderung nicht erst seit PISA ein Thema, sie hat seit der Publikation der PISA-Ergebnisse 2000 jedoch an Bedeutung gewonnen. Vertreterinnen und Vertreter von Forschung, Fachdidaktik, Unterrichtspraxis und Bildungspolitik sowie private Anbieter beschäftigen sich seither verstärkt mit guter Praxis in der Leseförderung (www.edk.ch > Arbeiten > Schulkonkordat > Sprachenunterricht > Tagung Leseförderung).

2. Gestützt auf aktuelle Studien ist aus Sicht des Bundesrates in erster Linie bei der Frühförderung anzusetzen. Die frühe Förderung von Sprachkenntnissen, d.h. vor dem Schulbeginn, spielt eine zentrale Rolle bei der Verringerung von durch Migrations- oder sozialen Hintergrund bedingten Lücken bei Kindern. Seitens Bund werden zurzeit eine Strategie zur frühen Förderung (Postulat WBK-N 19.3417) und ein Bericht zur frühen Sprachförderung vor dem Kindergarteneintritt (Motion Eymann 18.3834) erarbeitet. Für die frühe Förderung im Allgemeinen und die frühe Sprachförderung im Besonderen sind jedoch in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig.

3. In dieser Hinsicht ist der Bund bereits im Rahmen des Kulturförderungsgesetzes aktiv (siehe Antwort auf Frage 1). Eine Arbeitsgruppe des nationalen Kulturdialogs mit Vertretern von Gemeinden, Kantonen und Bund hat sich bereits zur Thematik der Leseförderung getroffen. Die verstärkte Nutzung von Synergien ist auch Ziel der Schweizerischen Konferenz zur Leseförderung, deren nächste Tagung im November 2020 stattfinden wird. Darüber hinaus führen Bund und Kantone einen regelmässigen Dialog über Fragen der Chancengerechtigkeit im Bildungswesen.

Antwort des Bundesrates.