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19.4477 · Motion · 2019-12-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird damit beauftragt, Vorschläge für folgende Massnahmen auszuarbeiten:

1. Einführung einer Einreisesteuer für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, gegebenenfalls in Form einer Abgabe, die bei allen Autofahrerinnen und Autofahrern erhoben und dann denjenigen mit Wohnsitz in der Schweiz in noch zu definierender Form zurückerstattet wird. Die geplante Einführung der elektronischen Autobahnvignette eröffnet eine Vielzahl von Möglichkeiten für die Erhebung und Rückvergütung einer solchen Einreisesteuer.

2. Einführung einer Umweltabgabe für alle Grenzgängerinnen und Grenzgänger, deren Fahrzeuge nicht mit mindestens drei Personen besetzt sind.

Begründung

Der am 1. Juli 2018 in Kraft getretene sogenannte Inländervorrang light hat sich - wie es zu erwarten war - als absolut unwirksam erwiesen beim Bemühen, den explosionsartigen Anstieg der Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Tessin mit den damit verbunden negativen Folgen zu bremsen. Die jüngsten Erhebungen zeigen, dass die Zahl an Grenzgängerinnen und Grenzgängern mit 70 000 ein Rekordhoch erreicht hat. Von diesem Anstieg ist vor allem der tertiäre Sektor betroffen. Neben den Grenzgängerinnen und Grenzgängern überqueren auch Tausende Selbstständigerwerbende und Entsandte täglich die schweizerisch-italienische Grenze.

Diese Situation, mit der sich das Tessin konfrontiert sieht, ist nicht nur in Hinsicht auf den Arbeitsmarkt, sondern auch in Hinsicht auf die Umwelt und den Strassenverkehr unhaltbar, da die meisten Grenzgängerinnen und Grenzgänger allein im Auto ins Tessin kommen. Ausserdem finden in Grenznähe pro Person oft nicht "nur" zwei, sondern vier Grenzüberfahrten pro Tag statt, da viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger in Italien Mittagessen gehen.

Da Umweltfragen in der letzten Zeit nicht nur von der Politik, sondern auch von der Vorsteherin des UVEK ins Zentrum gerückt wurden, sollte die Reduktion des grenzüberschreitenden Verkehrs im Tessin wie auch in anderen Grenzregionen kohärenterweise auch in der Politik des Bundes ein zentrales Anliegen sein.

Das UVEK wurde kürzlich vom Bundesrat beauftragt, Vorschläge für ein "Mobility Pricing" auszuarbeiten. Es ist klar, dass in diesem Zusammenhang auch der Tatsache höchste Bedeutung geschenkt werden muss, dass der durch Grenzgängerinnen und Grenzgänger verursachte Autoverkehr dringen reduziert werden muss.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat sich zur Frage einer Abgabe für Grenzgängerinnen und Grenzgänger bereits mehrmals geäussert. Zuwanderungs- oder Eintrittsabgaben benachteiligen vor allem EU-/EFTA-Staatsangehörige im Schweizer Arbeitsmarkt. Sie führen zu Ungleichbehandlungen von Grenzgängerinnen und Grenzgängern gegenüber Inländerinnen und Inländern. Auch die Einführung einer Einreisesteuer für Grenzgängerinnen und Grenzgänger bzw. die Einführung einer Umweltabgabe für alle Grenzgängerinnen und Grenzgänger, deren Fahrzeuge nicht mit mindestens drei Personen besetzt sind, stehen im Widerspruch zu den einschlägigen Bestimmungen des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA; SR 0.142.112.681). Daher sind spezielle Abgaben für Grenzgängerinnen und Grenzgänger weder bei der zukünftigen elektronischen Autobahnvignette (E-Vignette) noch bei einem Mobility Pricing vorgesehen.

Dem Bundesrat sind die Verkehrsprobleme, die sich dem Kanton Tessin aufgrund seiner geografischen Lage stellen, bewusst. Mit verschiedenen Instrumenten unterstützt er den Kanton Tessin bei der Lösung der Verkehrsprobleme und der Erhöhung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs.

Der Bund engagiert sich gemeinsam mit dem Kanton Tessin, auch für Grenzgängerinnen und Grenzgänger attraktive, grenzüberschreitende ÖV-Angebote zu realisieren und zu finanzieren. Über das Programm Agglomerationsverkehr wurde beispielsweise die neue Bahnstrecke zwischen Mendrisio und Varese mit ca. 170 Millionen Franken mitfinanziert, um im 30-Minuten-Takt einen leistungsfähigen S-Bahn-Betrieb zwischen Varese und Lugano/Bellinzona zu ermöglichen.

Weiter wurde in der Agglomeration Mendrisiotto die Realisierung der TILO-Haltestelle S. Martino-Mendrisio mit rund 70 Millionen Franken vom Bund unterstützt (TILO: Treni regionali Ticino Lombardia).

Die vom Parlament mit dem Ausbauschritt 2035 mit rund 238 Millionen Franken beschlossene und finanzierte FLP-Neubaustrecke (FLP: Ferrovia Lugano - Ponte Tresa) zwischen Lugano Zentrum und Bioggio wird Reisezeitverkürzungen und Angebotsverdichtungen zwischen Lugano und dem Grenzort Ponte Tresa ermöglichen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.