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19.4489 · Postulat · 2019-12-18

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, in dem alle Massnahmen aufgelistet und evaluiert werden, die im Bereich der beruflichen Wiedereingliederung bereits ergriffen wurden (wie beispielsweise die Einarbeitungszuschüsse). Dabei soll auch untersucht werden, wo es noch Verbesserungspotenzial gibt und welche Massnahmen zusätzlich ergriffen werden könnten, um Über-50-Jährige besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Begründung

Menschen über 50 Jahren sind zwar nicht am meisten von Arbeitslosigkeit betroffen, es ist aber die Altersklasse, die am längsten arbeitslos bleibt, denn die Wiedereingliederung dieser Personen in die sich schnell verändernde Arbeitswelt gestaltet sich schwierig.

Natürlich sind alle Menschen selber dafür verantwortlich, ihre Kenntnisse und ihr Wissen mit Weiterbildungen aktuell zu halten, aber je nach Beruf und Stelle ist dies nicht immer einfach. Ausserdem haben nicht alle Arbeitgeber den Weiterbildungen für Angestellte die nötige Aufmerksamkeit geschenkt.

Dieser Bericht soll sich auf die Ausbildung dieser arbeitslosen Menschen konzentrieren und ihre Erfolgschance bei der Stellensuche erhöhen. Begnügen wir uns damit, den Betroffenen bis zur Pensionierung eine Übergangsrente auszuzahlen, so heisst das, diese Personen aufzugeben. Dabei sind es Personen, die mit ihren Qualifikationen wertvoll sind für unsere Wirtschaft. Es ist nicht sinnvoll, von der Anhebung des Rentenalters zu sprechen, wenn nichts unternommen wird, damit die Über-50-Jährigen eine wichtigere Rolle in der Schweizer Wirtschaft spielen können.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Ältere Arbeitnehmende machen einen immer grösseren Anteil der Erwerbsbevölkerung aus. Das Arbeitsangebot von Personen ab 55 Jahren entspricht heute rund 19 Prozent des gesamten Arbeitsangebots der ständigen Wohnbevölkerung in der Schweiz, während es vor zehn Jahre noch 16 Prozent waren. Keine andere Altersgruppe verzeichnet ein vergleichbar starkes Wachstum auf dem Arbeitsmarkt. Somit ist die Bedeutung von älteren Arbeitskräften für den Schweizer Arbeitsmarkt bereits heute beträchtlich und sie wird über die kommenden Jahre weiterwachsen.

Ihre hohe Bedeutung wird durch die Tatsache unterstrichen, dass in der Schweiz die älteren Arbeitnehmenden im Quervergleich mit den OECD-Staaten eine der höchsten Erwerbstätigenquoten und eine besonders hohe Teilnahme an Weiterbildungen aufweisen. Entsprechend leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Deckung der wachsenden Arbeits- und Fachkräftenachfrage in unserem Land.

Verliert eine ältere Person ihre Arbeitsstelle, dauert die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt jedoch oft länger. Deshalb gilt für ältere Arbeitslose ein höherer maximaler Taggeldbezug. Der Bundesrat ist sich der spezifischen Herausforderungen älterer Arbeitnehmenden bewusst und hat darum bereits diverse Massnahmen ergriffen.

Im Rahmen des Massnahmenpakets zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials hat er am 15. Mai 2019 vier gezielte Massnahmen im Bereich der Vermittlung sowie der Aus- und Weiterbildung beschlossen, um die Konkurrenzfähigkeit der älteren Arbeitnehmenden im Arbeitsmarkt zu erhöhen und die Wiedereingliederung zu erleichtern. Das Investitionsvolumen dieser Massnahmen umfasst für den befristeten Zeitraum von 2020 bis 2024 insgesamt 248.6 Millionen Franken.

Zudem wurde zum Anlass der nationalen Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende vom 3. Mai 2019 eine Bestandesaufnahme aller arbeitsmarktlichen Massnahmen für ältere Stellensuchende in den Kantonen durchgeführt und publiziert. Die Bestandesaufnahme erfasst auch alle übrigen kantonalen Aktivitäten innerhalb und ausserhalb des Arbeitslosenversicherungsgesetzes für diese Zielgruppe (z. B. Informations- und Sensibilisierungskampagnen, kantonale Integrationsmassnahmen) und analysiert mögliche Lücken bzw. Kapazitätsengpässen bei den Wiedereingliederungsangeboten.

Damit verfügen die kantonalen Arbeitsmarktbehörden insgesamt über zielführende Instrumente, um die Wiedereingliederung von älteren Arbeitnehmenden in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Aufgrund der laufenden Arbeiten und der bereits vorliegenden Berichterstattung ist der Bundesrat der Auffassung, dass ein zusätzlicher Bericht keinen Mehrwert bringen würde.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.