19.4498 · Interpellation · 2019-12-19
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Laut dem Sonntagsblick vom 10. November 2019 erhielt Dr. K. im Jahr 2018 334 000 Franken für IV-Gutachten. Damit gehört er wohl zu den 10 Prozent der Gutachterinnen und Gutachter, die 70 Prozent der Beträge für die Gutachten erhalten, während sich die anderen 90 Prozent die restlichen 30 Prozent teilen. Im gleichen Artikel wird ein in Sozialversicherungsrecht spezialisierter Anwalt zitiert, der sagt, er kenne keinen Anwalt, der je ein Gutachten von Dr. K. zu Gesicht bekommen hätte, in welchem eine relevante Arbeitsunfähigkeit attestiert worden wäre. Laut diesem Artikel war Dr. K. auch der Gutachter im Fall einer Frau, die von mehreren Ärzten als arbeitsunfähig und selbstmordgefährdet eingestuft wurde. Dr. K. erklärte die Frau jedoch für 100 Prozent arbeitsfähig. Als sich die Frau schliesslich das Leben nahm, schrieb Dr. K. einen weiteren Bericht, der bestätigte, dass die Frau weder an einer psychischen Erkrankung litt noch arbeitsunfähig war. Auf seiner Website bietet derselbe Gutachter an, problematische Dienstleister in Unternehmen zu identifizieren und entsprechende Massnahmen zu unterstützen, um die Effizienz des Unternehmens zu steigern.
1. Wie hoch ist - im Vergleich zum Durchschnitt aller psychiatrischen Gutachten - der Prozentsatz der Fälle, in denen Dr. K. eine Arbeitsunfähigkeit von 40 Prozent und mehr attestiert?
2. Wie steht der Bundesrat zum oben erwähnten Gutachten über diese Frau? Welches Vorgehen erwartet der Bundesrat von den Gutachterinnen und Gutachtern im Umgang mit Fehlern?
3. Zur Website von Dr. K.: Die IV positioniert sich zunehmend als Integrationsversicherung. Entspricht die auf dieser Website geäusserte Haltung dem Anforderungsprofil des Bundesrats für neutrale Gutachten?
4. Dr. K. steht auf der Gutachterliste mehrerer kantonaler IV-Stellen. Ist nach der Veröffentlichung des genannten Artikels geplant, zu prüfen, ob er weiterhin auf diesen Listen stehen soll?
5. Wenn nicht: Wie muss vorgegangen werden, damit die Beendigung dieser Zusammenarbeit in Betracht gezogen wird?
6. Das EDI hat geplant, das Problem der Gutachten extern prüfen zu lassen (19.5647). Wie will der Bundesrat künftig verhindern, dass Gutachterinnen und Gutachter, deren Arbeit nicht einwandfrei ist, im Auftrag der IV Gutachten erstellen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Diese Angaben stehen auf Basis der heutigen Rechtsgrundlage nicht zur Verfügung. Im Rahmen der Weiterentwicklung der IV (17.022) hat das Parlament jedoch eine Gesetzesgrundlage geschaffen, wonach in Zukunft die IV-Stellen eine Liste zu führen haben, welche Auskunft gibt über die beauftragten Sachverständigen, strukturiert nach Fachbereich, Anzahl jährlich begutachteter Fälle und attestierten Arbeitsunfähigkeiten.
2-5. Die IV-Stellen haben alle in Auftrag gegebenen Gutachten einer versicherungsmedizinischen Qualitätssicherung zu unterziehen. Entspricht das Gutachten nicht den geforderten Ansprüchen und kann nicht entsprechend ergänzt werden, so wird es zurückgewiesen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) konnte den in den Medien als Dr. K aufgeführten Sachverständigen ausfindig machen. Es hat dabei festgestellt, dass es sich um einen ausgewiesenen Facharzt mit einer entsprechenden Fortbildung in der Begutachtung handelt, der in der eigenen Praxis als behandelnder Arzt tätig ist, über eine kantonale Berufsausübungsbewilligung verfügt und somit den fachlichen Anforderungen für die Erstellung von Gutachten für die IV entspricht. Das BSV wird nun eine Überprüfung der Verlässlichkeit der Gutachten von Dr. K in die Wege leiten und über eine weitere Zusammenarbeit mit der IV entscheiden.
6. Bereits heute bestehen fachliche Anforderungen (Leitlinien der Fachgesellschaften, einheitliche Struktur, Einhaltung des strukturierten Beweisverfahrens) an Gutachten im Hinblick auf eine gute Qualität und Rechtsgenüglichkeit. Angesichts der Wichtigkeit der medizinischen Gutachten hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) entschieden, eine Analyse der medizinischen Begutachtung durchzuführen, deren Hauptziel die Klärung der Rollen und Verantwortungen der verschiedenen Akteure im Begutachtungswesen ist. Primär geht es darum zu analysieren, mit welchen Massnahmen die IV-Stellen und das BSV insbesondere die Qualität der medizinischen Gutachten und die Vergabe der Gutachtensaufträge verbessern können. Weiter ist zu klären, welche Verantwortung bei den IV-Stellen und welche beim BSV als Aufsichtsbehörde liegen und welche Tätigkeiten sich daraus ergeben. Empfehlungen betreffend Optimierung von Organisation und Durchführung der Gutachten werden bis im Sommer 2020 erwartet.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der IV ist zudem vorgesehen, dass der Bundesrat Kriterien für die Zulassung von Sachverständigen erlassen muss und eine Kommission schafft, welche die Zulassung als Gutachterstelle, das Verfahren der Gutachtenerstellung und die Ergebnisse der medizinischen Gutachten überwacht. In dieser Kommission sind die verschiedenen Sozialversicherungen, die Gutachterstellen, die Ärzteschaft, die Wissenschaft sowie Patienten- und Behindertenorganisationen vertreten.
Antwort des Bundesrates.