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19.4503 · Postulat · 2019-12-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche finanziellen Risiken durch die Biodiversitätsverluste für den Schweizer Finanzplatz entstehen.

Begründung

Obwohl der Bundesrat anerkennt, dass es wichtig ist, biodiversitätsrelevante Risiken zu kennen, sind sowohl die durch den Biodiversitätsverlust entstehenden finanziellen Risiken als auch die Risiken auf die Finanzmarktstabilität nicht bekannt. Namhafte Grossunternehmen der Chemie- und Pharmabranche hängen stark von natürlichen Ressourcen zur Herstellung von Medikamenten ab. 70 Prozent aller Krebsmedikamente basieren auf Bestandteilen aus der Natur. Wenn die genetische Vielfalt weiterhin abnimmt, werden die Kosten zur Herstellung neuer Wirkstoffe um ein Vielfaches verteuert, da umfangreiche klinische Tests und Screenings künstlicher Substanzen viel kostspieliger sind.

Derzeit beachten einige Schweizer Investoren finanzielle Risiken, die aufgrund des Klimawandels (physische Risiken) oder des Übergangs zu einer klimaverträglichen Weltwirtschaft (Transitionsrisiken) resultieren. Völlig unbekannt sind hingegen die Risiken, die für Investoren aufgrund des weltweiten Biodiversitätsverlusts entstehen können. Klimawandel verstärkt den Biodiversitätsverlust, umgekehrt hilft eine hohe biologische Vielfalt Wäldern, Moore und anderen Ökosystemen langfristig CO2 zu speichern. Investitionen in resiliente Ökosysteme bringen vielfältige Leistungen, welche die Wirtschaft und Bevölkerung nutzen können. Eine rapide Abnahme der Biodiversität führt zu horrenden Mehrkosten, um die Ökosystemleistungen wie Bestäubung, sauberes Trinkwasser oder Erosionsschutz künstlich herzustellen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Bereits in der Antwort zur Interpellation Marti (19.3591) anerkannte der Bundesrat mit Verweis auf seinen Aktionsplan zur Strategie Biodiversität, dass auch der Finanzsektor für den Erhalt der Biodiversität eine Rolle spielen soll.

Zum jetzigen Zeitpunkt besteht allerdings kein Handlungsbedarf im Sinne eines zusätzlichen Prüfauftrags; der Bericht des Bundesrates zur Nachhaltigkeit im Finanzsektor wird im Frühling 2020 erscheinen und die Prüfaufträge des Bundesrates vom 6. Dezember 2019 (insbesondere zu Transparenz und zu den Umweltrisiken) sind am Laufen. Wichtig bleibt die Erarbeitung von methodischen Grundlagen für die Integration von Biodiversitätsrisiken in Finanzierungs- und Investitionsentscheiden sowie die Transparenz über die Biodiversitätsauswirkungen von solchen Entscheiden. Diese Grundlagen werden aktuell erarbeitet und zum geeigneten Zeitpunkt in die strategischen Arbeiten einfliessen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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