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19.4519 · Postulat · 2019-12-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, mit welchen Massnahmen erreicht werden kann, dass die marktüblichen Benchmarks (Referenz-Indizes) ab 2025 klimafreundlich sind. Damit sollen die Finanzmittelflüsse in Einklang gebracht werden mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung.

Begründung

Gemäss dem von der Schweiz ratifizierten Pariser-Klimaabkommen hat sich die Schweiz verpflichtet, die Finanzmittelflüsse in Einklang zu bringen mit einem Weg zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung (Art. 2 Abs.1 lit. c).

Aus klimapolitischer Sicht ist der Handlungsbedarf im Bereich der Finanzmärkte besonders dringlich. Das derzeitige Investitionsverhalten befördert eine weltweite Erwärmung von rund 4-6 Grad. In der EU soll es zwei Referenzwerte auf dem europäischen Finanzmarkt geben, die Finanzakteuren Investitionsmöglichkeiten in klimafreundliche Unternehmen anzeigen: der an das Klimaabkommen angelehnte Benchmark (Paris-Aligned Benchmark, PAB) und der Climate-Transition-Benchmark (CTB).

In der Schweiz fehlen vergleichbare Referenzwerte, die einen Benchmark für klimafreundliche Investitionen bilden und die Finanzinstitute verpflichten, ihre Finanzflüsse an solche Referenzwerte auszurichten, um das Finanzwesen nachhaltiger zu gestalten. Der Bericht des Bundesrats soll folgende Fragen thematisieren:

1. Welches sind die 20 am häufigsten verwendeten Benchmarks von Schweizer Banken, Versicherungen, Vermögensverwaltern und Pensionskassen?

2. Wie hoch ist der Anteil (CHF) an passiven Investitionen von Schweizer Versicherungen, Banken, Vermögensverwaltern und Pensionskassen?

3. Wie hoch sind die CO2-Emissionen, der 20 meist gebrauchten Benchmarks von Schweizer Versicherungen, Banken, Vermögensverwaltern und Pensionskassen?

4. Welche Massnahmen, würden effektiv dazu beitragen, dass die von Schweizer Banken, Versicherungen, Vermögensverwaltern und Pensionskassen meist gebrauchten Benchmarks bis 2025 mit dem Artikel 2.1 Paragraph c) des Pariser Klimaabkommens übereinstimmen?

5. Welche Massnahmen erachtet der Bundesrat allenfalls als effektiver als Benchmarks, um den Artikel 2 Absatz 1 litera c des Pariser Klimaabkommens umzusetzen und die Finanzflüsse umzulenken.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bericht in Erfüllung des Postulats der UREK-S 19.3966 "Klimaverträgliche Ausrichtung und Verstärkung der Transparenz bei Finanzmittelflüssen in Umsetzung des Übereinkommens von Paris" wird Ansätze und mögliche Massnahmen aufzeigen, die bei den Finanzmarktakteuren die richtigen Anreize setzen, um die Investitionen in klimafreundliche Anlagen umzulenken. Dies beinhaltet in Anlehnung an den Aktionsplan der EU auch Fragen, wie Anleger unterstützt werden könnten, sich an klimaverträglich ausgerichteten Benchmarks zu orientieren. Ein zusätzlicher Auftrag im Sinne des Postulats ist daher nicht notwendig.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.