Lexipedia

19.4554 · Interpellation · 2019-12-19

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, detailliert aufzuzeigen, wie die öffentlichen und privaten Arbeitslosenkassen die ihnen anvertrauten Versicherungsgelder in Milliardenhöhe verwalten. Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Bei der Schweizer Arbeitslosenversicherung handelt es sich um ein duales System mit öffentlichen und privaten Arbeitslosenkassen. Mit welchen Kassen hat der Bund Leistungsvereinbarungen abgeschlossen?

2. Wie hoch liegt 2019 der Marktanteil privater Kassen und welchen Marktanteil weisen die einzelnen Kassen aus?

3. Wie hoch ist der Betrag insgesamt, mit dem die Arbeitslosenkassen jährlich mit dem Bund ihre Leistungen abrechnen. Wie viele Millionen Franken an Leistungsabrechnung zahlt der Bund jedes Jahr an die privaten Arbeitslosenkassen? Wie hoch sind die Beträge für die Leistungsabrechnung für die einzelnen Kassen?

4. Wie hat sich der Betrag, den der Bund an die privaten Kassen ausbezahlt, in den vergangenen vier Jahren prozentual entwickelt?

5. Welche privaten Arbeitslosenkassen rechnen ihre Leistungen als Pauschale ab, welche Kassen rechnen ihre effektiven Kosten ab?

6. Wie hoch sind die Verwaltungskosten und die Personalkosten je Bezüger bei den einzelnen Kassen im Vergleich?

7. Welche privaten Kassen erwirtschaften durch ihre jeweilige Abrechnungsmethode einen Überschuss und wie hoch fällt dieser aus?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Leistungsvereinbarung Arbeitslosenkassen (ALK) wird zwischen dem Bund und den Trägern der anerkannten ALK abgeschlossen. Träger der öffentlichen ALK sind die Kantone, wobei die Kantone Ob- und Nidwalden gemeinsam eine ALK führen. Zudem sind die ALK der folgenden sieben privaten Träger anerkannt: Syndicom, SIT Genève, Organizzazione Cristiano Sociale Ticinese OCST, Fédération des Entreprises Romandes de l'Arc Jurassien (ALK Interprofessionnelle Porrentruy CCI), SYNA, Syndicats Chrétiens du Valais SCIV (ALK OCS) und Unia. Der Bund hat für die aktuelle Vereinbarungsperiode von 2019 bis 2023 mit allen Trägern ausser dem Kanton Zug, welcher die Unterzeichnung abgelehnt hat, eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen.

2. Der gesamtschweizerische Marktanteil der privaten ALK lag 2019 im Bereich Arbeitslosenentschädigung bei 34,0 Prozent (Syndicom: 0,9 Prozent; SIT Genève: 0,6 Prozent; OCST: 2,0 Prozent; CCI: 0,2 Prozent; SYNA: 4,6 Prozent; OCS: 1,6 Prozent; Unia: 24,2 %).

3. Die Verwaltungskosten werden aus dem Fonds der Arbeitslosenversicherung entschädigt. Der Fonds wird im Wesentlichen durch Lohnbeiträge gespeist. Im Jahr 2018 wurden insgesamt CHF 192,8 Mio. für die Verwaltungskosten an die ALK gezahlt, davon CHF 69,3 Mio. an die privaten ALK. Im Einzelnen ergibt dies:

ArbeitslosenkasseVerwaltungskosten 2018 in Mio. CHF35, Syndicom1,444, SIT1,147, OCST4,249, CCI Porrentruy0,455, IAW (Ende 2018 aufgelöst)0,757, SYNA8,8 58, OCS3,5 60, Unia49,4

4. Von 2014 bis 2018 stieg die Verwaltungskostenentschädigung für die privaten ALK von CHF 68,5 Mio. auf CHF 69,3 Mio., was einer Zunahme von insgesamt + 1,2 Prozent bzw. durchschnittlich 0,3 Prozent pro Jahr entspricht. Gleichzeitig stieg der Gesamtbetrag der Verwaltungskosten über alle ALK von CHF 175,5 Mio. auf CHF 192,8 Mio., was einer Steigerung von + 9,8 Prozent (+ 2,4 Prozent p.a.) entspricht. Dieser Entwicklung liegt die Zunahme der durch die jeweiligen ALK erbrachten Leistungen zugrunde (gemessen in Leistungspunkten, siehe Antwort 6). Zu erwähnen ist, dass in diesem Zeitraum die private Kasse Avizo Rüti aufgelöst wurde.

5. Bis und mit 2019 wurden die Verwaltungskosten der folgenden ALK pauschal entschädigt: Kanton St. Gallen, Kanton Aargau, Kanton Waadt, Syndicom, OCST, SYNA, OCS und Unia. Für die Zeit ab 2020 bis 2023 hat nur die Unia eine Pauschalentschädigung gewählt. Alle übrigen Kassenträger rechnen die effektiven Kosten ab.

6. Da unterschiedliche Taggeldbezüger sehr unterschiedlich hohe Aufwände seitens der ALK verursachen können (einfache vs. komplexe Dossiers, kurze vs. lange Arbeitslosigkeitsdauer), kann die Betrachtung von Kosten pro Bezüger ein verzerrtes Bild der Kosteneffizienz der einzelnen ALK ergeben. Ausserdem wird dadurch der Bereich der Kurzarbeits-, Schlechtwetter- und Insolvenzentschädigung ausgeblendet. Die Verwaltungskosten werden deshalb nicht pro Bezüger, sondern in einem System mit Leistungspunkten - vergleichbar mit den Taxpunkten im Gesundheitswesen - entschädigt. Für den Vergleich der Kosteneffizienz werden daher die Verwaltungskosten pro Leistungspunkt, für den Vergleich der Personalaufwände die Personalkosten pro Vollzeitstelle herbeigezogen. Untenstehende Tabelle enthält die entsprechenden Beträge in Franken für jede ALK für das Jahr 2018. Für ALK mit Pauschalentschädigung sind keine Daten zu den effektiven Personalkosten verfügbar.

ArbeitslosenkasseVerwaltungskosten pro BezügerPersonalkosten pro BezügerVerwaltungskosten pro LeistungspunktPersonalkosten pro Vollzeitstelle01, Kanton Zürich5454575.33104'218 02, Kanton Bern6075205.13109'757 03, Kanton Luzern6395335.50100'960 04, Kanton Uri4784254.7297'803 05, Kanton Schwyz5024483.89109'065 06, Kanton Ob-/Nidwalden6395194.7996'896 08, Kanton Glarus7136406.20108'005 09, Kanton Zug7596296.92140'730 10, Kanton Freiburg5694884.78100'364 11, Kanton Solothurn6065245.39106'198 12, Kanton Basel-Stadt6715365.22108'215 13, Kanton Basel-Landschaft6606045.44113'518 14, Kanton Schaffhausen6815795.84116'760 15, Kanton Appenzell A.Rh.5554775.53103'673 16, Kanton Appenzell I.Rh.6315867.14115'523 17, Kanton St. Gallen573- 5.81- 18, Kanton Graubünden5164494.25113'569 19, Kanton Aargau595- 5.63- 20, Kanton Thurgau5264494.9199'781 21, Kanton Tessin9007665.15102'217 22, Kanton Waadt608- 5.61- 23, Kanton Wallis5374544.89115'262 24, Kanton Neuenburg7226045.07129'717 25, Kanton Genf5884865.90119'360 26, Kanton Jura7055605.20101'994 35, Syndicom582- 5.80- 44, SIT7365866.52105'810 47, OCST665- 5.69- 49, CCI Porrentruy7035925.38115'463 57, SYNA630- 5.69- 58, OCS634- 5.76- 60, Unia631- 5.86-

7. Für ALK, welche mit einem Pauschalbetrag pro Leistungspunkt entschädigt werden, liegen keine Daten über ihre effektiven Verwaltungskosten vor. Daher ist keine Aussage darüber möglich, ob und in welcher Höhe sie einen Überschuss oder einen Verlust erwirtschaftet haben. ALK, welche die effektiven Kosten abrechnen, erhalten eine Bonusentschädigung, wenn ihre Kosten pro Leistungspunkt tiefer als der Zielwert des entsprechenden Jahres liegen. Von den privaten ALK erhielt deshalb im Rechnungsjahr 2018 die ALK CCI einen Bonus von 1'996 Franken.

Antwort des Bundesrates.